Lizenzierung und Registrierung nach dem Verpackungsgesetz: Was ist eigentlich der Unterschied?

Veröffentlicht: 12.05.2025
imgAktualisierung: 12.05.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
12.05.2025
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ca. 3 Min.
Ein großer Stapel Kartons in einer Lagerhalle
NosorogUA / Depositphotos.com
Müssen Online-Händler ihre Verpackungen lizenzieren oder registrieren – oder beides? Wir klären den Unterschied.


Seit das Verpackungsgesetz in Kraft getreten ist (und auch schon davor), stehen Online-Händler in Deutschland vor zwei zentralen Aufgaben: der Registrierung und der Lizenzierung. Beide Maßnahmen dienen demselben Ziel – nämlich sicherzustellen, dass Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern landen, umweltgerecht entsorgt und recycelt werden. Doch obwohl die Pflichten klar gesetzlich geregelt sind, herrscht bei vielen Händlern Verwirrung. Oft werden die Begriffe vermischt oder als alternative Optionen missverstanden. Dabei sind sowohl Registrierung als auch Lizenzierung verpflichtend – und zwar unabhängig von Unternehmensgröße oder Verpackungsmenge.

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Der erste Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben besteht in der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR. Diese Registrierung muss vor dem erstmaligen Versand erfolgen und wird im Verpackungsregister LUCID vorgenommen, einer öffentlich einsehbaren Datenbank, in der alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen erfasst sind. Als Online-Händler gilt man in der Regel als solcher, sobald man Waren an private Haushalte oder vergleichbare Stellen versendet. Die Registrierung in LUCID ist kostenfrei, aber verpflichtend. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Händler eine individuelle Registrierungsnummer, die später auch beim Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem dualen System anzugeben ist. Ohne eine gültige LUCID-Nummer ist der Versand nicht erlaubt – und Plattformen wie Amazon oder Ebay sind gesetzlich dazu verpflichtet, nicht registrierte Händler zur Einhaltung zu ermahnen.

Die Lizenzierung bei einem dualen System

Die Registrierung allein reicht jedoch nicht aus. Zusätzlich müssen Online-Händler einen Lizenzvertrag mit einem sogenannten dualen System abschließen. Diese Systeme kümmern sich um die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen. Der Händler beteiligt sich durch die Zahlung einer Lizenzgebühr an den entsprechenden Kosten. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach Art und Menge der verwendeten Verpackungsmaterialien.

Die Lizenzierung ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und betrifft jede Verpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt – von Versandkartons über Füllmaterial bis hin zu Produktverpackungen. Viele duale Systeme bieten Online-Rechner an, mit denen Händler ihre jährliche Verpackungsmenge schätzen und die Lizenzgebühr einfach berechnen können.

Die Registrierung im LUCID-Register ist die formale Voraussetzung für die Systembeteiligung, während die Lizenzierung beim dualen System die tatsächliche Finanzierung der Entsorgung sicherstellt. Erst wenn beide Pflichten erfüllt sind, ist der Online-Handel im Sinne des Verpackungsgesetzes vollständig gesetzeskonform aufgestellt.

Im Zusammenhang mit den dualen Systemen kommen auch die diversen Dienstleister (z. B. Lizenzero, Reclay, Veolia, Landbell etc.) ins Spiel, die vereinfachte Lizenzierungsservices anbieten. Einige dieser Dienstleister sind selbst Betreiber dualer Systeme, andere fungieren als Plattformen oder Vermittler, um Unternehmen den Zugang zu einem dualen System zu erleichtern. Ihre Aufgabe ist es beispielsweise, Unterstützung bei Mengenmeldungen zu bieten. Einige Dienstleister übernehmen auch die Registrierung und Lizenzierung im Ausland. Diese Services sind jedoch mit Kosten verbunden.

 

Registrierung

Lizenzierung

Was?Anmeldung bei der Zentralen Stelle (LUCID)Beteiligung an einem dualen System
Wozu?Behördliche Erfassung & TransparenzFinanzierung der Entsorgung und Verwertung
Wo?Online-Portal LUCID

Bei einem dualen System (z. B. Grüner Punkt)

Wer?Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringtJeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen nutzt
Wer?PersönlichPersönlich (oder über einen Dienstleister)
Wie viel?KostenlosKosten je nach Kostenmodell und Verpackungsmenge
FolgenVertriebsverbot, Bußgeld, AbmahnungVertriebsverbot, Bußgeld, Abmahnung

Was droht bei Verstößen?

Wer sich nicht an die Vorschriften des Verpackungsgesetzes hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Dazu zählen insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände, die beispielsweise mit einem einfachen Klick die Registrierung im öffentlich einsehbaren Verpackungsregister nachprüfen können. Daneben kommen Bußgelder sowie Verkaufsverbote auf den entsprechenden Plattformen infrage. Für Online-Händler bedeutet das: Nur wer rechtzeitig und vollständig registriert und lizenziert ist, kann dauerhaft rechtssicher verkaufen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.05.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Robert
14.05.2025

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Es wirkt widersprüchlich, dass für denselben Sachverhalt gleich mehrere Institutionen zuständig sind. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmendem wirtschaftlichem Druck stellt sich mir die berechtigte Frage, ob solche Strukturen effizient und sinnvoll sind. Das Verpackungsregister ist ein Beispiel dafür: Es erzeugt hohen bürokratischen Aufwand, bei zweifelhaftem ökologischem Nutzen. Die praktische Umsetzbarkeit bleibt fraglich, denn eine exakte Angabe der Verpackungsmengen durch alle Händler erscheint unrealistisch. Statt solcher Regulierungen bräuchte es einfache, nachvollziehbare Lösungen, die echte Wirkung zeigen, für Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen.