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Hinsichtlich 13.12. hat Amazon eine eigene Meinung. ALLE Artikel müssen, ob vor oder nach dem 13.12. eingestellt, alles Erdenkliche haben, sonst fliegen sie raus.
Zur "Produktsicherheitsverordnung: GPSR Check für Produkte und Verpackungen" des ON finde ich folgende Bemerkung (der Check ist kostenpflichtig) interessant: "Die Beratung von SPACEGOATS hat keine rechtliche Gültigkeit und VERMUTET die Verkehrsfähigkeit der Produkte am Markt." und alles ohne Gewähr. Fischen selbst die Fachleute im Trüben ???
Ich sehe schon tausende von Abmahnungen ...
Hallo, wie sieht es bei Handel mit gebrauchten & antiquarischen Büchern oder Tonträgern aus? In vielen Fällen existiert der Verlag, der das Buch herausgebracht hat, gar nicht mehr. Und ist bei einem Buch überhaupt ein Sicherheitshinweis nötig?
Wo bekomme ich den Infos darüber her, welche Warnhinweise ich anbringen muss, wenn ich selbst produziere?
Ich nähe Baby- und Kinderkleidung, die ja an sich erstmal ungefährlich ist. Muss ich also keine Hinweise angeben? Aber was ist bspw. mit den eingenieteten Druckknöpfen (wie sie bei jedem Babybody zu finden sind) müssten die nicht theoretisch als verschluckbare Kleinteile angegeben werden, da sie sich im schlechtes Fall vom Kleidungsstücke lösen können. Aber dann dürfte der Babybody (oder in meinem Fall das Halstuch mit den selben Druckknöpfen) nicht mehr von Babys getragen werden, was ja ein Wiederspruch in sich ist.
Wer kann da Auskunft gebe, was für welche Produkte angegeben werden muss?
Muss bei Produkten, die ein CE Zeichen besitzen oder ein Medizinprodukt auch die Angaben gemacht werden oder entfällt das?
Hallo Thorsten, ob ein Produkt ein CE-Zeichen hat oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung hinsichtlich von Warnhinweisen.
Wie sieht es denn mit Hinweisen aus, die zwar auf den Produktverpackungen aufgedruckt sind aber teilweise nur für andere Länder gültig sind?
Wir haben z. B. bei einigen Produkten zwei unterschiedliche Angaben zum vorgegebenen Abgabealter (18 - für Deutschland gültig und 21 - für USA z. B. gültig). Müssen wir grundsätzlich alle Warnhinweise angeben, die auf der Produktverpackung aufgedruckt sind?
Müssen Hinweise, die generell unsinnig sind (wie z. B. "kein Verkauf an Schwangere" - wir können vor Verkauf schließlich nicht von jeder Frau einen negativen Test anfordern) im Shop angegeben werden, weil sie auf der Packung aufgedruckt sind?
Hallo Sandra. Ist das auch für aktuelle Angebote verpflichtend ( Die bei, z.B. eBay, schon eingestellt sind ) oder nur für neue Angebote, die ab dem 13.12.2024 ( bei z.B. eBay ) neu eingestellt werden ? Gruß - Andreas
Hallo Andreas, die Frage haben wir in unserem FAQ hier geklärt. Produkte die bereits vor dem 13.12. im Verkehr sind, sind nicht betroffen.
Hier der FAQ Artikel:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/140354-produktsicherheitsverordnung-unsere-antworten-auf-eure-fragen#:~:text=Produkte%2C%20die%20bereits%20vor%20dem%2013.%20Dezember%20auf%20dem%20EU%2DMarkt%20bereitgestellt%20wurden%2C%20d%C3%BCrfen%20auch%20weiter%20verkauft%20werden.
Soweit so klar. Aber was ist unter "Produkthinweise übernehmen" zu verstehen? Reicht es, den Teil des Etiketts, der die Warnhinweise trägt (das ist in der Regel die Rückseite), neben dem frontalen Produktbild ins Netz zu stellen? Oder muss (auch) der begleitende Text zum Produkt die Warnsymbole aufweisen? Wieder mal eine Verordnung, die viel Raum für Interpretation und im Zweifel auch für Abmahnungen lässt.
Sandra aus der Redaktion
30.08.2024
Hallo Ruth,
sehr gute Frage! Wir haben noch einen Absatz dazu ergänzt: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/produktsicherheitsverordnung-warnhinweise-shop#:~:text=und%20Sicherheitshinweisen%20gibt.-,Wie%20m%C3%BCssen%20die%20Hinweise%20dargestellt%20werden%3F,-Die%20Produktsicherheitsverordnung%20spricht
Grundsätzlich sollten die Hinweise in der Produktinformation auftauchen. Zumindest, wenn man das Gesetz steng auslegt.
Ihr Zitat: Postanschrift und E-Mail-Adresse der Hersteller:in (wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist, des in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs und zusätzlich die Herstelleranschrift)
Bedeutet das jetzt, das die Herstelleranschrift eines Produktes, welches ich als Akteur in die EU importiere, angegeben werden muss. D.h. ich muss meine Daten als Wirtschaftsakteurs als auch die Identität meines Geschäftspartners, der das Produkt z.B. in Asien herstellt, offenlegen und in Folge auch meinen Konkurrenten preisgeben?
Sandra aus der Redaktion
30.08.2024
Hallo Michi,
welche Daten wie angegeben werden, haben wir hier in unserem FAQ erklärt: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/140354-produktsicherheitsverordnung-unsere-antworten-auf-eure-fragen#:~:text=Risikobewertung%20durchgef%C3%BChrt%20werden.-,Neue%20Informationspflichten%20f%C3%BCr%20Online%2DH%C3%A4ndler%3Ainnen,-Erweiterte%20Informationspflichten%3A%20Welche
Dort gehen wir auch auf die Frage ein, ob die komplette Lieferkette offen gelegt werden muss.
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Weiteres dazu findest du in diesem Artikel:
Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für gebrauchte Produkte?
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