Trick 17: Mythen, Fallen und Hacks rund ums Impressum

Veröffentlicht: 13.02.2025
imgAktualisierung: 13.02.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 4 Min.
13.02.2025
img 13.02.2025
ca. 4 Min.
Ein Bündel gezeichneter Glühbirnen
Wirestock / Depositphotos.com
Kannst du das Impressum einfach weglassen, um Abmahner zu ärgern? Heute gibt’s die überraschenden Antworten auf Fragen zum Impressum.


Jeder weiß, dass eine Website ein Impressum braucht – aber kennst du auch die skurrilen Fallen und kuriosen Irrtümer? Darf man es einfach als Bild hochladen? Kann man es weglassen, um Abmahnungen zu vermeiden? Und was tun, wenn man seine Privatadresse nicht veröffentlichen will? Auf unseren Beitrag zu den Neuerungen zum Impressum haben wir viele Fragen erhalten, die wir nun beantworten wollen.

Unser FAQ räumt außerdem mit Mythen auf und gibt dir überraschende Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Abmahnfalle Impressum

Ich lasse das Impressum einfach weg – dann kann mich ja niemand abmahnen, oder?

Schöne Idee, aber leider falsch. Wer eine Webseite ohne Impressum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann zudem abgemahnt werden. Abmahner haben Mittel und Wege, an deine Identität zu kommen – z. B. über die Domain-Registrierung oder eine Anfrage beim Hosting-Anbieter.

Darf ich mein Impressum dann als Bild hochladen, damit Abmahnanwälte es nicht so leicht finden?

Schlaue Idee, aber auch nicht erlaubt. Das Impressum muss maschinenlesbar sein, damit Suchmaschinen und Screenreader es erfassen können. Eine rein bildliche Darstellung verstößt gegen die Pflicht zur leichten Zugänglichkeit, denn dann kann die Information nicht von jedem wahrgenommen werden.

Muss mein Impressum „Impressum gemäß § 5 DDG“ heißen, oder reicht „Impressum“?

„Impressum“ oder eine ähnliche Formulierung reicht völlig aus. Die Angabe der Gesetzesgrundlage ist nicht notwendig.

Ich verlinke mein Impressum im Footer als „Kontakt“ – das ist doch ausreichend, oder?

Nein. „Kontakt“ ist nicht eindeutig genug. Verwende besser „Impressum“ oder eine Kombination wie „Impressum & Kontakt“.

OS-Link im Impressum

Muss ich den OS-Link für die Online-Streitbeilegung immer im Impressum haben?

Nein. Wer keine Verträge mit Verbrauchern abschließt (B2C-Geschäft), muss den OS-Link gar nicht angeben. Alle anderen können ihn im Impressum angeben, es ist aber kein Muss. Auch eine andere gut auffindbare Stelle im Shop ist in Ordnung, z. B. eine eigene Schaltfläche.

Wann kann ich den OS-Link aus dem Impressum entfernen?

Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ab diesem Datum entfällt die Pflicht, einen Link zu dieser Plattform im Impressum oder an anderer Stelle auf der  Website bereitzustellen. Idealerweise sollte die Verlinkung direkt am Stichtag entfernt werden.

Problemfeld Einzelunternehmer

Muss ich meine private Adresse angeben, wenn ich als Einzelunternehmer tätig bin?

Ja, wenn du keine gesonderten Geschäftsräume hast. Wer ein Geschäft betreibt, muss seine ladungsfähige Adresse angeben, egal ob Aktiengesellschaft oder Einzelkämpfer.

Was mache ich, wenn ich meine Privatadresse nicht ins Netz stellen will?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Nutze eine Geschäftsadresse oder einen Impressumsservice, der dir eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellt.
  • Falls du ein Büro oder Coworking-Space nutzt, kann dies als Geschäftsadresse dienen.
  • Manche Städte bieten eine Gewerbemelde-Adresse für Selbstständige an – erkundige dich bei deiner Gemeinde.

Impressum rechtssicher einbinden

Darf ich das Impressum auf eine andere Webseite auslagern?

Ja, aber nur, wenn du es direkt und klar verlinkst. Wenn du also z. B. einen Shop und einen Blog betreibst, kannst du auf beiden Seiten dasselbe Impressum nutzen, solange der Link eindeutig ist und das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.

Ich nutze Social Media – brauche ich dort auch ein Impressum?

Ja. Falls dein Social-Media-Kanal nicht rein privat ist, sondern für geschäftliche Zwecke genutzt wird, brauchst du ein Impressum. Im Zweifel reicht es, einen Link auf das Impressum deiner Webseite zu setzen.

Ich habe eine Webseite, aber verdiene kein Geld damit – brauche ich trotzdem ein Impressum?

Es kommt darauf an. Wenn deine Seite rein privat ist (z. B. ein Reisetagebuch-Blog für Freunde), brauchst du kein Impressum. Sobald du jedoch Werbebanner, Affiliate-Links oder gesponserte Inhalte hast, gilt sie als geschäftsmäßig und ein Impressum ist Pflicht.

Kann ich meine E-Mail-Adresse anders ausschreiben, z. B. info [at] muster-shop.com, um nicht zugespammt zu werden?

Gute Idee – aber rechtlich nicht empfehlenswert. Das Impressum muss eine klar lesbare und verwendbare E-Mail-Adresse enthalten. Verschlüsselte Schreibweisen wie info [at] muster-shop.com oder info (at) muster-shop (dot) com sind nicht ratsam, weil sie eine Barriere zur Kontaktaufnahme darstellen.

Muss mein Impressum auf jeder Seite sichtbar sein?

Nein, aber es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link im Footer reicht in der Regel aus.

Ich habe ein Kontaktformular – reicht das als Impressum?

Nein. Ein Kontaktformular ist eine Ergänzung, aber kein Ersatz für ein ordnungsgemäßes Impressum mit vollständigen Angaben.

Ich habe meine Telefonnummer verschlüsselt als „+49 123 4567 NEUNACHT“ – clever?

Lustige Idee, aber unzulässig. Angaben müssen klar und verständlich sein. Verschlüsselte oder versteckte Telefonnummern sind nicht erlaubt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 13.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
Lesezeit: ca. 4 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Josef Wabuschinsky
16.02.2025

Antworten

Ich verkaufe gebrauchte Artikel. Bei der Recherche nach Herstellerangaben bin ich auf viele Webseiten gestoßen, bei denen kein Impressum vorhanden ist.
PG
14.02.2025

Antworten

domainabfrage? das geht doch aber schon eine weile nicht mehr. da muss man schon schwere geschütze auffahren, um an infos zu kommen
Sven
14.02.2025

Antworten

"Idealerweise sollte die Verlinkung direkt am Stichtag entfernt werden." Bedeutet dies ein "Muss" um nicht Gefahr zu laufen, irreführende Angaben zu machen und abgemahnt werden zu können????
Redaktion
14.02.2025
Hallo Sven, ja wir würden das Empfehlen. Ob es tatsächlich zu einer Abmahnung kommt, können wir nicht vorhersagen, aber um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Link rechtzeitig herausgenommen werden. Liebe Grüße die Redaktion