Produktsicherheitsverordnung: Was muss ich angeben, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt?

Veröffentlicht: 26.09.2024
imgAktualisierung: 26.09.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.09.2024
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Das Bild zeigt eine im Pop-Art-Stil gehaltene Illustration eines Mannes im Anzug, der ein Vergrößerungsglas vor einem Auge hält. Durch das Vergrößerungsglas erscheint sein Auge stark vergrößert, während das andere Auge leicht zugekniffen ist. Der Hintergrund besteht aus einem grünen Punktmuster.
studiostoks / Depositphotos.com
Ab dem 13.12.2024 müssen in Online-Angeboten Hersteller samt Postanschrift und E-Mail genannt werden. Doch was tun, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?


Laut Produktsicherheitsverordnung muss ab dem 13.12.2024 in jedem Angebot der Hersteller samt Postanschrift und elektronischer Kontaktadresse (E-Mail oder Homepage) genannt werden. Was ist nun aber, wenn es den Hersteller gar nicht mehr gibt?

Keine Pflicht zur proaktiven Recherche

Zunächst einmal die gute Nachricht: Händler:innen dürfen sich darauf verlassen, dass das Herstellerunternehmen, welches auf der Produktverpackung genannt ist, auch tatsächlich noch existiert. Diese Sicherheit gilt aber natürlich nur, wenn die Daten, die in den Shop müssen, vollständig auf der Verpackung angebracht sind. Fehlt die elektronische Kontaktadresse, muss recherchiert werden. Kommt dann raus, dass es das Unternehmen nicht mehr gibt, wird es etwas haarig.

Was ist mit dem Unternehmen passiert?

Gibt es das ursprüngliche Herstellerunternehmen nicht mehr, muss geprüft werden, was passiert ist. Wurde das Unternehmen liquidiert, ist also beispielsweise mit einem anderen Unternehmen fusioniert, so kann dieses Unternehmen jetzt als Hersteller gelten. Das Gleiche gilt, wenn ein Unternehmen auf andere Art und Weise in die Fußstapfen des ehemaligen Herstellers getreten ist. Hier setzt man sich am besten mit dem Unternehmen in Verbindung und klärt, inwiefern eine sogenannte Rechtsnachfolge besteht, sprich, ob das Unternehmen nun auch Hersteller des Produktes ist.

Keine Angaben zum Hersteller

Kniffelig wird es außerdem dann, wenn kein Hersteller angegeben ist, das Produkt aber auch nicht unter die Ausnahmen für Antiquitäten fällt. Die Produktsicherheitsverordnung sieht hier nämlich keine Ausnahmen vor. Es muss immer ein Hersteller angegeben werden. Streng genommen dürften auch jetzt schon Produkte ohne Herstellerangabe laut Produktsicherheitsgesetz gar nicht verkauft werden. Eine Lösung könnte hier sein, dass sich die Händler:innen selbst als verantwortliche Person nennen. Grundsätzlich sollte aber darauf geachtet werden, keine Produkte ohne genannten Hersteller auf den Markt zu bringen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.09.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
25 Kommentare
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JK
11.10.2024

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Bin ich als Bauträger verpflichtet einen Nachweis über die später zu verwendenden Produkte, ähnlich einem Onlineshop, bereits vor Beurkundung des Kaufvertrags öffentlich zu machen bzw. zu führen?
JK
10.10.2024

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Was mache ich wenn ich von z. B. 10.000 Artikeln (Normteile) nur 2.000 selbst auf Lager habe, die anderen über Deckungskäufe aus verschiedenen Quellen für einen Kundenauftrag zukaufe oder Sonderteile fertigen lasse. Zum Zeitpunkt des Studiums unseres Onlineangebots ist weder der Zulieferer noch eine Chargennummer fix.
Bernd
09.10.2024

