Die unzähligen geltenden Prüf- und Kennzeichnungspflichten sollen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur sichere und rechtskonforme Produkte erhalten. Von den betroffenen Online-Shops wird die Masse an Vorgaben jedoch eher als Affront gewertet, ist sie doch vom Laien oder Anfänger kaum zu überblicken.
Nicht erfüllte Vorgaben können jedoch auch bei Unwissenheit Konsequenzen haben, darunter Abmahnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote. Im Folgenden stellen wir dar, welche häufigen Prüfpflichten Gewerbetreibende beachten müssen, bevor sie ein Produkt zum Verkauf anbieten.
Rechtskonforme Produktkennzeichnung
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Kennzeichnungen und Informationen auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder in den Begleitunterlagen vorhanden sind. Wichtige Angaben umfassen beispielsweise:
- Herstellerangaben: Name und Adresse des Herstellers oder des Importeurs
- CE-Kennzeichnung: Für viele Produkte ist diese Kennzeichnung Pflicht, z. B. bei elektrischen Geräten, Spielzeugen oder Maschinen.
- Warnhinweise: Besondere Risiken (z. B. Erstickungsgefahr bei Spielzeug oder Allergene) müssen klar und gut sichtbar gekennzeichnet sein.
- Verbraucherinformationen: Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweise und Informationen zur sachgemäßen Nutzung müssen in einer leicht verständlichen Sprache vorliegen.
Abhängig vom Produkttyp gelten noch weitere spezifische Kennzeichnungspflichten, darunter:
- Energieeffizienzlabel für Haushaltsgeräte
- Textilkennzeichnung für Bekleidung (z. B. Materialzusammensetzung)
- Lebensmittelkennzeichnung: Zutatenliste, Nährwertangaben und Mindesthaltbarkeitsdatum
Prüfung der Produktsicherheit
Die Prüfung der Produktsicherheit ist eine weitere zentrale Pflicht für Verkäufer und umfasst unter anderem Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie der seit wenigen Wochen anzuwendenden Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Diese Regelwerke stellen sicher, dass Produkte sicher sind und keine Gefährdung darstellen. Für Kosmetikprodukte ist zum Beispiel eine erweiterte Prüfung der Hautverträglichkeit verpflichtend, während für chemische Produkte die Anforderungen der REACH-Verordnung gelten. Diese Regelung stellt sicher, dass gefährliche Stoffe identifiziert, registriert und gegebenenfalls eingeschränkt werden.
Sollte man feststellen, dass ein Produkt unsicher ist, besteht die Pflicht, die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu informieren.
Auch reine Vertreiberinnen und Vertreiber sind hier in der Verantwortung, denn als verkaufendes Unternehmen stehen sie parallel zum Hersteller über das normale Gewährleistungsrecht in der Haftung, müssen also für Mängel oder auftretende Schäden aller Art einstehen. Wenn ein Unternehmen als Importeur oder Inverkehrbringer agiert, hat es noch einmal erweiterte Pflichten wie die Bereitstellung einer eigenen Konformitätserklärung und die Dokumentation aller Prüfungsschritte.
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