Die General Product Safety Regulation (GPSR) schreibt vor, dass Produkte eindeutig identifizierbar sein müssen. Dies ist wichtig, um bei Rückrufen, Sicherheitsrisiken oder Kundennachfragen das betroffene Produkt klar zuordnen zu können. Die Identifikation kann über verschiedene Methoden erfolgen.
Wir wurden gefragt, ob künftig eine Artikelnummer für alle Artikel vergeben werden muss, um die Pflicht zur Produktidentifikation zu erfüllen.
Artikelnummer oder andere Identifikationsmethoden?
Eine Artikelnummer ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie ist jedoch eine einfache und effektive Methode zur Produktidentifikation, insbesondere bei größeren Sortimenten oder vielen Produktvarianten. Alternativ können andere Kennzeichnungen wie Produktionsdaten, Seriennummern oder Chargennummern verwendet werden.
Nur ein Produkt im Shop?
Bietet ein Shop nur ein Produkt an, reicht auch eine eindeutige Beschreibung oder ein Name aus, z. B. „Kerze, Lavendel, 200 g“. Kaufdatum oder Bestellnummer können ebenfalls hilfreich sein. Trotzdem ist eine einfache Nummerierung sinnvoll, um Expansionen oder spätere Probleme einfacher zu handhaben.
Fazit
Laut GPSR ist eine klare Produktkennzeichnung nötig – die Methode bleibt flexibel, Artikelnummern sind optional.
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