E-Rechnungschaos: Kleinunternehmen kämpfen mit Verwirrung

Veröffentlicht: 14.04.2025
imgAktualisierung: 14.04.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
14.04.2025
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Ein Verwirrter Geschäftsmann steht als Comicfigur zwischen Fragezeichen und Bürosymbolen
VisualGeneration / Depositphotos.com
Ein BMF-Schreiben zur E-Rechnung sorgt für Verunsicherung und droht, den administrativen Aufwand erheblich zu steigern.


Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025 sollte eigentlich für mehr Effizienz und Entlastung sorgen. Doch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) verunsichert nun Kleinunternehmer. Statt transparenter Regeln droht neuer Bürokratieaufwand, der vor allem kleinere Betriebe treffen könnte.

Statt Erleichterung: Kleinunternehmer stehen vor neuen Hürden

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde neben Änderungen zur Umsatzsteuererhebung auch eine Anpassung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vorgenommen. Zum Jahreswechsel wurde darin eine allgemeine E-Rechnungspflicht eingeführt. Kleinunternehmer dürfen jedoch weiterhin wählen, ob sie stattdessen klassische Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format erstellen und versenden möchten. Ein aktuelles Schreiben des BMF verunsichert Kleinunternehmer diesbezüglich jedoch.

Deutscher Steuerberaterverband fordert Klarstellung bei E-Rechnung

Das BMF macht die Ausstellung einer E-Rechnung durch einen Kleinunternehmer in seinem Schreiben wieder von der ausdrücklichen Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig – abweichend von der gesetzlichen Regelung. Das wirft praktische Probleme auf, unter anderem die Frage, wie dieses Einvernehmen konkret aussehen soll. Ein Rückschritt, der nicht nur für Irritation, sondern auch für erheblichen Mehraufwand sorgen könnte.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die neue Vorgabe und fordert eine Aufhebung der Passagen oder zumindest eine Klarstellung seitens des BMF. Ohne eine schnelle und praxistaugliche Lösung droht ein Chaos im Abrechnungsalltag – genau das, was die Regelung eigentlich vermeiden wollte.

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Veröffentlicht: 14.04.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
6 Kommentare
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PT
16.04.2025

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Noch einmal zum Verständnis: die E-Rechnung betrifft aber nach wie vor nur den B2B Bereich?
Redaktion
17.04.2025
Hallo PT,
ja genau, es gilt nur für den B2B-Bereich verpflichtend.
Gruß, die Redaktion
anja
16.04.2025

Antworten

solche gesetze dienen nicht der erleichterung für unternehmen. keine einziges hat da je für erleichterung statt noch mehr bürokratie, kosten und arbeitsstunden gesorgt. und da viele auch privatkunden haben und unzählige barkaufquittungen, die zusätzlich eingescannt werden küssen und jenseits der grenze schüttelt man ohnehin nur mit dem kopf. ein wulst unterschiedlichster rechnungstellungen, bei dem keiner mehr durchblickt. es wäre wirklich mal von vorteil, wenn diejenigen, die solche gesetze erlassen, sich mit der materie auskennen würden und zwar in der praxis und nicht nur theoretisch ....... :( ......... dann gäbe es mit sichert 90 % dieser sog. "erleichterungen" garnicht und alles wäre plötzlich wirklich erheblich leichter und entspannter.
ralf
15.04.2025

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Auch wir haben mit der E-Rechnung nur Probleme. Was war das früher so einfach. Wir würden uns gerne aufs Kerngeschäft konzentrieren, aber wir haben bald keine Mitarbeiter mehr das normale Tagesgeschäft zu Verfügung weil die Bürokratie überhand nimmt.
jk
15.04.2025

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Und dann gibt es da noch öffentliche Auftraggeber, welche die geforderte und übersandte XRechnung zurückweisen weil sie nicht im eigens dafür kreierten Portal hochgeladen wird. Auf den Hinweis, das es nicht möglich ist für jeden Kleinstkunden (Umsatzerlöse von 2023- 2025 124,74 €), Individuallösungen zu programmieren, hier ging es um 23,76 €, bekamen wir eine hochoffizielle Zurückweisung der sowohl als PDF wie auch als XRechnung überlassenen Abrechnungen.
cf
14.04.2025

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Na ja, das leidige Thema haben ja selbst Großkonzerne noch nicht verstanden. Z.B. die Telekom schickt fleißig weiter normale pdf Rechnungen mit den zwei Begründungen: 1. Es gäbe ja noch die Übergangsregelung und 2. Dadurch, dass bislang normale pdf akzeptiert wurden, würde ja automatisch auch eine Einwilligung vorliegen, dieses weiter zu dürfen. #JedemSeinSchlupfloch