Der Stichtag 13. Dezember 2024 rückt näher – und mit ihm die Pflicht für Online-Händlerinnen und -Händler, umfangreiche Informationen rund um die Sicherheit ihrer Produkte anzugeben. 

Und weil es kurz vor dieser Frist noch immer zahlreiche offene Fragen zur Umsetzung in der Praxis und konkret auch auf Online-Marktplätzen gibt, hatte der Marktplatzbetreiber Ebay angekündigt, offene Probleme zu klären. Dazu hat die Redaktion von OnlinehändlerNews die verschiedenen Fragen der Seller zusammengetragen und an Ebay geschickt. Die Antworten liegen nun vor.

Die Produktsicherheitsverordnung ist für viele Händler:innen eine Herausforderung. Wie sieht die Unterstützung von Ebay für sie in Sachen GPSR konkret aus?

Wir haben neue Funktionen entwickelt, die es Händler:innen erleichtert, Informationen nach der GPSR ihren Angeboten hinzuzufügen. Wir überprüfen diese Funktionen regelmäßig und werden sie bei Bedarf anpassen bzw. verbessern. 

Eine Anleitung, wie Händler:innen ihren Angeboten den Produkthersteller bzw. die EU-verantwortliche Person oder Stelle hinzufügen können, finden sie im Hilfebereich unter Bereitstellung von Kontaktdaten. Wir haben außerdem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf unserer Hilfeseite, um zu zeigen, wie Details zur Produktsicherheit und Dokumentation hinzugefügt werden können. 

Unsere Account-Manager und Customer-Manager sind auch zur GPSR geschult worden. Darüber hinaus haben wir eine Podcast-Folge zur GPSR veröffentlicht und stehen auch sonst im ständigen Austausch mit unseren Händler:innen. So wurde das Thema z. B. auch durch unsere Fachexperten beim Händlerinnen-Stammtisch vorgestellt und mit diesen erörtert. 

Das passiert mit nicht-konformen Angeboten

Welche Maßnahmen werden gegen Händler:innen ergriffen, die die Vorschriften nicht einhalten?

Sobald die GPSR in Kraft tritt, können nicht konforme Angebote vor Käufer:innen in der Europäischen Union (EU) und Nordirland verborgen werden. Das bedeutet, dass diese Angebote nicht mehr angezeigt werden und entsprechend nicht mehr gekauft werden können. Sie werden aber nicht gelöscht. Um sie wieder sichtbar zu machen, müssen sie überarbeitet werden und die erforderlichen Informationen hinzugefügt werden. 

Soweit nicht nur die Informationspflichten nach der GPSR betroffen sind, gilt nach unserem Grundsatz zur Produktsicherheit, dass Produkte, die grundsätzlich eine Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit darstellen, nicht zulässig sind. Um die Sicherheit und den Schutz unserer Mitglieder zu gewährleisten, erlaubt Ebay keine Angebote für unzulässige, zurückgerufene oder für Käufer:innen gefährliche Artikel.

Welche Rückmeldungen hat Ebay von Händler:innen bezüglich der neuen GPSR-Anforderungen erhalten und wie wird dieses Feedback in die Weiterentwicklung der Plattform einbezogen?

Unser Projektteam für die Umsetzung der GPSR wird laufend über Rückmeldungen, Kritik und Wünsche von Händler:innen informiert und überprüft, ob wir unsere Funktionen und Kommunikation entsprechend anpassen.

Gebrauchte Waren und Sammlerprodukte – wie sieht es hier aus?

Immer wieder gibt es Unsicherheiten bezüglich gebrauchter Waren und Sammlerprodukte, die gewerblich verkauft werden. Unter anderem fehlen den Händler:innen Informationen zu den Herstellern etc. Wie können Händler:innen sicherstellen, dass sie den Anforderungen in diesen Kategorien dennoch entsprechen? Gibt es einen pauschalen Tipp?

Über unsere Community erhalten auch wir viele Rückmeldungen unserer Händler:innen, die vorrangig gebrauchte oder refurbished Ware verkaufen und unsicher sind, wie sie die neue Verordnung erfüllen können. Grundsätzlich gilt, dass die GPSR auch für gebrauchte Artikel gilt. Es gibt aber eine Übergangsregel in der GPSR (Art. 51), welche nach unserer Interpretation besagt, dass der Handel von Produkten, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder Nordirland verkauft wurden und im Einklang mit der Vorgängerregulierung der GPSR, der Produktsicherheitsrichtlinie, stehen, nicht durch die GPSR behindert werden darf. 

