Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025 sollte eigentlich für mehr Effizienz und Entlastung sorgen. Doch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) verunsichert nun Kleinunternehmer. Statt transparenter Regeln droht neuer Bürokratieaufwand, der vor allem kleinere Betriebe treffen könnte.
Statt Erleichterung: Kleinunternehmer stehen vor neuen Hürden
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde neben Änderungen zur Umsatzsteuererhebung auch eine Anpassung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vorgenommen. Zum Jahreswechsel wurde darin eine allgemeine E-Rechnungspflicht eingeführt. Kleinunternehmer dürfen jedoch weiterhin wählen, ob sie stattdessen klassische Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format erstellen und versenden möchten. Ein aktuelles Schreiben des BMF verunsichert Kleinunternehmer diesbezüglich jedoch.
Deutscher Steuerberaterverband fordert Klarstellung bei E-Rechnung
Das BMF macht die Ausstellung einer E-Rechnung durch einen Kleinunternehmer in seinem Schreiben wieder von der ausdrücklichen Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig – abweichend von der gesetzlichen Regelung. Das wirft praktische Probleme auf, unter anderem die Frage, wie dieses Einvernehmen konkret aussehen soll. Ein Rückschritt, der nicht nur für Irritation, sondern auch für erheblichen Mehraufwand sorgen könnte.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die neue Vorgabe und fordert eine Aufhebung der Passagen oder zumindest eine Klarstellung seitens des BMF. Ohne eine schnelle und praxistaugliche Lösung droht ein Chaos im Abrechnungsalltag – genau das, was die Regelung eigentlich vermeiden wollte.
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ja genau, es gilt nur für den B2B-Bereich verpflichtend.
Gruß, die Redaktion
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