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Politisch vertreten ist die „Klasse“ kleiner bis mittlerer Händler bzw. Selbstständiger kaum. In aller Regel kennen Politiker vornehmlich die Perspektive des „Verbrauchers“, der ja zudem auch schlicht in der Mehrheit ist. Es macht machtpolitisch wohl weniger Sinn, sich der kleineren Gruppe politisch zuzuwenden. Auch die Lebenswelten selbstständiger dürften sich weniger mit ihren politischen Vertretern überschneiden. Es bleibt ein Ungleichgewicht, in der vielstaatlichen und und erstaunlich klein-karierten Europäischen Union. im EU-Nachbarstaat eine Onlineplattform nutzen könnte umständlicher kaum sein, zum Nachteil aller. Die Union der Europäischen Union ist schlicht nicht vollbracht und es fehlt an Zielen und Visionen. … vor wenigen Jahren konnte ich kaum verstehen, wie sich die Briten mehrheitlich zum Brexit entschieden. Ich habe sie fast etwas bemitleidet dafür, und ihre Entscheidung bedauert, arroganterweise. In den wenigen Jahren seither ist die damalige Kritik vieler Briten an der „Europäische Union“ konkreter geworden, als mir lieb ist. Die Europäische Union, gegründet als Zweckgemeinschaft, überwindet Ihre eigenen Grenzen kaum, oder nur langsam. Vor allem eine Union mit 21 Amtssprachen ! Daran kann man wachsen oder letztlich verzweifeln. Was wäre die offizielle Amtssprache, auf die man sich einigen könnte ? Oxford-Englisch, und das wäre auch nur fair. Bei allen Komplikationen und Hemmnissen bleibt festzuhalten: Zu wenige Selbstständige sind politisch aktiv - ob noch aus Desinteresse, schlicht aus Zeitmangel oder leider aus Resignation.
Nicolas
09.10.2024

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Einige haben ja schon eines meiner Hauptprobleme angesprochen. Das Warenprogramm beinhaltet militärische Antiquitäten, oft aus Ländern die es offiziell nicht mehr gibt, natürlich aber deren Nachfolgestaaten, in denen aber z.B. die Produktion nicht weitergeführt wurde. Ergo, Land und Hersteller existieren nicht mehr. Hierzu natürlich viele Staaten in Europa, z.B. DDR - heute BRD, Sowjetunion - aufgegangen in vielen unabhängigen Staaten, CSSR - heute CZ/SK, Rhodesien - heute Zimbabwe und natürlich viele mehr. Nehmen wir mal den Vietnam-Konflikt, in dem, insbesondere im kommunistischen Norden viele Dinge in Hausarbeit hergestellt wurden. Es wird hierzu nie irgendwelche Informationen geben. Manchmal denke ich, das denken sich Menschen aus, die den ganzen Tag nicht's besseres zu tun haben, als einfachen Leuten das Leben schwer zu machen und es ev. Handelskonzernen einfacher zu machen um an Lieferanten heranzukommen und dann durch Großeinkäufe, den kleinen das Wasser abzugraben. Haben die Aktien von den Konzernen? Fakt ist doch, das durch aufzwingen von Vorschriften den kleinen immer mehr die Lebensgrundlage zerstört wird. Denken wir an die Bauern, die uns alle ernähren, aber immer mehr in die Enge getrieben werden und dann zur Aufgabe regelrecht genötigt werden. Der Bäcker an der Ecke, der nach Generationen durch Vorschriften und wahnsinnige Energieauflagen zur Aufgabe gezwungen werden, von Ladenmieten durch Aufkauf von Konzernen, Beteiligungsgesellschaften und die resultierende Mieterhöhung aufgeben müssen und besser von Bürgergeld leben würden. Man redet ja auch mal mit seinen Kunden, hört sich Sorgen an und wundert sich dann nicht mehr, wenn viele einen Austritt des Landes aus der EU fordern, egal was das für Konsequenzen bringt. Man sieht es ja gut in Großbritannien, wo gar nix mehr funktioniert, aber ein Großteil ist immer noch von der Richtigkeit der Entscheidung überzeugt.
Jeanny
07.10.2024

