Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Müssen die Informationen wirklich in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt werden?

Veröffentlicht: 08.10.2024
imgAktualisierung: 08.10.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.10.2024
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Eu-Flagge vor Menschen mit vielen Hautfarben
lightsource / Depositphotos.com
Müssen die neuen Hinweispflichten bei einem EU-weiten Verkauf und Versand künftig auch in die anderen EU-Amtssprachen übersetzt werden?


Mit der bald in Kraft tretenden Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) werden Händlerinnen und Händler in der EU vor neue Herausforderungen gestellt. Die GPSR zielt darauf ab, den Verbraucherschutz in der EU zu verbessern. Daher hat man sich entschieden, dass Online-Shops künftig neue Informationspflichten erhalten. Eine wichtige Frage, die sich für viele Verantwortliche stellt, ist, ob sie nun verpflichtet sind, bei einem EU-weiten Versand die Hinweise auch in anderen Sprachen – aktuell sind es 24 (!) EU-Amtssprachen – zur Verfügung zu stellen.

Auslandsversand: Müssen Hinweise in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen?

Der Text der Verordnung macht deutlich, dass Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer Sprache bereitgestellt werden müssen, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher im jeweiligen Bestimmungsland „leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird“.  Ergo steht fest: Shops müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Land der EU, in das sie liefern, verständliche Informationen in der jeweiligen Amtssprache erhalten.

Erfolgt der Versand nur innerhalb von Deutschland oder nach Österreich, ist die Frage recht schnell entschieden, da in beiden Ländern die Amtssprache Deutsch ist. Hier würde aber beispielsweise allein ein englischsprachiger Warnhinweis nicht genügen. Andersherum muss ein Shop, der nach Deutschland und Frankreich liefert, alle Informationen neben Deutsch auch auf Französisch bereitstellen.

Für Online-Shops, die in mehrere EU-Länder versenden, stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, da sie sicherstellen müssen, dass ihre Produktinformationen für jedes Land angepasst sind. Dies könnte zu einem erheblichen Mehraufwand führen, insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht die Ressourcen für die Übersetzung in mehrere Sprachen haben.

How to: Umsetzung in der Praxis

Betroffene müssen also die entsprechenden Hinweise künftig in Deutsch und den relevanten anderen Sprachen in ihrem Shop ergänzen. Wer EU-weit versendet, muss Übersetzungen in folgende Sprachen anbieten: Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.

Obwohl die GPSR nicht eindeutig vorschreibt, wo diese Informationen eingefügt werden müssen (z. B. direkt auf der Produktseite oder durch Verlinkungen oder PDFs), deutet der Wortlaut der Verordnung darauf hin, dass die Angaben „gut sichtbar“ und daher idealerweise direkt in das Angebot eingebunden sein müssen. Verlinkungen aus Platzgründen sind also nicht ratsam. Stattdessen sollten die jeweiligen Sprachfassungen übersichtlich untereinander in der Artikelbeschreibung gelistet werden. Zu achten ist darauf, dass auch die jeweiligen Schlüsselwörter wie „Warnhinweise“ oder „Sicherheitsinformationen“ übersetzt werden.

Mehr zum Thema Produktsicherheitsverordnung findest du in unserer Themensammlung:

Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text zur besseren Verständlichkeit noch einmal redaktionell überarbeitet. Das Wort „Hersteller“ muss nicht übersetzt werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 08.10.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
29 Kommentare
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Tanja
12.10.2024

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Zeigt uns doch mal, wie sowas in der Praxis aussehen soll. Amazon versendet doch auch vom deutschen Marktplatz aus in alle Staaten. Da bin ich mal gespannt, wie das dort gelöst wird.
Claudia
12.10.2024

