In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen Fall aus dem Ebay-Verkäufer-Forum: Ein Kunde widerruft den Kauf eines Produktes und gibt dieses offenbar auch bei Hermes ab. Laut Sendungsverfolgung soll es auch beim Händler angekommen sein; dieser kann aber keinen Eingang feststellen. Ebay erstattet dennoch den Kaufpreis. Zu Recht?
„Hallo,
wir haben derzeit ein Problem mit Ebay bezüglich einer Retoure. Kunde hat über Ebay per Hermes retourniert, lt. Sendungsverfolgung wurde die Rücksendung bei uns gegen 18:30 Uhr zugestellt. Eine Zeit, in der niemand mehr im Betrieb ist. Einen Nachweis mag Ebay auch nicht erbringen. Nachfragen bei den Nachbarbetrieben sind ins Leere gelaufen. Ebay hat uns den Betrag nun endgültig belastet, mit der Begründung, die Ware wäre bei uns eingetroffen.Eine Frechheit, was sich der Kundenservice hier erlaubt.
Wir können nichts gutschreiben, was wir nicht erhalten haben. Wir haben auch keinen Einfluss auf den Versanddienstleister, würden auch nie Hermes nutzen, da wir hier bereits mehrfach Probleme hatten. Eine Prüfung findet bei Ebay nicht statt. Einen Liefernachweis verwehrt man uns.“ – Ein Händler im Ebay-Forum vom 27.09.2025
Grundsatz: Transportrisiko beim Widerruf
Im B2C-Handel tragen Händler:innen grundsätzlich das Transportrisiko für den Hinversand. Geht die Ware verloren oder wird beschädigt, müssen sie entsprechend dafür haften. Aber wie sieht es beim Widerruf aus?
Auch hier tragen Händler:innen das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder des Verlustes. Das heißt: Hat die Kundschaft die Ware angemessen verpackt und zum Versand abgegeben, trägt diese die Haftung nicht mehr. Daher hat die Kundschaft bereits dann Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes, sobald der Versandnachweis erbracht ist.
Fazit: Erstattung war richtig
Was aber bedeutet das für unseren Fall? Der Kunde hat den Versand nachgewiesen, in dem das Retourenlabel genutzt wurde. Warum die Ware am Ende nicht beim Händler ankam, ist ungewiss. Die Erstattung durch Ebay war in dem Fall korrekt und damit berechtigt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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