Die GPSR verpflichtet Online-Händler, in jedem Produktangebot klare Angaben zu machen. Dazu zählen die Herstellerinformationen wie Name, Anschrift und elektronische Adresse. Außerdem müssen eine eindeutige Produktidentifikation mit Angaben wie Abbildungen, Artikel- oder Seriennummern sowie relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen zur Nutzung des Produkts angegeben werden.
Gelten diese Pflichten auch für Präsentationsseiten oder in den sozialen Medien?
Nein, für reine Werbung ohne direkte Kaufoption werden diese Pflichten nicht gelten. Die GPSR spricht explizit von Bereitstellen, was ein konkretes Verkaufsangebot mit Preisangabe und Bestellmöglichkeit impliziert. Daher sind reine Produktdarstellungen ohne Bestellmöglichkeit nach heutigem Stand nicht von den Kennzeichnungspflichten erfasst.
Die neuen Informationspflichten gelten hier z. B. nicht:
- Präsentationswebseiten ohne Bestellmöglichkeit
- Werbung in den sozialen Medien
- Affiliate-Marketing
- Google Ads
- Klassische Offline-Werbung (Flyer, Plakate, Radio-Spots etc.)
- Pressemitteilungen
Müssen die Informationspflichten in Katalogen erfüllt werden?
Ja, sofern die Kataloge eine Bestelloption (beispielsweise Postkarte oder Bestellung per Telefon) beinhalten.
Was ist mit Produktangeboten per E-Mail?
Die Kennzeichnungspflichten der GPSR gelten ebenfalls für Produktangebote, die per E-Mail versendet werden, wenn diese unmittelbar zum Kauf führen sollen. Der Wortlaut des Art. 19 GPSR bezieht sich auf Produkte, die online oder über eine andere Form des Fernabsatzes angeboten werden. Verbindliche E-Mail-Angebote fallen unter die zweite Alternative und müssen daher die geforderten Informationen enthalten.
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auf Kleinanzeigen gibt es eine direkte Kaufoption (Direktkauf) – aber auch der Kauf, der über eine Direktnachricht zustande kommt, ist ein Kauf. Daher gelten selbstverständlich auch hier die Anforderungen der GPSR.
Gruß, die Redaktion
Gruß, die Redaktion
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ganz pauschal lässt sich dies nicht sagen, aber als reiner Affiliate-Marketer haftest du nicht für jeden Fehler des Händlers.
Gruß, die Redaktion