Antworten

Als kleiner Händler bin ich inzwischen wirklich verzweifelt. Die Sinnhaftigkeit dieser ganzen Regularien stelle ich schon lange nicht mehr infrage. Allerdings frage ich mich, ob hier nicht langsam eine Sammelklage wegen Diskriminierung kleiner Unternehmen im Bezug auf den Handel innerhalb der EU in vielfachen Fällen möglich wäre. Wer mit dem EU Handel starten möchte, und sei es nur mit 5 Paketen pro Jahr je EU Land, muss enorme Kosten auf sich nehmen (Verpackung, OSS Implementierung bei Überschreitung der 10.000 EUR etc.) und nun auch noch einen Übersetzer von Shop und Produktinfos in sämtliche EU Sprachen... letzteres ist doch im Zeitalter von Google Übersetzung wirklich Schikane. Alleine die Kosten für die Recherchen zu all den Verordnungen bewegen sich jenseits jeder Verhältnismäßigkeit und so bleibt einem als kleinem Händler nur der Weg zurück. Wenn die EU solche Regeln erschafft, muss auch dafür gesorgt sein, dass die Informationen dazu für jeden Händler kostenfrei und verständlich zugänglich sind (bespiel Steuersätze und Verpackungslizensierung). Konkret habe ich zu diesem Schwachsinn, die Informationen in allen EU Sprachen übersetzen zu müssen, aber die Frage ob hier die EU Amtssprachen gelten sollen oder die der Länder. In Südtirol beispielsweise ist deutsch Amtssprache. Kann ich also nach Italien versende ohne ins italienische zu übersetzen?
Redaktion
14.10.2024
Hallo Claudia,
für Südtirol würde das so zutreffen, da dort Amtssprache Deutsch gilt. Im Rest von Italien gilt jedoch Italienisch als Amtssprache.
Gruß, die Redaktion
Peter
12.10.2024

Antworten

Liebe Redaktion, bringt bitte einmal ein Beispiel für eine rechtssichere Seite für einen beliebigen Artikel mit allen Drum und Dran.. Gerne auch als PDF. Ich glaube, das hilft uns allen. Vielen Dank.
Redaktion
14.10.2024
Michael
10.10.2024

Antworten

Hat man überhaupt eine Wahl, in welche EU Länder man verschickt ? Laut dieser Geoblocking Verordnung MUSS man doch alle EU Länder anbieten, oder gibt es das nicht mehr ?
Redaktion
10.10.2024
Hallo Michael, viele Händler haben die Sorge, dass sie mit der Geoblocking-Verordnung dazu verpflichtet sind, Verträge mit Kunden aus allen Mitgliedstaaten zu schließen.
Diese Sorge kann den Händlern genommen werden: Ein deutscher Online-Shop ist nicht gezwungen, EU-weit liefern, solange er allen Kunden aus der EU den Zugang zur Website und den Kauf zu den gleichen Bedingungen wie deutschen Kunden ermöglicht.
Es gibt also keine Pflicht zur Lieferung in andere Länder. Wer seinen Shop ausschließlich auf deutsche Kunden ausrichtet, muss die Informationen nicht in anderen Sprachen zur Verfügung stellen. Das auch dann, wenn sich ein Spanier seine Bestellung an eine deutsche Adresse liefern lassen möchte.
Gruß, die Redaktion
Uwe
11.10.2024
Scheinbar hat die "Redaktion" die Frage nicht verstanden. Schade, die Frage war gut!
Katja
10.10.2024

