Ein iPhone auf weißem Hintergrund. Ein schwarzes T-Shirt, frontal vor einem weißen Hintergrund fotografiert. Kaum etwas wirkt banaler als solche Produktbilder – und doch kann genau das zur teuren Abmahnfalle werden. Viele Menschen – insbesondere Online-Händler, Blogger oder Social-Media-Verantwortliche – glauben, dass „neutrale“, technisch einfache Bilder aus dem Internet ohne weiteres verwendet werden dürfen. Schließlich steckt ja keine „Kunst“ dahinter. Und außerdem, wie soll ein Urheber erkennen, dass es gerade sein Foto ist, wenn doch alle anderen (auf den ersten Blick) identisch aussehen?
Auch das simpelste Bild kann geschützt sein
Das Urheberrecht unterscheidet zwar zwischen zwei Arten von Fotos: Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern. Während bei ersteren ein gewisses Maß an Kreativität vorausgesetzt wird, gelten für letztere niedrigere Schutzanforderungen. Doch entscheidend ist: Beide Kategorien sind rechtlich geschützt.
Ein einfach aufgenommenes Produktbild, ein Foto von einem Alltagsgegenstand oder ein neutraler Hintergrund – all das unterliegt in der Regel dem Schutz als sogenanntes „Lichtbild“. Das bedeutet, dass der Urheber, also in den meisten Fällen der Fotograf oder die Agentur, die alleinigen Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung besitzt – ganz unabhängig davon, wie professionell sie wirken oder wie oft sie im Netz zu finden sind.
„Merkt doch eh keiner!“
Ein weiteres häufiges Argument lautet: Wie soll der Urheber das überhaupt mitbekommen? Bei einem Ei, was sich nicht vom anderen unterscheidet, fällt das doch keinem auf. Auch das ist trügerisch. Tatsächlich gibt es mittlerweile spezialisierte Unternehmen, die mit automatisierter Bilderkennung systematisch das Internet durchsuchen und Urheberrechtsverstöße aufspüren. Sie analysieren visuelle Übereinstimmungen und gleichen Metadaten oder Bildmuster mit bekannten Quellen ab. Selbst minimale Abweichungen im Bildausschnitt oder eine Veränderung der Größe schützen daher nicht vor Entdeckung.
Apropos: Wenn Markenprodukte wie iPhones oder Adidas-Shirts ohne triftigen Grund gezeigt werden, können zusätzlich Markenrechte verletzt sein – mit möglicherweise noch drastischeren rechtlichen Konsequenzen. Wer die Produkte tatsächlich und legalerweise verkauft, hat jedoch nichts zu befürchten.
So schützt man sich vor Abmahnungen
Wer sicher gehen will, muss entweder auf eigene Bilder setzen oder auf Bilder mit klar geregelten Nutzungsrechten zurückgreifen. Das bedeutet:
- Eigene Fotos erstellen.
- Auf lizenzfreie Plattformen zurückgreifen (Achtung: Lizenzbedingungen genau prüfen!).
- Bilder über professionelle Anbieter wie Adobe Stock oder Shutterstock kaufen.
- Im Zweifel direkt beim Urheber oder Markenhersteller nach einer Nutzungserlaubnis fragen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben