Der Start der Produktsicherheitsverordnung (kurz auch GPSR) am 13. Dezember 2024 rückt näher. Online-Händlerinnen und -Händlern sind dringend aufgefordert, alle notwendigen Informationen zu hinterlegen und ihre Angebote in eigenen Shops und auf Marktplätzen entsprechend anzupassen, um potenzielle Rechtsverletzungen und Sperrungen zu verhindern. 

Um mögliche Probleme zu klären, hat Ebay kürzlich ein Video veröffentlicht und jüngst in einer eigenen Meldung konkret auf dieses verwiesen. Der Marktplatzbetreiber verspricht, dass Seller in dem Video „alle wichtigen Informationen und eine Schritt-für Schritt-Anleitung zur Aktualisierung Ihrer Angebote bekommen“. 

Video zeigt, wo welche Informationen hingehören

Der Clip beginnt mit einer kurzen Erklärung zu den Hintergründen der GPSR und liefert dann Instruktionen, wo genau die verpflichtenden Informationen im System von Ebay hinterlegt werden müssen. Zu diesen Informationen zählen:

  • Kontaktinformationen zum Produkthersteller: Angaben unter „Produkthinweise“ > „Produkthersteller“
  • Kontaktinformationen der EU-verantwortlichen Person, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist: Angaben unter „Produkthinweise“ > „EU Verantwortliche Person“
  • Informationen zur Identifikation der Produkte (etwa Modellnummern und Bilder): Angaben in der Artikelbeschreibung
  • Informationen rund um die Produktsicherheit und Produkt-Compliance (speziell vor allem Warnhinweise sowie Sicherheitsinformationen): Angabe unter „Produkthinweise“ > „Produktsicherheit“ (auch die Verwendung bestimmter Piktogramme bzw. Symbole ist hier möglich)
  • ggf. CE-Kennzeichnung als Teil einer weiteren rechtlichen Verpflichtung: Angabe unter „Produkthinweise“ > „Produktsicherheit“

Zu finden sind die jeweiligen Informationen entweder in den Begleitdokumenten, auf den Produkten selbst oder auch auf den Verpackungen. Sollten relevante Infos fehlen, kann es sich auch lohnen, sich direkt mit den Herstellern in Verbindung zu setzen, um diese anzufragen.

Ihr habt Fragen? Schickt sie uns!

Es ist anzumerken, dass das Video in seiner Gänze vergleichsweise vage bleibt. So fehlt etwa bei den Herstellerdaten die Eingabe der elektronischen Adresse. Und über die grundsätzliche Hinterlegung von Informationen geht es kaum hinaus.

Allerdings stellt Ebay neben dem Video auf eigenen Seiten auch weitere, deutlich ausführlichere Informationen rund um die Produktsicherheitsverordnung zur Verfügung: Der Marktplatz verweist etwa auf seine Verkäuferportalseite sowie die Hilfeseite.

In der Praxis zeigt sich aktuell, dass Händlerinnen und Händler zum Teil sehr spezielle Fragen zur Einhaltung der neuen rechtlichen Anforderungen haben. Wir helfen, diese Probleme zusammen mit Ebay aufzudecken und zu lösen: In diesem Rahmen wird der Marktplatz in Kürze ganz konkrete Fragen klären, die unsere Leserinnen und Leser eingeschickt haben – sobald die Antworten vorliegen, werden wir auf OHN berichten.

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