Der Hersteller eines Produkts lässt sich nicht immer ermitteln. Die Gründe dafür können vielfältig sein – von fehlenden Angaben auf der Verpackung über Produkte aus intransparenten Lieferketten bis hin zu Artikeln, die aus Restbeständen oder Insolvenzmassen stammen. Doch auch in solchen Fällen entbindet die General Product Safety Regulation (GPSR) nicht von der Verantwortung.
Muss man den Hersteller angeben, auch wenn man ihn nicht weiß?
Ja. Auch ohne bekannten Hersteller bleibt die Verantwortung für die Sicherheit eines Produkts bestehen. Wenn kein Hersteller auffindbar ist, liegt die Verantwortlichkeit automatisch bei dem Importeur oder Vertreiber des Produkts. Gemäß GPSR sind diese Akteure dazu verpflichtet, die Produktsicherheit sicherzustellen. Sie übernehmen quasi die Rolle des „Herstellers“ und haften für die Einhaltung der Sicherheitsstandards und müssen sich notfalls selbst zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt, wenn der Hersteller insolvent ist oder es diesen aus anderen Gründen nicht mehr gibt.
Um GPSR-konform zu handeln, ist es daher zwingend notwendig eine Kennzeichnung auf dem Produkt und im Shop anzubringen, die die Identität des Ersatz-Herstellers (also Importeur oder Vertreiber) sowie dessen entsprechende Kontaktdaten enthält.
Das Gleiche gilt für Sicherheitshinweise
Falls keine Sicherheitsnachweise vom ursprünglichen Hersteller vorliegen, müssen auch die Verantwortlichen in der nachfolgenden Lieferkette entsprechende Prüfungen durchführen oder beauftragen. Dazu gehören Risikobewertungen, Konformitätserklärungen und gegebenenfalls CE-Kennzeichnungen.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Die Nichteinhaltung der GPSR kann Abmahnungen, Strafen und ein Verkaufsverbot nach sich ziehen. Zudem riskiert man rechtliche Konsequenzen, falls durch das Produkt Schäden bei der Anwendung entstehen.
Alle Beiträge zur Produktsicherheitsverordnung findest du auf unserer GPSR-Themenseite.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Sie benennen sich nicht als Hersteller:in, sondern als verantwortliche Person für das Produkt.
Bekleidung ohne Etikett dürfte jedoch wiederum gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung gar nicht verkauft werden.
Weiteres zu dieser können Sie hier nachlesen: Wie muss die Textilkennzeichnung am Produkt umgesetzt werden?
Gruß, die Redaktion
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auch dann musst du die Pflichten der GPSR erfüllen. Wenn kein Hersteller bekannt ist, musst du dich als Händlerin im Zweifelsfall selbst angeben.
Gruß, die Redaktion
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wenn der Hersteller nicht mehr existiert, oder eben unbekannt ist, geben Sie sich selbst als verantwortliche Person an. Sie geben an der Stelle nicht vor, Hersteller zu sein, sondern sind die verantwortliche Person.
Und ja, hier müsste folglich auch eine Adresse hin. Dabei reicht aber natürlich ihre Unternehmensadresse, welche ja ohnehin im Impressum angegeben sein sollte.
Gruß, die Redaktion
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die Sicherheitshinweise muss lediglich der Hersteller treffen. Wenn Sie das sein sollten, müssen Sie aber auch nichts erfinden.
Für Produkte wie Postkarten oder auch Autogrammkarten ist eine ausführliche Risikobewertung in der Regel nicht notwendig, da sie kaum sicherheitsrelevante Risiken für Verbraucher bergen. Allerdings sollte dennoch eine grundlegende Bewertung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine potenziellen Gefahren, etwa durch scharfe Kanten, giftige Farben oder verschluckbare Kleinteile (bei bestimmten Elementen) bestehen. Im Allgemeinen sind diese Produkte jedoch als risikoarm einzustufen und eine einfache, dokumentierte Einschätzung genügt, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Gruß, die Redaktion
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sämtliche Artikel rund um die GPSR finden Sie hier:Themenseite: Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Hier ganz konret einen rund um Antiquitäten und Sammlerstücke: Wir wurden gefragt: Antiquitäten, Trödel und Sammlerstücke: Wie die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hier greift
Gruß, die Redaktion
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das kommt drauf an: verkauft der Händler explizit unter seiner Marke, dann gilt er als Hersteller der Produkte. Handelt er aber einfach nur mit Produkten anderer Marken, sind jene Marken beziehungsweise deren Hersteller anzugeben. Eine pauschale Antwort ist hier schwer, da es auf den Einzelfall ankommt.
Gruß, die Redaktion