Mit der bald in Kraft tretenden Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) werden Händlerinnen und Händler in der EU vor neue Herausforderungen gestellt. Die GPSR zielt darauf ab, den Verbraucherschutz in der EU zu verbessern. Daher hat man sich entschieden, dass Online-Shops künftig neue Informationspflichten erhalten. Eine wichtige Frage, die sich für viele Verantwortliche stellt, ist, ob sie nun verpflichtet sind, bei einem EU-weiten Versand die Hinweise auch in anderen Sprachen – aktuell sind es 24 (!) EU-Amtssprachen – zur Verfügung zu stellen.
Auslandsversand: Müssen Hinweise in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen?
Der Text der Verordnung macht deutlich, dass Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer Sprache bereitgestellt werden müssen, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher im jeweiligen Bestimmungsland „leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird“. Ergo steht fest: Shops müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Land der EU, in das sie liefern, verständliche Informationen in der jeweiligen Amtssprache erhalten.
Erfolgt der Versand nur innerhalb von Deutschland oder nach Österreich, ist die Frage recht schnell entschieden, da in beiden Ländern die Amtssprache Deutsch ist. Hier würde aber beispielsweise allein ein englischsprachiger Warnhinweis nicht genügen. Andersherum muss ein Shop, der nach Deutschland und Frankreich liefert, alle Informationen neben Deutsch auch auf Französisch bereitstellen.
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für Südtirol würde das so zutreffen, da dort Amtssprache Deutsch gilt. Im Rest von Italien gilt jedoch Italienisch als Amtssprache.
Gruß, die Redaktion
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ein grundlegendes Umsetzungsbeispiel für die GSPR haben wir hier bereits veröffentlicht:
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Diese Sorge kann den Händlern genommen werden: Ein deutscher Online-Shop ist nicht gezwungen, EU-weit liefern, solange er allen Kunden aus der EU den Zugang zur Website und den Kauf zu den gleichen Bedingungen wie deutschen Kunden ermöglicht.
Es gibt also keine Pflicht zur Lieferung in andere Länder. Wer seinen Shop ausschließlich auf deutsche Kunden ausrichtet, muss die Informationen nicht in anderen Sprachen zur Verfügung stellen. Das auch dann, wenn sich ein Spanier seine Bestellung an eine deutsche Adresse liefern lassen möchte.
Gruß, die Redaktion
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Gruß, die Redaktion
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