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Ich verkaufe auf Ebay ausschließlich DDR-Textilien von denen es die Hersteller (all die VEB's und Kombinate) überhaupt nicht mehr gibt - vieles sind seltene Einzelteile. Gelten die dann als Sammlerstücke? Außerdem verkaufe ich viele alte Papiersachen, wie Reklame, Dokumente, Fotos, alles mindestens über 30 Jahre alt. Woher soll man denn wissen wer der Hersteller eines alten Fitzelchens Papier ist?? Außerdem kaufen das alles Sammler - es sind also Sammlerstücke! Laut der Datenbank sind aber nur dies Sammlerstücke: Teil B: Sammlungsstücke Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (KN-Code 9704 00 00); zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert (KN-Code 9705 00 00). Genaugenommen wären meine Artikel, egal ob alte DDR-Kleidung oder die Papiersachen Sammlungsstücke von geschichtlichem und völkerkundlichem Wert!!! Wo kann ich das wie klar machen? Bei der DDR-Kleidung kommt ja noch hinzu das es gebrauchte Artikel mit Reparatur- oder Wiederaufbearbeitungsbedarf sind, denn es muß ja alles gewaschen, gebügelt ect werden, teilweise fehlen Knöpfe usw...daher würden die Sachen ja auch eine Ausnahme darstellen, oder?
Gabi
06.10.2024

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Oh Gott - ich bin tatsächlich jetzt erst bewusst über diese Verordnung gestolpert. Ich habe einen Onlineshop für (Edel-)Steine, was also Rohsteine, geschliffene Steine, Schmuck... umfasst. Da gibt es keinen Hersteller, nur einen Importeur. Manches kauft man in der Branche auch auf Messen, da gibt es dann gar keine Unterlagen. Oder von privaten Sammlern. Wie soll das denn umsetzbar sein!? Kann ich jetzt den Onlinehandel einstampfen? Das wäre eine absolute Katastrophe.
Jörg
03.10.2024

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Ich bin echt überfordert mit diesem ganzen Quatsch, habe nur ein kleingewerbe und Handel gewerblich bei ebay, mache wirklich alles alleine, habe keinen Rechtsbeistand oder sonst irgendwas an hilfe!! Wenn das so weiter geht, kann ich bald aufhören, da ich mittlerweile Angst habe abgemahnt zu werden, weil ich bei den ganzen vorgaben der EU und auch von unserer Regierung nicht mehr nach komme! Ich habe ca. 3000 einzelne Produkte, die schon ca. 20 Jahre oder älter sind, wie soll ich für jedes einzelne Produkt nun noch Herstelleradressen finden!! So kann man die kleinen Firmen auch kaputt machen!!!!
JK
11.10.2024
Jörg es ist vollkommen egal ob Du ein kleines oder mittleres Unternehmen bist. Dieses Gesetz ist geeignet den gesamten Handel zu zerstören. Nehmen wir einen normalen Fachhändler wie uns dann findet man regelmäßig eine gemischte Kundenklientel, bestehend aus Wiederverkäufern und Verbrauchern. Auf Grund der schwachen Konjunkturlage verschob sich bei uns die Verteilung zu ca. 75 % Wiederverkäufer und 24 % Verbraucher. Setzt man das Gesetz 1:1 um werde sich alle Interessenten und Bestandskunden über den goldrichtigen Tip zur erprobten Bezugsquelle freuen. Meine Wiederverkäufer werden innerhalb kürzester Zeit unter Umgehung unseres Hauses direkt beim Importeur oder Hersteller kaufen. Das Gesetz ist von praxisfremden Ideologen aufgesetzt und ohne Hirn und Verstand durchgewunken worden. Die Folge ist, dass ein Großteil des kleines und mittelständischen Handels vom Markt verschwinden wird. Aber genau das scheint die Doktrin der EU und auch der Bundesregierung zu sein. Praxisfremde oft ideologisch oder von der Lobby getriebene Menschen diktieren dem Produktivgewerbe die Abläufe, sowas kann nur in den Abgrund führen.
Tobias
03.10.2024

