Jeder weiß, dass eine Website ein Impressum braucht – aber kennst du auch die skurrilen Fallen und kuriosen Irrtümer? Darf man es einfach als Bild hochladen? Kann man es weglassen, um Abmahnungen zu vermeiden? Und was tun, wenn man seine Privatadresse nicht veröffentlichen will? Auf unseren Beitrag zu den Neuerungen zum Impressum haben wir viele Fragen erhalten, die wir nun beantworten wollen.
Unser FAQ räumt außerdem mit Mythen auf und gibt dir überraschende Antworten auf die wichtigsten Fragen!
Abmahnfalle Impressum
Ich lasse das Impressum einfach weg – dann kann mich ja niemand abmahnen, oder?
Schöne Idee, aber leider falsch. Wer eine Webseite ohne Impressum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann zudem abgemahnt werden. Abmahner haben Mittel und Wege, an deine Identität zu kommen – z. B. über die Domain-Registrierung oder eine Anfrage beim Hosting-Anbieter.
Darf ich mein Impressum dann als Bild hochladen, damit Abmahnanwälte es nicht so leicht finden?
Schlaue Idee, aber auch nicht erlaubt. Das Impressum muss maschinenlesbar sein, damit Suchmaschinen und Screenreader es erfassen können. Eine rein bildliche Darstellung verstößt gegen die Pflicht zur leichten Zugänglichkeit, denn dann kann die Information nicht von jedem wahrgenommen werden.
Muss mein Impressum „Impressum gemäß § 5 DDG“ heißen, oder reicht „Impressum“?
„Impressum“ oder eine ähnliche Formulierung reicht völlig aus. Die Angabe der Gesetzesgrundlage ist nicht notwendig.
Ich verlinke mein Impressum im Footer als „Kontakt“ – das ist doch ausreichend, oder?
Nein. „Kontakt“ ist nicht eindeutig genug. Verwende besser „Impressum“ oder eine Kombination wie „Impressum & Kontakt“.
OS-Link im Impressum
Muss ich den OS-Link für die Online-Streitbeilegung immer im Impressum haben?
Nein. Wer keine Verträge mit Verbrauchern abschließt (B2C-Geschäft), muss den OS-Link gar nicht angeben. Alle anderen können ihn im Impressum angeben, es ist aber kein Muss. Auch eine andere gut auffindbare Stelle im Shop ist in Ordnung, z. B. eine eigene Schaltfläche.
Wann kann ich den OS-Link aus dem Impressum entfernen?
Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ab diesem Datum entfällt die Pflicht, einen Link zu dieser Plattform im Impressum oder an anderer Stelle auf der Website bereitzustellen. Idealerweise sollte die Verlinkung direkt am Stichtag entfernt werden.
Problemfeld Einzelunternehmer
Muss ich meine private Adresse angeben, wenn ich als Einzelunternehmer tätig bin?
Ja, wenn du keine gesonderten Geschäftsräume hast. Wer ein Geschäft betreibt, muss seine ladungsfähige Adresse angeben, egal ob Aktiengesellschaft oder Einzelkämpfer.
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