5 Fehler bei Google Shopping, die Online-Händler vermeiden sollten

Veröffentlicht: 24.04.2025
imgAktualisierung: 24.04.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
24.04.2025
img 24.04.2025
ca. 3 Min.
Das Logo von Google Shopping auf einem Smartphone oder Tablet
Primakov / Depositphotos.com
Wer als Online-Händler bei Google Shopping wirbt, bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen Sichtbarkeit und rechtlichen Fallstricken.


Google Shopping ist für viele Online-Händler ein unverzichtbarer Vertriebskanal. Doch wo Produkte prominent platziert werden, sind die rechtlichen Anforderungen ebenfalls nicht weit. Schon kleine Fehler im Datenfeed, bei Preisangaben oder Pflichtinformationen können nicht nur zur Sperrung der Anzeigen durch Google führen, sondern auch Abmahnungen nach sich ziehen. Vor allem in Deutschland, wo das Wettbewerbsrecht streng durchgesetzt wird, ist Sorgfalt gefragt. Der folgende Überblick zeigt die häufigsten rechtlichen Stolperfallen und erklärt, wie Händler sie vermeiden können – praxisnah und auf dem neuesten Stand der Anforderungen.

Fehlende Grundpreisangaben bei preisgebundenen Produkten

Die Grundpreisangabe ist in vielen Produktkategorien wie Lebensmitteln oder Kosmetika gesetzlich vorgeschrieben, denn diese werden häufig nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft. Fehlt diese im Datenfeed oder wird sie nicht korrekt angezeigt, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden.

Um die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe korrekt in Google Shopping darzustellen, müssen im Produktdatenfeed die Attribute unit_pricing_measure (z. B. „500 ml“) und unit_pricing_base_measure (z. B. „100 ml“) gepflegt werden. Google berechnet daraus automatisch den Grundpreis, der dann in der Anzeige erscheint

Irreführende Preisangaben

Rechtlich wird verlangt, dass der im Shopping-Anzeigenformat sichtbare Preis exakt dem auf der Zielseite entspricht. Problematisch wird es, wenn Bedingungen an den Preis geknüpft sind – etwa eine Mindestbestellmenge, ein Kombinationskauf oder ein nur zeitlich begrenztes Angebot, das im Feed nicht korrekt abgebildet ist. In solchen Fällen kann die Anzeige als irreführend gewertet werden. Händler sollten daher regelmäßig prüfen, ob Sonderkonditionen oder Einschränkungen eindeutig und transparent kommuniziert werden.

Unvollständige Versandinformationen

Die Angabe von Versandkosten ist sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für Google verpflichtend. Im Google Merchant Center müssen Händler ihre Versandkonditionen vollständig und korrekt hinterlegen. Dazu zählen exakte Versandkosten, mögliche Zuschläge sowie Bedingungen wie ein Mindestbestellwert für kostenlosen Versand. Problematisch wird es, wenn im Feed „kostenloser Versand“ suggeriert wird, tatsächlich aber erst ab einem bestimmten Warenwert keine Kosten anfallen oder wenn zusätzliche Gebühren erst im Check-out sichtbar werden.

Fehlende oder unklare Angaben zur Lieferzeit

Auch wenn die Lieferzeit in Google Shopping nicht immer direkt in der Anzeige sichtbar ist, kann sie an mehreren Stellen – etwa im Shopping-Tab, auf der Produktdetailseite oder in Performance-Max-Anzeigen – eingeblendet werden. Problematisch wird es, wenn die angegebene Lieferzeit nicht der tatsächlichen Versanddauer entspricht. Angaben wie „Lieferung in 1 bis 2 Tagen“, die nicht eingehalten werden können, können verärgerte Kundschaft und andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Lieferzeit muss im Google Merchant Center korrekt über Versanddienst-Einstellungen hinterlegt und regelmäßig überprüft werden.

Bewerbung nicht zugelassener Produkte

Google hat klare Richtlinien, welche Produkte auf Google Shopping beworben werden dürfen – und welche nicht. Komplett verboten ist etwa die Werbung für Waffen, Drogen, gefälschte Markenprodukte oder gesundheitsgefährdende Artikel. Daneben gibt es Produktkategorien mit eingeschränkter Zulässigkeit, etwa Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Geräte, Kosmetika mit gesundheitsbezogenen Aussagen oder Produkte mit altersbezogenen Einschränkungen. Werden solche Artikel ohne korrekte Kennzeichnung oder ohne die nötigen Genehmigungen beworben, kann Google das Merchant-Konto sperren oder die Produkte ablehnen. Auch rechtlich sind Händler hier angreifbar – insbesondere wenn gesundheitsbezogene Versprechen nicht belegbar sind oder gesetzliche Pflichtkennzeichnungen fehlen.

Veröffentlicht: 24.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben