Ein Händler berichtet im Sellerforum von folgendem Problem: Ein Kunde hat eine Bestellung nicht bei DHL abgeholt, sodass das Paket nach einiger Zeit zurückging. Zwei Monate später erklärt der Kunde den Widerruf. In der Zwischenzeit hat die Ware rund 200 Euro an Wert verloren.

Der Händler fragt sich nun:

  • Besteht überhaupt noch ein Anspruch auf Widerruf, obwohl der Kunde die Ware nie in Besitz genommen hat?
  • Muss der Händler die Rücknahme akzeptieren? 
  • Muss der Shop den Wertverlust tragen?

Besteht überhaupt noch ein Anspruch auf Widerruf, obwohl der Kunde die Ware nie in Besitz genommen hat?

Ja, grundsätzlich besteht das Widerrufsrecht bereits vor dem eigentlichen Erhalt der Ware. Verbraucher:innen können damit den Kauf also auch direkt nach dem Tätigen des Bestellbuttons widerrufen. 

Wann beginnt die Widerrufsfrist, wenn Ware nicht aus dem Paketshop abgeholt wird?

In der Regel gar nicht. Die Widerrufsfrist beginnt dann, wenn die Ware wie vereinbart übergeben wurde, meistens also mit der Zustellung direkt bei der Kundschaft. Bei Ersatzzustellungen innerhalb der Nachbarschaft oder im Shop beginnt die Frist mit der Abholung.

Etwas anderes gilt, wenn die Sendung auf Anweisung der Kundschaft im Shop angegeben wurde, denn: Die Widerrufsfrist beginnt, sobald die Kundschaft oder ein von ihr benannter Dritter die Ware erhalten hat.

Muss der Widerruf akzeptiert werden?

Ja, da die Frist noch gar nicht zu laufen begann, muss der Widerruf akzeptiert werden.

Bleibt der Shop auf dem Wertverlust sitzen?

Ja, der Wertverlust ist hier ein Schaden, den der Shop tragen muss.

Praxistipp: Bei der Kundschaft nachhaken

Wenn Ware, nicht abgeholt wird, lohnt sich ein Nachhaken. In dem Fall hätte der Wertverlust vielleicht geringer ausfallen können, wenn der Händler zeitnah die Kundschaft kontaktiert hätte.