1. Was ist das Gewährleistungsrecht?
2. Welche Rechte haben Käufer:innen bei mangelhafter Ware?
3. Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist?
4. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
5. Wer trägt die Kosten für den Rückversand im Gewährleistungsfall?
6. Was ist bei Transportschäden zu beachten?
7. Kann das Gewährleistungsrecht in den AGB eingeschränkt werden?
9. Müssen Käufer:innen bei einem Mangel immer eine Nachbesserung akzeptieren?
10. Gilt die Gewährleistung auch für private Verkäufe?
11. Was ist ein versteckter Mangel?
12. Startet die Gewährleistungsfrist bei einer Ersatzlieferung neu?
13. Können Käufer Schadensersatz verlangen?
14. Welche Unterschiede gibt es bei gebrauchten Waren?
15. Welche Beweislast haben Käufer:innen bei einem Mangel?
16. Wie unterscheidet sich das Widerrufsrecht vom Gewährleistungsrecht?
17. Können Verbraucher:innen bei mehreren Mängeln mehrfach zurücktreten?
Das Gewährleistungsrecht regelt die Haftung von Verkäufer:innen für Mängel an verkauften Produkten. Es stellt sicher, dass Käufer:innen bei mangelhafter Ware bestimmte Rechte geltend machen können. Wir haben hier häufig gestellte Fragen zum Gewährleistungsrecht zusammengetragen und beantwortet.
Was ist das Gewährleistungsrecht?
Das Gewährleistungsrecht verpflichtet Verkäufer:innen, für Mängel an verkauften Produkten einzustehen. Es sichert Käufer:innen Ansprüche wie Reparatur, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Welche Rechte haben Käufer:innen bei mangelhafter Ware?
Bei Mängeln können Käufer:innen folgende Rechte geltend machen:
- Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung der mangelhaften Ware.
- Rücktritt vom Kaufvertrag: Bei erfolgloser Nacherfüllung.
- Minderung des Kaufpreises: Statt des Rücktritts.
- Schadensersatz: Unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Innerhalb der ersten zwölf Monate wird im B2C-Geschäft vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag; danach muss die Kundschaft dies nachweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und regelt die Haftung für Mängel. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellerunternehmens oder Shops, die zusätzliche Rechte gewähren kann, jedoch nicht gesetzlich verpflichtend ist.
Wer trägt die Kosten für den Rückversand im Gewährleistungsfall?
Im Gewährleistungsfall tragen Verkäufer:innen die Kosten für den Rückversand der mangelhaften Ware. Verbraucher:innen können einen Versandkostenvorschuss verlangen.
Was ist bei Transportschäden zu beachten?
Bei Verbrauchergeschäften tragen Verkäufer:innen das Versandrisiko. Kommt es zu Transportschäden, müssen diese für Ersatz sorgen, unabhängig davon, ob der Schaden durch das Transportunternehmen verursacht wurde.
Kann das Gewährleistungsrecht in den AGB eingeschränkt werden?
Gegenüber Verbraucher:innen dürfen Verkäufer:innen das Gewährleistungsrecht nicht einschränken. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist nur bei gebrauchten Waren auf ein Jahr möglich und muss vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.
Diese Informationen basieren auf dem Artikel „Das Gewährleistungsrecht – einfach erklärt“ von Onlinehändler News.
Was passiert, wenn die Kundschaft einen Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entdeckt?
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bestehen keine gesetzlichen Ansprüche mehr gegen Verkäufer:innen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine Garantie gewährt wurde, die über die Gewährleistung hinausgeht.
Müssen Käufer:innen bei einem Mangel immer eine Nachbesserung akzeptieren?
Nein, die Kundschaft kann zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen, sofern die gewählte Option dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin zumutbar ist. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, sind Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz möglich.
Gilt die Gewährleistung auch für private Verkäufe?
Bei privaten Verkäufen können Gewährleistungsrechte beschränkt werden. Fehlt eine solche Beschränkung, haften auch private Verkäufer:innen vollumfänglich für Mängel.
Was ist ein versteckter Mangel?
Ein versteckter Mangel ist ein Fehler, der erst nach Übergabe der Ware entdeckt wird und bei der Prüfung nicht offensichtlich war. Auch für versteckte Mängel haften Verkäufer:innen während der Gewährleistungsfrist.
Startet die Gewährleistungsfrist bei einer Ersatzlieferung neu?
Ja, bei einer Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist für das Ersatzprodukt von vorn. Daher kann es für Verkäufer:innen ratsam sein, die Nacherfüllung als „Kulanzleistung“ darzustellen. In diesem Fall beginnt die Frist nicht von vorn zu laufen.
Können Käufer Schadensersatz verlangen?
Ja, Käufer:innen können Schadensersatz fordern, wenn durch den Mangel ein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Dies setzt voraus, dass Verkäufer:innen den Mangel zu verantworten haben, etwa durch Fahrlässigkeit.
Welche Unterschiede gibt es bei gebrauchten Waren?
Bei gebrauchten Waren darf die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies vorab vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung gilt die reguläre Frist von zwei Jahren.
Welche Beweislast haben Käufer:innen bei einem Mangel?
Im B2C-Handel: In den ersten zwölf Monaten nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel bereits bestanden hat. Ab dem 13. Monat muss die Kundschaft beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.
B2B-/ C2C-Handel: Hier gelten die allgemeinen Beweisregeln. Entsprechend muss die Kundschaft beweisen, dass der behauptete Mangel bei der Übergabe der Ware vorlag.
Wie unterscheidet sich das Widerrufsrecht vom Gewährleistungsrecht?
Das Widerrufsrecht erlaubt Käufer:innen, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, ohne einen Mangel nachweisen zu müssen. Das Gewährleistungsrecht greift nur bei tatsächlichen Mängeln der Ware.
Können Verbraucher:innen bei mehreren Mängeln mehrfach zurücktreten?
Nein, ein Rücktritt bezieht sich immer auf den gesamten Kaufvertrag. Die Kundschaft kann nicht bei jedem Mangel einzeln zurücktreten, sondern muss eine einheitliche Entscheidung treffen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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ja, der Händler trägt leider das komplette Risiko, denn der Kunde hat keine Frist, binnen derer er die Ware kontrollieren muss. Rein faktisch muss der Händler das defekte Produkt ausbauen auf seine Kosten, bzw. dem Kunden einen entstandenen Aufwand erstatten.
Weiteres zu den Kontrollpflichten nach Lieferung findest du auch hier: Wir wurden gefragt: Müssen Verbraucher die Ware bei Annahme überprüfen?
Gruß, die Redaktion