GPSR: Ebay ergänzt Piktogramme – dennoch Kritik von Händlern

Veröffentlicht: 10.01.2025
imgAktualisierung: 10.01.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.01.2025
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ca. 2 Min.
Online-Marktplatz: Ebay-App auf einem Smartphone-Bildschirm.
2nix / Depositphotos.com
Ebay hat im Hintergrund neue Piktogramme für Seller freigeschaltet. Ganz gedeckt ist der Bedarf damit aber offenbar nicht.


Um Händlerinnen und Händlern eine rechtssichere Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) zu garantieren, hat Ebay im System neue Piktogramme hinterlegt. Wie ein Seller im Forum des Marktplatzes schrieb, stehen nun insgesamt folgende vier Piktogramme zur Verfügung:

  • CE-Kennzeichnung
  • Enthält eine Knopfzelle
  • Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)
  • Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Kritik an Ebay: Zu spät, zu wenig

Bestätigt wurde die Ergänzung auch von offizieller Seite. Wie ein Community-Mitglied von Ebay bestätigte, stehen die neuen und neu gestalteten Piktogramme seit dem 6. Januar 2025 für Marktplatzpartner zur Verfügung. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, seien diese vor der Veröffentlichung auch von den hauseigenen Rechtsabteilungen geprüft worden.

Ganz zufrieden ist man auf Händlerseite augenscheinlich dennoch nicht: Zum einen wird in dem Seller-Beitrag bemängelt, dass Ebay trotz monatelanger Vorbereitungen auf die Umsetzung der GPSR zu lange gebraucht habe, um benötigte Piktogramme zur Verfügung zu stellen. Zudem sei die aktuelle Liste auch nach der jüngsten Ergänzung noch zu kurz, sodass noch immer relevante Zeichen fehlen.

Vorerst keine weiteren Piktogramme und Sicherheitshinweise in Sicht

Der Seller verweist etwa auf fehlende Piktogramme bzw. Hinweise für „Nicht für Kinder unter 6 Jahren“ sowie „Nicht für Kinder unter 8 Jahren“. Dass diese und weitere Zeichen zeitnah ergänzt werden, darauf sollten sich Händlerinnen und Händler nicht einstellen. Aus dem Ebay-Team heißt es dazu: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in absehbarer Zeit keine weiteren Piktogramme oder Sicherheitshinweise geplant.“

Grundsätzlich ist das angesprochene Thema kein Neues: Die rechtssichere Hinterlegung aller notwendigen Informationen auf den Angebotsseiten hatte die Seller in den vergangenen Monaten stark beschäftigt. In Vorbereitung auf die Umsetzung der GPSR waren dazu zahlreiche Fragen aufgekommen.

Gegenüber OnlinehändlerNews hatte Ebay dabei auf eine Möglichkeit verwiesen, trotz geringer Zahl an Sicherheitshinweisen rechtssicher zu bleiben: So sei es möglich, „weitere Sicherheitshinweise in Textform im Feld zu ,Ergänzenden Angaben‘ hinzuzufügen sowie in der Artikelbeschreibung in Textform oder als Bild hinzuzufügen“, ließ der Marktplatzbetreiber im Dezember verlauten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.01.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Wolf
13.01.2025

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Darf man denn überhaut mit einer CE Kennzeichnung werben, also diese im Angebot anzeigen? Das war doch bislang immer eine Selbstverständlichkeit, das ein Produkt diese Vorgaben erfüllen muss? Wer damit warb, bekam eine Abmahnung... Muss man nun alle verfügbaren Piktogramme in jedem Angebot aktivieren, weil 99% der Produkte sind ja nicht für Kleinkinder unter 3 Jahre geeignet... oder müssen außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden...
Martin
14.01.2025
Meines Wissens nach darf man weder mit dem CE Kennzeichen werben (weder per Text noch mit einer grafischen Darstellung), noch es ohne dazugehörige Konformitätserklärung selbst anbringen. Auf die Frage, was dann mit Ware passiert, deren CE Kennzeichnung sich ausschließlich auf der OVP vom Hersteller befindet, diese bei Gebrauchtwaren aber evtl. nicht mehr existiert, hat mir noch NIEMAND eine vernünftige Antwort geben können. Reicht denn hier der Hinweis auf den Hersteller?! Hauptsache die Beamten in Brüssel lassen sich immer neue, noch unsinnigere Verordnungen einfallen, ohne sich auch nur im Geringsten mit der Praxis zu befassen. Verbraucher interessiert doch dieser ganze Wahnsinn gar nicht. Die einzigen, die das interessiert, sind Anwälte und deren Portemonnaies, weil alles, was nicht wasserdicht formuliert ist, Angriffsfläche bietet. Solange sich in diesem unsäglichen deutschen Abmahnrecht nicht endlich was Wesentliches tut, wird sich auch nichts ändern. Im Gegenteil. Es wird mit der Wirtschaft immer weiter bergab gehen, weil sich kein Unternehmer mehr diesen Risiken aussetzen will und kann. Wohin das dann führt, kann sich jeder selbst ausmalen.
Bodo
13.01.2025

Antworten

„weitere Sicherheitshinweise in Textform im Feld zu ,Ergänzenden Angaben‘ hinzuzufügen sowie in der Artikelbeschreibung in Textform oder als Bild hinzuzufügen“ Was das angeht habe ich mich ehrlich gesagt schon oft gefragt, ob ich gezwungen bin, mich ausschließlich auf die Funktionen der Plattformen verlassen zu müssen, oder ob nicht einfach auch alle relevanten Informationen direkt in meiner Produktbeschreibung angegeben werden können und das nicht am Ende auch rechtssicher ist. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Darf ich auch drauf verzichten, die Tools der Anbieter zu nutzen und stattdessen ausschließlich die eigene Produktbeschreibung mit den relevanten Infos füttern?
Redaktion
13.01.2025
Hallo Bodo,
da wirst du vor allem auf Ebay leider schnell an Grenzen stoßen. Hier dürfen ja beispielsweise keine Adressen in der Produktbeschreibung stehen, womit die Angaben zur GPSR schon einmal nicht umsetzbar wären.
Gruß, die Redaktion