Die Produktsicherheitsverordnung bringt eine ganze Reihe neuer Informationspflichten für den Online-Handel mit sich. Dabei kommt immer wieder die Frage auf, was denn eigentlich mit dem stationären Handel ist.

Sichere Produkte überall

Zwar sieht die Produktsicherheitsverordnung insbesondere bei den Informationspflichten Regelungen vor, die ausschließlich den E-Commerce betreffen, grundsätzlich gilt sie aber auch für den stationären Handel. Wer ein klassisches Geschäft betreibt, muss also:

  • darauf achten, dass seine Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • überprüfen, ob es Produkte, die aus einem Drittland kommen, eine verantwortliche Person existiert, die in der Europäischen Union niedergelassen ist,
  • kontrollieren, ob erforderliche Angaben, wie etwa Warn- und Sicherheitshinweise, sowie die Angabe des Herstellers, auf dem Produkt, dessen Verpackung oder in den Begleitunterlagen, wie beispielsweise der Anleitung, enthalten sind.

Informationspflichten gelten auch für den stationären Handel

Damit ist es im Endeffekt so, wie es immer ist: Es gibt Informationspflichten. Da die Kundschaft im Online-Shop nicht die Möglichkeit hat, diese Informationen durch das Betrachten der Verpackung oder des Produktes zu erhalten, müssen Online-Händler:innen den extra Schritt gehen, und die Informationen zur Verfügung stellen.

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