Seit das Verpackungsgesetz in Kraft getreten ist (und auch schon davor), stehen Online-Händler in Deutschland vor zwei zentralen Aufgaben: der Registrierung und der Lizenzierung. Beide Maßnahmen dienen demselben Ziel – nämlich sicherzustellen, dass Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern landen, umweltgerecht entsorgt und recycelt werden. Doch obwohl die Pflichten klar gesetzlich geregelt sind, herrscht bei vielen Händlern Verwirrung. Oft werden die Begriffe vermischt oder als alternative Optionen missverstanden. Dabei sind sowohl Registrierung als auch Lizenzierung verpflichtend – und zwar unabhängig von Unternehmensgröße oder Verpackungsmenge.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der erste Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben besteht in der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR. Diese Registrierung muss vor dem erstmaligen Versand erfolgen und wird im Verpackungsregister LUCID vorgenommen, einer öffentlich einsehbaren Datenbank, in der alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen erfasst sind. Als Online-Händler gilt man in der Regel als solcher, sobald man Waren an private Haushalte oder vergleichbare Stellen versendet. Die Registrierung in LUCID ist kostenfrei, aber verpflichtend. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Händler eine individuelle Registrierungsnummer, die später auch beim Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem dualen System anzugeben ist. Ohne eine gültige LUCID-Nummer ist der Versand nicht erlaubt – und Plattformen wie Amazon oder Ebay sind gesetzlich dazu verpflichtet, nicht registrierte Händler zur Einhaltung zu ermahnen.
Die Lizenzierung bei einem dualen System
Die Registrierung allein reicht jedoch nicht aus. Zusätzlich müssen Online-Händler einen Lizenzvertrag mit einem sogenannten dualen System abschließen. Diese Systeme kümmern sich um die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen. Der Händler beteiligt sich durch die Zahlung einer Lizenzgebühr an den entsprechenden Kosten. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach Art und Menge der verwendeten Verpackungsmaterialien.
Die Lizenzierung ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und betrifft jede Verpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt – von Versandkartons über Füllmaterial bis hin zu Produktverpackungen. Viele duale Systeme bieten Online-Rechner an, mit denen Händler ihre jährliche Verpackungsmenge schätzen und die Lizenzgebühr einfach berechnen können.
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