Domainnamen sind wie digitale Grundstücke. Und wie bei guten Lagen im echten Leben gilt auch hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Besonders im Online-Handel ist die Verwendung bekannter Markennamen ein häufiger Bestandteil der Verkaufsstrategie – auch in Domains. Doch was passiert, wenn jemand eine Domain registriert, die eigentlich zu einer anderen Marke gehört? Domains wie „adidas-schuhe.de“ oder „dyson-profi.com“ wirken verkaufsstark – können jedoch rechtliche Risiken bergen. Zwischen legitimem Markenvertrieb und unzulässigen Verstößen liegt eine juristisch relevante Grenze.

Zulässiger Markenvertrieb im Online-Handel

Zunächst einmal: Der Verkauf von Originalware bekannter Marken ist grundsätzlich erlaubt. Man darf diesen Markennamen auch im werblichen Zusammenhang nennen, anders wäre ein Verkauf aussichtslos. Die produktbezogene Nennung eines Markennamens im Online-Shop oder in der Werbung ist also rechtlich zulässig. Grenzen werden aber dort erreicht, wo der Eindruck entsteht, der Shop sei offiziell mit der Marke verbunden oder stamme vom Markeninhaber selbst. 

Nicht zulässig ist die Verwendung fremder Marken in der Domain, sofern keine explizite Genehmigung oder vertragliche Bindung zum Markeninhaber besteht.

Unproblematisch: generische Domains mit markenbezogenen Subdomains, z. B.:

  • „sportschuhe.de/nike“
  • „sneakerstore.com/marken/nike“

Rechtlich riskant:

  • „Velux-fachmarkt.de“
  • „philipps-sale.com“
  • „markenoutlet-bosch.de“

Diese Formulierungen verletzen in der Regel das Markenrecht, wenn sie nicht genehmigt sind, da sie andernfalls eine autorisierte Verbindung zum Markeninhaber suggerieren.

Domaingrabbing versus Vertrieb von Markenware

Das Ganze kann sogar noch eine Stufe heikler werden, wenn die Domain nur registriert wird, um Profit aus ihr selbst zu schlagen, ohne ein Interesse am Verkauf von Markenartikeln zu haben. Beim sogenannten Domaingrabbing werden Domains mit bekannten Marken- oder Unternehmensnamen registriert, ohne dass eine rechtliche Verbindung zum Markeninhaber besteht. Ziel ist oft der Weiterverkauf oder die Nutzung des Markennamens zur Generierung von Besuchern und Umsätzen. In solchen Fällen drohen ebenfalls markenrechtliche Schritte durch die Rechteinhaber.

Fazit

Die Nutzung von Markennamen im Online-Handel erfordert in fast allen Bereichen juristisches Feingefühl. So gibt es immer wieder Streit um die richtige Nutzung von Markennamen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von kompatibler Drittware. Auch die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe in Domainnamen ist ein Risiko. Eine neutrale, kreative Domainwahl schützt vor Abmahnungen und sichert die langfristige Rechtskonformität im digitalen Vertrieb.

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