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Wie sieht es den aus wenn mann Servietten,Kugelschreiber und Flaschenöffner in großen Mengen einkauft und diese mit Gravur oder Bedruckt weiter Verkauft? Reicht es dann sich selber anzugeben als Unternehmen und wie ist es mit dem anbringen am Produkt selber Beispiel bei einem Kugelschreiber oder Flaschenöffner oder die Serviette die ich aus dem hunderter Pack nehme und Bedrucke? Danke
Redaktion
07.10.2024
Hallo, zu veredelten Produkten haben wir hier einen eigenen Artikel: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/140314-produktsicherheitsverordnung-das-muss-die-handmade-branche-wissen
Frank
29.09.2024

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Mir persönlich würde es sehr helfen, wenn der HB vielleicht mal ein exemplarisches Bild zeigt, wie solch ein Hinweis auszusehen hat. Reicht das schon oder muss auch sowas zusätzlich hinein wie "Socken nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet, weil die Plastikfädchen der Verpackung verschluckt werden können".
Willy
28.09.2024

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Die Händler werden einen Weg finden, um das ganze notbedürftig zu umgehen. Sehe jetzt schon einige, die einfach überall sich selbst als Hersteller angeben und gut ist. Wenn dann wirklich was passiert, wollen diese Leute erst im Moment der Anfrage auf die Suche nach dem echten Hersteller gehen. Sieht man ja, was gerade bei Amazon los ist. Die ganzen Händler, die sich selbst in der den Compliance-Datenbanken eintragen, weil sie nicht wissen, was sie dort sonst eintragen sollen. Geil auch, wie viel Bildmüll jetzt erzeugt wird, weil alle Artikel von allen 6 Seiten fotografiert werden und für die Compliance zusätzlich zu dein eigentlichen Produktbildern dem Artikel hinterlegt werden. Absoluter Wahnsinn! Aber wenn Amazon was hat, dann Speicherplatz.
Klaus
28.09.2024

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Onlinehändler News vom 12.07.24 Produktsicherheitsverordnung: Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden, dürfen auch weiter verkauft werden. In der Verordnung heißt es dazu, dass Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die vor dem 13. Dezember in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern dürfen. Daraus lässt sich ableiten, dass die Produkte weiter verkauft werden dürfen. Für sie gilt die GPSR, einschließlich der neuen Informationspflichten, nicht. Dennoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Produkt fällt unter das noch aktuelle Produktsicherheitsgesetz und erfüllt dessen Anforderungen. Das Produkt wurde bereits vor dem 13. Dezember in Verkehr gebracht. Ich finde das alles nicht OK. Einmal heißt es so und einmal so.
Redaktion
30.09.2024
Hallo Klaus,
der von dir zitierte Beitrag widerspricht dem Artikel hier nicht.
Das alte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt bereits seit 2021 und schreibt vor, Herstellerangaben am Produkt zu führen. Mit der aktuellen Produktsicherheitsverordnung wird dieses um Angaben im Online-Shop erweitert.
Ab dem 13.12. müssen diese bei allen Artikeln, die in den Umlauf gebracht werden, stehen. Produkte, die bereits vor dem 13.12. im (aktuellen) Umlauf waren, sind hier nicht betroffen – müssen jedoch unabhängig von der Produktsicherheitsverordnung die bereits zuvor geltenden Anforderungen des ProdSG erfüllen.
Gruß, die Redaktion
Horst
28.09.2024