Das bedeutet nach unserem Verständnis, dass Händler:innen die geforderten Informationen nach der GPSR für diese Produkte nicht ihrem Angebot hinzufügen müssen. Dies sollte für den Großteil der gebrauchten Produkte gelten, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft und durch in der EU etablierte Unternehmen hergestellt wurden. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Händler:innen die Informationen nach der GPSR aber zu jedem Angebot hinzufügen.

Zudem schließt die Verordnung Antiquitäten aus, zu denen für die Zwecke dieses Gesetzes auch Sammelstücke und Kunstwerke gehören, da sie die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen können. 

Bessere Prozesse – Hinweise zu GPSR-Archiv und Sicherheitshinweisen

Bei Ebay fehlt derzeit ein Archiv, in dem man wiederkehrende Informationen zu den einzelnen Angaben anlegen und bei Bedarf auswählen kann, sodass ein zeitraubendes Ausfüllen immer gleich lautender Angaben deutlich vereinfacht wird. Wird es hierzu künftig eine Lösung geben?

Vielen Dank für die Anregung. Aktuell gibt es noch kein solches Archiv, welches nur Informationen nach der GPSR speichert. Es gibt bei uns aber die Möglichkeit, eine Gruppe von Angeboten gebündelt zu bearbeiten, um Informationen nach der GPSR gebündelt hinzuzufügen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Händler:innen im Hilfebereich unter Bereitstellung von Kontaktdaten sowie auf unserer Hilfeseite, zur Hinzufügung von Details zur Produktsicherheit und Dokumentation zur Produkt-Compliance. 

Bisher ist bei Ebay nur eine eher kleine Zahl verschiedener Sicherheitshinweise verfügbar, aus denen man auswählen kann. Werden die Hinweise künftig noch ergänzt?

Wir überprüfen unsere Produktlösungen regelmäßig und damit auch das Hinzufügen von weiteren Sicherheitshinweisen. Es ist aber bereits heute möglich, weitere Sicherheitshinweise in Textform im Feld zu „Ergänzenden Angaben“ hinzuzufügen sowie in der Artikelbeschreibung in Textform oder als Bild hinzuzufügen.

Verschwundene GPSR-Angaben – und nun?

Händler:innen haben uns berichtet, dass im System von Ebay E-Mail-Adressen aus den für Europa angegebenen Firmen bzw. Personen gelöscht werden. Liegt dieses Problem tatsächlich vor? Wie können sie die Angaben dennoch rechtssicher hinterlegen?

Wir gehen davon aus, dass dies Fälle betrifft, in welchen die E-Mail-Adressen in der Artikelbeschreibung eingefügt wurden. Das ist bei uns nicht erlaubt. Wir haben eine neue Funktion, die dazu genutzt werden soll, Kontaktinformationen nach der GPSR Angeboten hinzuzufügen. Eine Anleitung, wie Händler*innen ihren Angeboten den Produkthersteller bzw. die EU-verantwortliche Person oder Stelle hinzufügen können, finden sie im Hilfebereich unter Bereitstellung von Kontaktdaten

Sollte dies andere Fälle betreffen, bitten wir Händler:innen darum, dass sie sich bei unserem Customer Support melden.

Wie sieht Ebay die zukünftige Entwicklung in Bezug auf Produktsicherheit und Verbraucherschutz im E-Commerce?

Ebay begrüßt grundsätzlich, dass die überholte Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 aktualisiert wurde. Wir hoffen, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der neuen Produktsicherheitsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten eine harmonisierende Wirkung haben wird und die Durchsetzung der Produktsicherheitsverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten die Bedürfnisse der gewerblichen Händler:innen ausreichend berücksichtigt.

Wir stehen zudem auch im Austausch mit Regierungsvertreter:innen sowie Vertreter:innen auf EU-Ebene, um die Bedürfnisse und Sorgen unserer Händler:innen in den politischen Diskurs einzubringen. Wir pflegen einen konstruktiven Dialog mit Entscheidungsträger:innen in der Regierung und den EU-Institutionen, um faire Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovation und Wachstum im E-Commerce-Sektor unterstützen.

Ebay hat nicht zu allen eingegangen Fragen Antworten geliefert. Unter anderem zu Fragen rund um Bundles, die übersichtliche Darstellung GPSR-konformer Produkte im System oder Details zur Überwachung von Angeboten äußerte sich der Marktplatzbetreiber bislang nicht. Wir stehen weiterhin eng mit Ebay im Austausch und veröffentlichen neue Informationen, sobald uns diese vorliegen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com