Antworten

Wir verkaufen auch Geschenksets - also Bundles - das sollte man bitte auch mal näher beleuchten in einem Artikel. Bisher lese ich nur solche, eher vagen Formulierungen- in denen es von ist wohl so, dürfte,... keine ausdrückliche Regelung...: "Wer ist Hersteller von Produkt-Bundles, die aus verschiedenen Produkten von unterschiedlichen Herstellern bestehen? Hierzu enthält die GPSR keine ausdrückliche Regelung. Nach der Definition des Herstellers in Art. 3 Nr. 8 GPSR kommt es aber darauf an, unter welchem Namen bzw. unter welcher Marke das Produkt-Bundle vermarktet wird. Das Unternehmen, dass das Produkt-Bundle herstellt und unter eigenem Namen bzw. eigener Marke vermarktet, ist als Hersteller im Sinne der GPSR anzusehen. In diesem Fall sind die tatsächlichen, d.h. faktischen Hersteller der einzelnen Produkte des Produkt-Bundles hingegen wohl nicht als Hersteller im Sinne der GPSR anzusehen. Werden Produkt-Bundles allerdings nicht unter einem eigenen Namen oder einer eigenen Marke vermarktet, dürften wohl die Hersteller der einzelnen Produkte aus den Produkt-Bundles als Hersteller im Sinne der GPSR anzusehen sein, was zur Folge hat, dass alle diese Unternehmen nach Art. 19 GPSR im Produktangebot mit Name bzw. Marke, Anschrift und elektronischer Adresse anzugeben sind."
André
09.10.2024

Antworten

Millionen Händler haben die Nase einfach voll von der ganzen Bürokratie, was früher mal Spaß machte, ist dank dem Regulierungswahn der EU heute die Hölle. Warum geht der Händlerbund nicht gegen diesen ganzen Schwachsinn vor, auch dieser Unsinn mit Lucid, grünem Punkt, EAR, usw. nervt einfach die Händler nur noch und man hat jede Menge extra Bürokratie die auch mit hohen Kosten verbunden ist. Der Kunde wird dann am Ende bei Temu kaufen, da sich die dortigen Händler einen Dreck um die Gesetze scheren, niemand wird sich trauen einen Chinesen abzumahnen, der dumme Deutsche zahlt doch brav alles, das ist ja bekannt. Warum lassen wir uns das alles gefallen? Natürlich freuen sich die Institutionen über den ganzen Quatsch, denn sie profitieren ja davon und immer neue Stellen werden geschaffen, wo man mit wenig Aufwand einfach gutes und schnelles Geld machen kann, die Händler müssen ja blechen für den ganzen Irrsinn.
Ruth
09.10.2024

Antworten

Ich beliefere schon jetzt einige EU-Länder nicht mehr, weil das Verpackungsgesetz für Micro-Businesses nicht wirtschaftlich umsetzbar ist (zB. Iiefere ich nicht von D nach Ö). Nun muss ich vermutlich den Rest der EU auch noch rausnehmen. Das kann doch nicht gewollt sein?
Helmut
09.10.2024

Antworten

Damit hat sich das Angebot in andere EU-Staaten zu verkaufen erledigt. Wenn mir Kunden außerhalb Deutschlands schreiben, nutzen sie auch Englisch und stellen nicht den Anspruch, dass ich in ihrer Muttersprache kommunizieren muss. Aber den Aufwand betreibe ich nicht, alles in 21 Sprachen anzugeben. Dafür verkaufe ich zu selten ins EU-Ausland. Und wieder sind die ganz großen Konzerne die einzigen, die die Ressourcen haben, sowas umzusetzen. Lobbyarbeit wird bei den EU-Abgeordneten ganz groß geschrieben, noch größer als Bürokratie. Aber TEMU und Konsorten sieht sich die EU machtlos gegenüber. Was ein Theaterstück!
Volker Dekarz
09.10.2024

Antworten

Das bedeutet dann für mich ab 13.12. verkaufe ich innerhalb der EU nur noch nach Deutschland und Österreich - und natürlich in alle Nicht-EU-Staaten. Meine Stammkunden in den Niederlanden, Dänemark, Italien... werden sich freuen - aber den Aufwand die Produktsicherheitshinweise in allen Amtssprachen der EU zu bringen kann ich nicht tragen. Ich werde mir erlauben direkt auf meiner homepage auf diesen EU-Schwachsinn hinzuweisen. Nebenbei: ich verkaufe natürlich äußerst "gefährliche" Waren: Comics: kann brennen, man kann sich mit dem Papier in den Finger schneiden und wenn man es auf den Fuß fallen lässt kann es weh tun....
Jens
09.10.2024

