Man googelt nicht mehr, man fragt die KI. Für Webseitenbetreiber:innen kann das mitunter unbefriedigend sein, denn Klicks bekommt man durch die KI nicht. Für Online-Händler:innen tut sich derweil aber eine ganz andere Chance auf: OpenAI will es mithilfe von PayPal ermöglichen, innerhalb der KI einen kompletten Check-out abzubilden. Damit können Nutzer:innen nicht nur mit Hilfe von ChatGPT Produkte suchen und sich beraten lassen, sondern das Produkt auch gleich noch kaufen.
Klingt nach einer sinnvollen Innovation, wäre da nicht die lähmende Frage nach der Haftung.
Informationspflichten so weit das Auge reicht
Wer im Online-Handel tätig ist, weiß: Es gibt Informationspflichten an allen Ecken und Enden. Von den allgemeinen, wie etwa der Herstellerangabe, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, bis hin zu produktspezifischen, wie etwa der WEEE-Nummer, Textilkennzeichnung und Nährwerttabelle. Fehlt hier etwas, droht eine Abmahnung oder ein Bußgeld. Heikel kann es werden, wenn die Angaben zwar da, aber falsch sind. Hier kann es im schlimmsten Fall zu Schadensersatzforderungen seitens der Kund:innen kommen. Beispielsweise dann, wenn ein Produkt als nussfrei beworben wird – und sich allergische Kund:innen auf diese Angabe verlassen.
Klare Regelung für Marktplätze
Was ist aber, wenn Händler:innen die Informationen sauber hinterlegt haben, aber sie dennoch falsch ausgespielt werden? So passiert es hin und wieder auf Marktplätzen. Da werden Grundpreise verschluckt, veraltete UVPs angezeigt oder das Impressum verschluckt. Die Rechtsprechung ist hier sehr eindeutig: Wer auf Marktplätzen handelt, muss mit Fehlern im System rechnen und haftet auch dafür. Abgemahnt werden können also die Händler:innen. „Der Marktplatz war’s“ ist keine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
Die große Unbekannte
Wie aber sieht es jetzt mit der KI aus? Es ist schließlich schon jetzt bekannt, dass Chatty – wie wir ChatGPT halbwegs liebevoll in der Redaktion zu nennen pflegen – doch mal an Halluzinationen leidet oder Informationen einfach weglässt. Man könnte jetzt meinen: Na ja, die Nutzer:innen wissen das und nehmen dieses Risiko wissentlich in Kauf, wenn sie mithilfe der KI shoppen gehen.
Es ist aber höchst fraglich, ob die in Teilen doch recht betagte Richterschaft in Deutschland das genauso sieht. Bisher gibt es dazu jedenfalls keine gesetzliche Regelung. Theoretisch könnten sie auch sagen: Tja, liebe Händler:innen, dann sorgt halt entweder dafür, dass ChatGPT eure Informationen richtig ausspielt oder lasst euch nicht von der KI finden.
Bis Gesetz oder Rechtsprechung Klarheit schaffen, bleibt die Haftung die große Unbekannte – und zeigt: Für Innovationen sind Bürokratie, Gesetze und Justiz eher Hürdenlauf in Stöckelschuhen als Sparringspartner.
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