Falsche Bewertungen: Was Händler von einem mutigen Werkstattchef lernen können

Veröffentlicht: 10.04.2025
imgAktualisierung: 10.04.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.04.2025
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Von fünf Sternen ist einer umgefallen
ilixe48 / Depostiphotos.com
Ein Fall zeigt: Unternehmen sind nicht schutzlos gegen Rufschädigung. Wer konsequent dagegen vorgeht, kann sein Image wiederherstellen.


Kaum ein Unternehmen bleibt davon verschont: Plötzlich taucht eine negative Bewertung auf, die entweder maßlos überzogen oder sogar komplett aus der Luft gegriffen ist. Für viele Betroffene ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch geschäftsschädigend – schließlich beeinflussen Online-Bewertungen das Kaufverhalten und können den Ruf ruinieren. Auch im E-Commerce können einzelne schlechte Rezensionen erhebliche Umsatzeinbußen nach sich ziehen.

Dass es sich lohnt, gegen solche unfairen Bewertungen vorzugehen, zeigt ein aktueller Fall, über den das Portal handwerk.com berichtet. Eine Kfz-Werkstatt hatte sich erfolgreich gegen mehrere offensichtlich falsche Google-Rezensionen gewehrt. Am Ende wurden die Bewertungen gelöscht – ein Ergebnis, das Mut macht und zeigt, dass auch kleinere Unternehmen nicht wehrlos sind.

Sechs Ein-Stern-Bewertungen: „Ein Versuch, mich unter Druck zu setzen“

Der Geschäftsführer einer Autowerkstatt in Oldenburg wurde auf Google innerhalb kurzer Zeit mit mehreren schlechten Ein-Stern-Rezensionen konfrontiert – von Personen, zu denen keinerlei Geschäftsbeziehung bestand. Die durchschnittliche Bewertung seiner Werkstatt sackte über Nacht von 4,7 auf 4,4 Sterne ab. Die Inhalte der Bewertungen waren teils frei erfunden und dienten offensichtlich allein dem Zweck, seinem Betrieb zu schaden.

Besonders perfide: Der betroffene Unternehmer vermutete, dass die Angriffe von Anbietern stammten, die sich darauf spezialisiert haben, gegen Bezahlung schlechte Bewertungen „zu bereinigen“. Solche Anbieter setzen Unternehmen erst durch gefälschte Negativrezensionen unter Druck, um ihnen anschließend kostenpflichtige Löschdienste anzubieten, so ein mögliches Szenario.

Schließlich versuchte der Unternehmer, die falschen Bewertungen direkt über das Beschwerdesystem von Google löschen zu lassen und musste dabei viel Geduld aufbringen. Erst nach vier Wochen verschwanden die Fake-Bewertungen aus dem Netz.

Unternehmen müssen nicht alles hinnehmen

Dieser Fall verdeutlicht jedoch: Unternehmen sind nicht schutzlos gestellt, wenn sie Zielscheibe unlauterer Angriffe werden. Wer gezielt falsche Bewertungen meldet und im Zweifel juristische Schritte einleitet, hat realistische Chancen, seinen Ruf zu verteidigen. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele denken: Bewertungen stehen zwar grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Dieser Schutz endet jedoch dort, wo unwahre Tatsachen behauptet oder reine Schmähkritik geäußert wird.

Unwahre Tatsachenbehauptungen – etwa falsche Angaben über angebliche Lieferprobleme oder Mängel, die nachweislich nicht existieren – sind rechtlich angreifbar. Auch beleidigende oder rein diffamierende Aussagen fallen nicht unter den Schutz der freien Meinung. Besonders perfide sind Fake-Bewertungen von Mitbewerbern: Sie können als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden und ermöglichen rechtliche Schritte.

Für Händler empfiehlt sich eine klare Vorgehensweise: Zunächst sollte die betroffene Bewertung gesichert werden – am besten per Screenshot mit Datum. Im nächsten Schritt kann eine Beschwerde direkt bei der Plattform eingereicht werden. Viele Betreiber bieten interne Prüfprozesse an. Reagiert die Plattform nicht oder verweigert die Löschung, kann eine spezialisierte Rechtsberatung hinzugezogen werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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