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Die Regelungswut des Gesetzgebers nimmt mehr und mehr überhand. Diese GPSR ist nur ein Beispiel, wie mit voller Absicht versucht wird, den Binnenmarkt in der EU von innen heraus zu schädigen. Interessant, dass keiner der Händler-Verbände gegen so etwas kämpft - warum auch - verdienen nämlich dann an der Beratung und sind für jedes neue Gesetz dankbar. Diese sollten sich nur darüber im Klaren sein, dass wenn es keine Händler-Kundschaft mehr gibt (weil tot-reguliert), diese die nächsten sind, die den Laden zumachen können.
Frank
09.10.2024

Antworten

Ist das ein Witz? Oder haben wir den 1.April? Diese GPSR wird eh schon dafür sorgen, dass viele kleine Anbieter aufgeben müssen. Aber das setzt dem ganzen noch die Krone auf. Ich bin gewerblicher Anbieter für Second Hand Ware. Für tausende Einzelartikel die von der GPSR geforderten Informationen zu recherchieren ist eh schon so gut wie unmöglich und macht den nachhaltigen Second Hand Handel unrentabel. Jetzt soll ich auch noch bei jedem dieser Produkte bis zu 21 Versionen dieser sinnlosen Angaben hinterlegen, weil ich ein wenig Hoffnung habe, dass ab und an mal ein Teil nach Polen, Frankreich oder Portugal verkauft wird? Ernsthaft: Wer denkt sich so etwas aus? Und war es nicht mal ein Zweck der EU, den innereuropäischen Handel zu vereinfachen, statt ihn zu vernichten?
Clivia
10.10.2024
Hier kann sich jeder bei der EU Beschweren, es wäre toll wenn der Händlerbund es tun würde! https://european-union.europa.eu/contact-eu/make-complaint_de
Thomas
09.10.2024

Antworten

Als ich die Überschrift How-To las, hoffte ich darauf, dass da eine Lösung kommt. Schade. Das ist kein How-To, sondern nur die Bestätigung, 21 Sprachen in das Angebot anzubinden. Und zwar ohne Hinweis, wie das praktisch erfolgen soll. Lustig ist, dass wir in unserem Webshop die Angebot in DE und EN darstellen. Theoretisch liefern wir aber in alle EU-Staaten aus. Das heißt, die Kunden akzeptieren das Angebot in diesen Sprachen, aber die Belehrung zu Risiken muss dann doch in einer anderen Sprache erfolgen? Und überhaupt: Mit der Sprache verhält es sich wie mit der Mehrwertsteuer: Erst wenn im Checkout das Lieferland feststeht, kann ich die Produktinformationen in der entsprechenden Sprache angeben, es sei denn, ich will mein Angebot mit 21 Sprachen vollmüllen. Oder man braucht ein Plugin, dass vorher die Liefersprache abfragt. Was hier noch völlig fehlt: die Produktinformationen müssen ja auch dem Produkt (auf dem Produkt selbst, der Verpackung oder einem Begleitdokument) beigefügt werden. Hier würde mich interessieren, ob man mittels QR-Code auf der Rechnung (die man dann allerdings immer drucken müsste) zur Webseite verlinkt, um dort die Informationen bereitzustellen.
postman
09.10.2024

Antworten

Da werden einige die Segel einholen... spätestens, wenn die Abmahnwelle anrollt. Hat mal jemand ermittelt, wieviele, z.B. Ebay Verkäufer, allein in der EU betroffen sind und wieviele Artikel das betrifft? Der Verbraucher/Kunde hat Internet und wenn er dort kauft, MUSS er auch damit auch eine gewisse Vertrautheit haben. Den Verbraucherschutz, Rückgaberegeln hat Ebay schon ganz gut im Griff - da braucht es noch nicht einmal das Widerrufsformular. Die ganzen neuen Richtlinien und Verordnungen sind nur für Anwälte gut und spielen Nörglern und Querulanten in die Hände.
Ralf
09.10.2024

