Ein kleiner Händler, der seinen Online-Shop im Nebengewerbe von zu Hause aus betreibt, steht vor der Herausforderung, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und bat uns um Hilfe. Eines der wichtigsten Bestandteile eines Impressums ist nämlich die Angabe der Anschrift. Doch verständlicherweise will nicht jeder seine Privatadresse im Internet wiederfinden. Er stellte uns daher die Frage: Gibt es rechtskonforme Alternativen wie ein Postfach oder eine Briefkastenadresse, die im Impressum statt der Wohnanschrift angegeben werden können?
Was besagt das Gesetz?
Laut § 5 des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (früher war es das Telemediengesetz) sind alle Verantwortlichen geschäftsmäßiger Online-Dienste verpflichtet, in ihrem Impressum eine Anschrift anzugeben, „unter der sie niedergelassen sind“. Dies dient dazu, die Erreichbarkeit des Unternehmens für die Kundschaft, Postdienstleister (beispielsweise, weil eine Unterschrift benötigt wird), Behörden (zu denken wäre auch an eine Zwangsvollstreckung) und geschäftliche Kontakte sicherzustellen. Die angegebene Anschrift soll dabei die sein, von der aus man sein Geschäft tatsächlich betreibt.
Gibt es legale Alternativen?
Damit ergibt sich eigentlich schon von selbst: Ein Postfach als Adresse im Impressum ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig, da es eben nicht die Niederlassung eines Unternehmens darstellt und dort auch unter gewöhnlichen Umständen niemand anzutreffen ist.
Alternativ gibt es findige Unternehmen, die sogenannte Briefkastendienstleistungen anbieten, bei denen man sich eine Geschäftsadresse mieten kann. Dort wird unter Umständen sogar die Post angenommen. Doch auch hier gilt Vorsicht: Solche Briefkastenadressen werden nicht immer als echte Anschrift anerkannt, wenn an der angegebenen Adresse keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Wenn die Verantwortlichen an dieser Adresse nicht regelmäßig anzutreffen sind oder keine echten Büroräume angemietet wurden, ist die Angabe dieser Adresse rechtlich nicht empfehlenswert.
Fazit: Transparenz und Rechtssicherheit
Für kleine Unternehmen, die ihren Online-Shop im Nebengewerbe von zu Hause aus betreiben, ist es unerlässlich, im Impressum eine ladungsfähige Adresse anzugeben. Weder ein Postfach noch eine reine Briefkastenadresse stellen eine rechtskonforme Alternative dar. Die einzige Möglichkeit, die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, besteht darin, die tatsächliche Geschäfts- oder Privatadresse zu verwenden oder sich eigene gewerbliche Geschäftsräume anzumieten und diese dann auch wirklich zu betreiben.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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