Antworten

Wie verhält es sich denn, wenn man Gebrauchtware verkauft, ohne Originalverpackung. Die Artikel wurden doch schon längst in Umlauf gebracht... z.B. aus Konkursen, Haushaltsauflösungen oder Flohmarkt?
Redaktion
30.09.2024
Hallo Horst
die Verordnung gilt auch auf gebrauchte Produkte und für Produkte, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt werden, wenn sie gewerblich wieder in die Lieferkette gelangen. Die Anforderungen gelten somit auch für Händler:innen, die gebrauchte Produkte gewerblich verkaufen.
Gruß, die Redaktion
Detlev Schäfer
28.09.2024

Antworten

Bürokratischer Irrsinn³, der niemanden außer den Abmahnhaien etwas nutzt. Die Großen tragen Apple bei ihren IPhones ein und fertig. Leidtragende sind doch die Kleinen wie Frank Bohne (s.u.), für die es wohl keine rechtskonformen Lösungen gibt und die sich womöglich vor Gericht darüber streiten müssen, ob ihr Artikel als Antiqiutät (normalerweise 100 J. alt) oder Sammlerstück gelten darf. Und trägt er sich selbst als Hersteller ein und ein Kleinkind verschluckt eine Perle wird er sein Leben nicht mehr froh. Vielen Dank liebe EU.
Olaf Böttger
27.09.2024

Antworten

Der bislang mir bekannte Sachstand bezieht sich doch auf alle Produkte, die nach dem 13.12.2024 erstmalig im EU-Raum emittiert werden? Ein erstmaliges In-Verkehr-Bringen von Produkten, deren Hersteller bereits nicht mehr existiert, ist dann doch wohl sehr hypothetisch, oder? Gerne Hinweise auf meine Unkenntnis.
Redaktion
27.09.2024
Hallo Olaf,
Ausnahme sind hierbei Antiquitäten und Sammlerstücke, bei welchen vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass sie aktuelle Sicherheitsnormen erfüllen
Gruß, die Redaktion
Stoffhändlerin
28.09.2024
Amazon hat leider beschlossen, dass diese Regel nur für Artikel gilt, die vor dem 13.12. im AMAZON Lager sind. Ich werde jetzt schon bei allen meinen Artikeln aufgefordert, die Sachen einzutragen, da ich direkt versende. Bei Stoffen ist das gar nicht so einfach, da ich beim Großhändler kaufe und die wiederum teilweise bei anderen Großhändlern (bei denen ich eigentlich auch direkt kaufen könnte, wenn ich wüsste, wer das ist) oder sie bestellen direkt beim Produzenten. Alleine meine ganzen Großhändler jetzt offenlegen zu müssen, obwohl es laut Gesetz für die Altware gar nicht möglich ist, macht mir Bauchschmerzen und so wird es meinen Großhändlern auch gehen, wenn ich sie frage. Aber nun auch noch für jeden Ladenhüter oder auch Waren aus Konkursmasse herausfinden zu müssen, wer der Hersteller war und ob es da vielleicht sogar Nachfolger gibt, ist einfach unmöglich. Die Stoffe haben ja keine Verpackung. Wenn ich Glück habe, baumelt noch irgendwo ein Schildchen.
Frank Bohne
27.09.2024

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Wie das Ganze mal in der Realität für so manchen Händler aussehen wird bleibt für mich offen. Verkaufe selbst seit 30 Jahren Indianerschmuck, die letzten 5 Jahre nur noch online. Dabei habe ich Stücke im Sortiment die länger als 10 Jahre bei mir lagern, zum größten Teil weiß ich selbst nicht mehr wo ich sie mal gekauft habe und Belege existieren natürlich nach 10 Jahren auch keine mehr. Oder ich habe Artikel aus Konkursen aufgekauft wo mir Angaben zu Importeur, Hersteller pp grundlegend fehlen. Fragen über Fragen und die Kopfschmerzen nehmen zu.
Michi
27.09.2024

