Die Verwendung von Marken ist ein teures Minenfeld: Macht man hier was falsch, können die Abmahnungen der Rechtsinhaber:innen gleich mal mehrere tausend Euro kosten. Daher ist es wichtig, zu wissen, wann man fremde Marken verwendet darf und wann eben nicht.
Markeninhaber:innen haben das Verwendungs-Monopol
Grundsätzlich dürfen Marken nur von den Inhaber:innen verwendet werden. Wird von einem Dritten ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr markenrechtlich verwendet, droht eine teure Abmahnung. Wer fremde Marken rein privat verwendet, ist in aller Regel also sicher.
Tabu ist hingegen die Verwendung von Marken im SEO-Bereich, also beispielsweise in Meta-Tags oder in der URL. Allerdings entschied 2011 der EuGH (Urteil vom 22.09.2011, Aktenzeichen: C-323/09) dass die Buchung fremder Marken als Keyword grundsätzlich zulässig ist. Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Die Werbeanzeige muss deutlich von der Trefferliste getrennt sein.
- Die Anzeige muss eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
- Die fremde Marke darf in der Anzeige selbst nicht auftauchen.
- Die Anzeige muss durch die URL auf eine andere betriebliche Herkunft hinweisen.
Obwohl bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein mögen, kann der Einsatz eines Keywords dennoch rechtliche Schwierigkeiten bereiten. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Februar 2013 (Az. I ZR 172/11) am Beispiel der Marke Beate Uhse. Der BGH stellte fest, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegen kann, wenn die Marke zur Bewerbung von Nachahmungsprodukten verwendet wird oder wenn die Werbeanzeige so gestaltet ist, dass sie die damit verbundenen Produkte in ein negatives Licht rückt.
Ein weiteres Urteil des BGH vom 27. Juni 2013 (Az. I ZR 53/12) unterstrich, dass ein Markenrechtsverstoß auch dann vorliegen kann, wenn durch die Werbung ein Zusammenhang zwischen dem werbenden Unternehmen und dem Markeninhaber suggeriert wird. So nutzt im verhandelten Fall ein Blumenladen, das Keyword „Fleurop“ und deutete damit eine nicht existierende Zusammenarbeit mit dem Vertriebssystem an.
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