Ob personalisierte Schmuckstücke, maßgeschneiderte Möbel oder individuell bedruckte T-Shirts – Produkte, die speziell auf Bestellung angefertigt werden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer solche Sonderanfertigungen anbietet, muss jedoch bei der Angabe der Lieferzeit einige wichtige Vorgaben beachten. Für Online-Händler:innen stellt sich dabei die Frage: Wie muss die Lieferzeit bei solchen Anfertigungen korrekt angegeben werden?
Klare und nachvollziehbare Lieferzeitangaben sind Pflicht
Auch bei Produkten, die erst nach Bestelleingang gefertigt werden, müssen Händler:innen die Lieferzeit vor Abschluss des Kaufvertrags eindeutig angeben. Dabei muss sich die Zeitangabe auf einen für die Kundschaft nachvollziehbaren Bezugspunkt wie die Bestellung oder die Zahlungsanweisung beziehen. Unzulässige Formulierungen wie „Lieferung ab Zahlungseingang“ sollten unbedingt vermieden werden, da die Kundschaft den tatsächlichen Zahlungseingang beim Händler oder der Händlerin nicht beeinflussen kann.
Wichtig ist außerdem, die gesamte Lieferdauer – also Fertigung und Versand zusammen – als einheitliche Zeitspanne anzugeben. Getrennte Angaben für Produktionszeit und Versanddauer sind nicht erlaubt. Ein zulässiges Beispiel wäre etwa: „Lieferzeit innerhalb von 4–6 Wochen nach Bestelleingang.“
Realistische Zeiträume und transparente Kommunikation
Bei Anfertigungen auf Bestellung sollten Händler:innen großzügig kalkulieren und einen realistischen Puffer einbauen, um Verzögerungen abzufangen. Unverbindliche Begriffe wie „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ sind problematisch und sollten durch klare Zeitangaben ersetzt werden. Kommt es dennoch zu Verzögerungen, ist eine frühzeitige Information der Kundschaft unverzichtbar. Transparenz schafft Vertrauen und kann Reklamationen oder Stornierungen verhindern.
Wer bei der Angabe der Lieferzeit sorgfältig vorgeht, stärkt nicht nur seine Rechtssicherheit, sondern trägt auch entscheidend zur Kundenzufriedenheit bei – ein klarer Vorteil im Wettbewerb des Online-Handels.
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