Antworten

"Aber auch bei Neuwaren aus Nicht-EU-Ländern, die ein paar Mal den Großhändler wechselten und nun endlich an den Endkunden-Markt kommen. Da wird kaum die Mailadresse des holländischen Importeurs draufstehen, oder?" Das ist auch bei uns der Punkt, die Besitzverhältnisse ändern sich in unserer Branche permanent ohne das die Händler darüber informiert wird, wir haben diesbezüglich einfach keine Chance permanent rechtssicher zu agieren.. Wenn einen ein Konkurrent auf den Kicker hat muss er nur warten... und die Abmahnung folgt. Ein zwei solcher Abmahnungen und wir können dicht machen...
André
27.09.2024

Antworten

Was mich bei der ganzen Sache wundert, warum machen alle den Schwachsinn mit und gehen nicht gegen diesen bürokratischen Irsinn vor? Anstatt sinnfreie Tipps die nicht mal welche sind zu geben, sollte der Händlerbund gegen diese Gesetze die Händler zum aufgeben zwingen vorgehen. Amazon wird einem alle Produkte sperren und das war es dann und dies mitten im Weihnachtsgeschäft. Auch diese WEEE Sache ist vollkommener Irrsinn, denn weil die Hersteller sich offensichtlich nicht verantwortlich fühlen, tragen die Händler einfach selbst die Nummern bei der EAR ein, was auch vollkommener Quatsch ist, nur verlangt Amazon die Nummern und aus der Not heraus kommen die Händler auf die dollsten Ideen.
icke!
27.09.2024

Antworten

Jawollo, das sind zwar keine Neuigkeiten mehr - aber diese Dinge nochmals zusammengefasst zu sehen macht die Entscheidung leicht, in manchen Punkten die Gesetzgebung schlicht zu ignorieren und zu hoffen nicht belangt zu werden. Weiterhin werde ich Verstöße der Konkurrenz für mich selbst dokumentieren, damit im Abmahn-Fall ein Faustpfand vorhanden ist. Als Händler u.a. für gebrauchte Elektrogeräte wird die Recherche ein richtiges Vergnügen. Wenn Marken- und Firmenrechte getrennte Wege gingen oder zwischendurch erloschen und wiederbelebt wurden, oder Beteiligungen verändert wurden etc. etc. sehe ich Abmahnungen vorprogrammiert. Sich selbst als Hersteller anzugeben klingt wie ein Rettungsanker aber was, wenn es dann tatsächlich zu einer Haftungsfrage kommt? Ich sehe mich schon einen europaweiten Rückruf für alle VEB-xy-Radios aus DDR-Zeiten zahlen. Aber auch bei Neuwaren aus Nicht-EU-Ländern, die ein paar Mal den Großhändler wechselten und nun endlich an den Endkunden-Markt kommen. Da wird kaum die Mailadresse des holländischen Importeurs draufstehen, oder? Neee, liebe Leute, ich glaube Euch ist noch nicht bewusst, was für ein faules Ei uns da ins Nest gelegt wurde. Ich trete seit Ende der 90er in diesem Online-Zirkus auf und hatte gedacht, dass ich noch so 10 Jahre schaffen könnte. Die jetzigen Veränderungen kommen aber derart schnell, dass ich da schwarz sehe.
Dekolust
27.09.2024
Ich verstehe, dass die EU für einen sicheren Handel sorgen möchte und den Verbraucher schützen möchte. Aber durch die ganze Bürokratie und solche neuen Gesetze werden doch Produkte nicht sicherer. Viel mehr sollte man endlich mal gegen die ganzen Temus und Sheins und wie sie sonst alle heißen vorgehen. Es gibt genug Baustellen wo dringend Handlungsbedarf ist. Dieses Gesetz ist wieder nur Augenwischerei und der Kampf gegen den Onlinehandel. Kein Ladengeschäft wird jetzt an jedem T-Shirt die Herstellerangaben seiner Hersteller anbringen, damit der Endkunde da sich beschweren kann. Aber wir sind ja alle alt genug. Bei den nächsten Wahlen einfach das richtige Kreuz setzen dann klappt es auch mit der Bürokratieabschaffung ;-)