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Mit der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll die Kommunikation mit Behörden für Unternehmen einfacher und effizienter werden. Viele Unternehmen sind jedoch angesichts des zusätzlichen bürokratischen Aufwands nicht nur genervt, sondern auch unsicher. Was genau bedeutet die neue Nummer für wirtschaftlich Tätige und was muss man wissen? Hier kommen die wichtigsten Antworten!

Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?

Die W-IdNr. wird automatisch an alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland, darunter natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, vergeben. Wer bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten hat, nutzt diese als W-IdNr. und bekommt keine gesonderte W-IdNr. zugeteilt.

Wie unterscheidet sich die W-IdNr. von der USt-IdNr.?

Die W-IdNr. dient zur nationalen Identifikation für steuerliche Zwecke, während die USt-IdNr. für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU erforderlich bleibt. Wer bereits eine USt-IdNr. erhalten hat, nutzt diese als W-IdNr. und bekommt keine neue W-IdNr. Beide Nummern sind somit in diesem Fall identisch.

Wie sieht die W-IdNr. aus?

Die W-IdNr. beginnt mit „DE“ gefolgt von einer neunstelligen Ziffernfolge und gegebenenfalls einem Unterscheidungsmerkmal zur eindeutigen Kennzeichnung.

W-IdNr.: DE123456789

W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001

Wie erhalte ich meine W-IdNr.?

Die W-IdNr. wird entweder über das ELSTER-Portal oder durch öffentliche Mitteilung vergeben, je nachdem, ob eine USt-IdNr. vorliegt oder nicht.

Wann startet die Vergabe der W-IdNr.?

Die Vergabe der W-IdNr. beginnt im November 2024 und erfolgt stufenweise, je nach steuerlicher Verpflichtung des Unternehmens oder der Person.

Ist die W-IdNr. kostenpflichtig?

Nein. Die Zuteilung der W-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist kostenlos.

Wie lange behält man die W-IdNr.?

Die W-IdNr. bleibt während der gesamten Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens oder einer Person gültig und ist dauerhaft unveränderlich.

Kann die W-IdNr. bei einer Änderung der Stammdaten (z. B. Adresse) geändert werden?

Nein, die W-IdNr. bleibt auch bei Änderungen der Stammdaten (wie Adresse oder Firmennamen) unverändert. Allerdings sollte man diese Änderungen seinem zuständigen Finanzamt melden.

Muss die W-IdNr. bei einer Neugründung beantragt werden?

Nein. Bei einer Neugründung erfolgt die Vergabe der W-IdNr. automatisch durch das BZSt, ohne dass ein Antrag notwendig ist.

Wenn ich eine W-IdNr. erhalte und zu einem späteren Zeitpunkt eine USt-IdNr. beantragen will, lautet diese neu USt-IdNr. dann genau so, wie die bereits erteilte W-IdNr.?

Ja. Die Nummern sind dann identisch. Allerdings muss die Vergabe der USt-IdNr. trotzdem separat beantragt werden.

Ersetzt die W-IdNr. bestehende Nummern, wie die Steuernummer?

Nein, die W-IdNr. ersetzt keine bestehenden Nummern wie die Steuernummer, sondern ergänzt diese für eine einfachere steuerliche Identifikation.

Muss die W-IdNr. im Impressum meiner Website angegeben werden?

Ja. Die Angabe der W-IdNr. im Impressum einer gewerblich genutzten Webseite (z. B. Online-Shops, Social-Media-Kanäle) für wirtschaftlich Tätige ist verpflichtend, sobald sie erteilt wurde.

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