Antworten

Früher war es immer ein wenig nervig, wenn man z.B. was in die Schweiz schicken musste. Heute sind wir für jede Bestellung ausserhalb der EU so dankbar, weil die Abwicklung mittlerweile viel einfacher ist. Keine Verpackunglizenzierung, Steuer immer gleichbleibend nämlich null, keine prüfen, ob es sich um eine Privatperson oder ob es sich sich um ein Unternehmen handelt. Keine Dinge wie Übersetzungen in tausend Sprachen. Einfach einpacken und wegschicken. Nur die Zollerklärung macht Mehrarbeit, aber diese ist im Gegensatz zu allem anderen auf was man im EU-Binnenhandelt beachten muss Peanutz geworden. Wir überlegen ob wir alle EU Länder im Shop ausshließen und nur noch Deutschland und Rest der Welt beliefern. Die EU macht den Binnenhandel immer mehr zur Herausforderung.
Stephan
09.10.2024

Antworten

Muss man nicht grundsätzlich in ALLEN EU-Ländern anbieten, ein Land darf nicht ausgenommen werden (so hieß es bei unserem Händlerbund-Käufersiegel) Wie müsste denn dann die Kennzeichnung Hersteller: XY aussehen? Die EU hat 24 Amtssprachen! Hersteller / fabricant / fabricante/ fabrikant / produttore/ κατασκευαστής / proizvođač/ producent / ....: XY Wie soll das praktisch umgesetzt werde? Lieber Händlerbund, zeigt bitte einmal die für die EU gültige Bezeichnung für: Marke: XY - Hersteller: Postanschrift und E-Mail-Adresse
Wolf
09.10.2024

Antworten

Diese EU gehört einfach nur noch abgeschafft. Dieser bürokratistische Wahnsinn ist für kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr schaffbar. Wir werden uns systematisch vom Versand in andere EU Länder verabschieden. Die EU ist in unseren Augen gescheitert! Es ist kein Zusammenwachsen der Länder, es ist ein immer weiter auseinander driften!
Martina Schimmel
09.10.2024

Antworten

Viele kleine Länder wählen aber ihre Heimatsprache und wahlweise Englisch als Amtssprache. Hier wäre es gut, wenn es mal eine Übersicht der WIRKLICH nötigen Sprachen gibt.
Torsten
09.10.2024

Antworten

Wie soll das in der Praxis funktionieren? Ein Shop der EU-weit verkauft hat bestenfalls englisch + französisch, italienisch in der Auswahl. Ich habe nie einen Shop mit 21 Flaggen gesehen, wenn die Übersetzung nicht von Google kommt. Diesen Aufwand können nicht mal große Shops betreiben..
Karl Ranseier
09.10.2024

Antworten

Bürokratiewahn pur. Völlig unnötig im Zeitalter von KI und Autotranslate. Davon abgesehen, dass das Grundthema schon völlig hirnrissig ist. Brüssel erschafft uns jetzt anscheinend jedes Jahr ein neues Monster, bis auch der Letzte die Bude dicht macht. Scheint das einzige Ziel zu sein. Ein anderer Nutzen lässt sich jedenfalls nicht erkennen.
Anonym
09.10.2024

Antworten

Wurde der Text unten abgeschnitten oder hat man hier absichtlich keine konkrete Antwort gegeben?
Peter
09.10.2024

Antworten

Die EU hat 24 Amtssprachen: Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Ungarisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch und Schwedisch. Jetzt die praktische Frage: Wie soll das in einem kleinen Shop umgesetzt werden ohne Abmahnungen zu riskieren?
Redaktion
10.10.2024
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Anzahl der Amtssprachen im Text korrigiert.
Gruß, die Redaktion
TT
09.10.2024

Antworten

dieser Artikel bringt mir keinen Mehrwert. Der Abschnitt howto enthält nichts konkretes. ich bin jetzt nach zweimaligem Lesen mehr verunsichert als vorher. Schade um die Zeit.