Handmade-Plattform Makerist stellt Betrieb ein – was bedeutet das für Verkäufer:innen?

Veröffentlicht: 29.01.2025
imgAktualisierung: 29.01.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.01.2025
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Frau in gepunkteter Bluse hält ein Schild mit der Aufschrift „closed“ vor einem geschlossenen Geschäft.
HayDmitriy / Depositphotos.com
Die Handmade-Plattform Makerist schließt im März. Was müssen Designer:innen rechtlich beachten?


Im März schließt die Handmade-Plattform Makerist. Damit fällt für Händler:innen ein Verkaufskanal weg, was natürlich Fragen aufwirft. Die wichtigsten haben wir hier beantwortet.

Darf ich meinen Makerist-Kundenkreis anschreiben?

Viele mögen sich jetzt fragen, ob sie ihre Makerist-Kund:innen einfach darauf hinweisen dürfen, dass sie beispielsweise einen eigenen Shop haben oder auch auf anderen Plattformen unterwegs sind.
Doch Vorsicht: Für solche werblichen E-Mails benötigt man immer die vorherige Einwilligung durch die Empfänger:innen. Selbst wenn diese zuvor den Newsletter von Makerist abonniert haben, dürfen die Verkäufer:innen die Kund:innen nicht direkt anschreiben, da sie eben nur eingewilligt haben, Werbung von Makerist zu erhalten.

Was muss ich tun, damit meine Käufer:innen weiter Zugriff auf ihre digitalen Produkte haben?

Auf Makerist werden vor allem digitale Dateien, wie Schnittmuster und Anleitungen, angeboten. Diese werden nach dem Kauf durch die Plattform zum Download bereitgestellt. Man muss diese nicht zwangsläufig direkt downloaden, sondern kann das auch später machen. Damit stellt sich natürlich die Frage, wie Käufer:innen nach der Schließung an ihre Produkte kommen. Makerist schreibt dazu: „Wir verstehen, dass viele von euch Fragen zu euren bereits gekauften E-Books und Videokursen haben. Seid versichert: Wir arbeiten an einer unkomplizierten Lösung, damit ihr auch in Zukunft weiterhin Zugriff darauf habt.“

Rein rechtlich gesehen ist die Bereitstellung auch nicht das „Problem“ der Händler:innen. Die Plattform muss dafür sorgen, dass die Kundschaft an ihre bereits gekauften Produkte kommt. Hintegrund ist der, dass die Kaufverträge mit der Plattform und nicht mit den Designer:innen zu Stande kommen.

Sollte ich einfach eine eigene Handmade-Plattform eröffnen?

Nein, das Betreiben einer eigenen Plattform ist kein leichtes Unterfangen. Neben den technischen Herausforderungen gibt es zahlreiche rechtliche Hürden. Wer einen Marktplatz betreibt, muss noch einmal mehr und andere Vorschriften beachten, als es bei einfachen Online-Shops der Fall ist.
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 29.01.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
2 Kommentare
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S.B.
05.02.2025

Antworten

Ist es rechtlich in Ordnung, dass makerist den Kunden nun die gekauften Daten auf einer anderen Plattform (stoffe.de) bereitstellen möchte? Bedarf es da kein Einverständnis der Verkäufer:innen oder Kund:innen?
Redaktion
06.02.2025
Hallo S.B., bb Makerist die gekauften Dateien einfach auf eine andere Plattform (Stoffe.de) verschieben darf, hängt von den ursprünglichen AGBs ab. Falls keine entsprechende Klausel existiert, könnte das problematisch sein – sowohl aus Sicht der Kund:innen als auch der Verkäufer:innen. Zudem stellt sich die Frage, ob personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung übertragen werden dürfen (DSGVO). Eine Klarstellung durch Makerist wäre hier dringend erforderlich. Im Zweifel lautet die Antwort Nein. Viele Grüße Die Redaktion