Grundpreisangaben: Häufige Fehler und rechtliche Fallstricke

Veröffentlicht: 03.06.2025
imgAktualisierung: 03.06.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
03.06.2025
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ca. 3 Min.
Orange Kunststoffflasche mit Saft steht neben einem gelben Maßband, das etwa 19 cm anzeigt.
Erstellt mit Dall-E
Grundpreis angegeben und dennoch gab es eine Abmahnung? An diesen Fehlern könnte es liegen.


Die korrekte Angabe des Grundpreises gehört zu den klassischen Stolperfallen im Online-Handel – vor allem, weil sie auf vielen Ebenen kleinteilig geregelt ist. Ob bei Variantenartikeln, Sets oder Stoffen mit Sondermaßen: Wer hier nicht genau hinschaut, riskiert schnell eine Abmahnung. Der folgende Überblick zeigt typische Problemfelder – und worauf Händler:innen unbedingt achten sollten.

Ab-Grundpreise

Der Grundpreis muss immer dann genannt werden, wenn auch mit dem Gesamtpreis geworben wird, also auch auf Übersichtsseiten. Gibt es zu einem Produkt mehrere Varianten, die sich wiederum auf die Höhe des Grundpreises auswirken, kann es tricky werden. Viele verwenden auf ihrer Übersichtsseite den günstigsten Preis und geben Ab-Preise für den Gesamt- und Grundpreis an. Besser wären aber „Bis-Preise“. Können wegen des Shopsystems oder weil es sich um einen Marktplatz handelt, gar keine Wörter wie „ab“ oder „bis“ eingefügt werden, sollte immer der Maximalpreis für die Übersicht hinterlegt werden.

Grundpreis hervorgehoben

Der Grundpreis ist – nicht immer, aber doch hin und wieder – niedriger als der Gesamtpreis. Daher ist es wichtig, dass der Grundpreis nicht hervorgehoben werden darf. Es muss für Verbraucher:innen auf den ersten Blick erkennbar sein, was der Gesamtpreis und was der Grundpreis ist. Daher sollte keine größere Schriftart oder Fettierung gewählt werden. Die Angabe in Klammern hinter oder unter dem Gesamtpreis hat sich als transparente Lösung etabliert. Meist wird dabei auf eine leicht kleinere Schriftart zurückgegriffen.

Keine Grundpreisangabe, weil „Set“

Bei Sets muss keine Grundpreisangabe erfolgen, doch Vorsicht: Mehrere unterschiedliche Ausfertigungen eines Produktes in einem Paket machen es noch nicht zum Set. So muss bei einer Packung mit Farbtuben unterschiedlicher Farben eine Grundpreisangabe erfolgen. Wichtig ist, dass „verschiedenartige Erzeugnisse“ enthalten sein müssen, also beispielsweise die passende Flasche Wein zum Käse.

Ebenfalls Vorsicht geboten ist bei kostenlosen Beigaben: Kleine Beigaben oder Proben, die im Verhältnis zum eigentlichen Produkt nicht ins Gewicht fallen, machen aus der Ware noch kein Set (LG Hamburg, Urteil vom 23.12.2010, Aktenzeichen: 416 O 179/10). Ein Beispiel wäre die kleine Probe Weichspüler zum Waschpulver. Hier muss dann trotzdem ein Grundpreis angegeben werden. 

Falsche Einheit

Produkte, die nach Länge, Volumen, Gewicht oder Fläche verkauft werden, müssen eine Grundpreisangabe enthalten. Was erst mal leicht klingt, ist in der Praxis manchmal schwierig. Wird Stoff für Kleidung nach Länge oder Volumen verkauft? In den Schnittmustern steht schließlich meistens, dass man so und so viel Meter eines Stoffes benötigt. Gleichzeitig wird Stoff in unterschiedlichen Breiten verkauft, was die Vergleichbarkeit bei einem Grundpreis pro Meter schwierig macht. Entsprechend wird Stoff vielleicht doch eher nach Quadratmeter verkauft? Aber im Stoffhandel ist die Bestellung in Laufmeter üblich. Nun, es ist kompliziert. Daher geben viele Online-Händler:innen mittlerweile sowohl den Preis pro Meter als auch den pro Quadratmeter an.

Grundpreis pro 100 Milliliter / Gramm

Bis vor Kurzem durfte bei Produkten, deren Gewicht oder Volumen üblicherweise unter 250 Gramm oder 250 Milliliter lag, der Grundpreis bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden. Dies ist aber seit Mai 2022 nicht mehr erlaubt. Die Grundpreisangabe muss stets pro einem Liter bzw. einem Kilogramm erfolgen. 

Veröffentlicht: 03.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.06.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Martin Bergs
04.06.2025

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finde ich ganz wichtig, damit der Kunde genau vergleichen kann, auch wenn er dann im Onlinehandel oft auch im europäischen Ausland kauft oder damit weiss, dass es auf Grundpreis gesehen, bei TEMU günstiger ist, sehr hilfreich auch diese Fallstrick behaftete Abmahnmöglichkeit den Leuten zu ermöglichen, die nichts besseres zu tun haben, als anderen und kleinen Unternehmern das Leben noch schwerer zu machen, es wird immer verrückter im lokalen Handel und stärkt den europaweiten Onlinehandel, danke dafür