Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, dass unterschiedliche Zahlungsarten unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Während einige Methoden wie Kreditkarten oder PayPal hohe Transaktionsgebühren mit sich bringen, sind andere wie Überweisung oder Lastschrift oft kostengünstiger. Daher stellt sich die Frage: Darf man gezielt mit Rabatten belohnen, wenn eine bestimmte Zahlungsart gewählt wird?
Aus der Praxis: Ein Elektronikhändler fragt nach
Ein Online-Händler für hochwertige Elektronik wandte sich an uns mit folgender Frage: „Ich biete meinen Kunden verschiedene Zahlungsarten an, darunter Kreditkarte, PayPal, Lastschrift und Überweisung. Da Kreditkarten- und PayPal-Zahlungen hohe Transaktionsgebühren verursachen, würde ich gern einen Rabatt von fünf Prozent anbieten, wenn per Überweisung oder Lastschrift gezahlt wird. Ist das erlaubt?“
Doch was sagt das Gesetz dazu?
Die rechtliche Lage
Grundsätzlich ist es Online-Shops erlaubt, Rabatte für bestimmte Zahlungsarten zu gewähren. Dies ist ein effektives Mittel, um Zahlungskosten zu optimieren und Kunden zu lenken. Wichtig ist lediglich, dass solche Rabatte transparent kommuniziert werden und klar ersichtlich sind. Dazu sollten die Bedingungen genau festgelegt werden (z. B. ob der Rabatt für Stammkunden ab der 3. Bestellung gewährt wird oder ob ein Mindestbestellwert erreicht werden muss beziehungsweise nicht überschritten werden darf). Entsprechend muss diese Ankündigung auch im Check-out abgebildet sein.
Exkurs: Gebühren auf bestimmte Zahlungsarten
Während Rabatte auf Zahlungsarten zulässig sind, gibt es jedoch Einschränkungen bei der Erhebung von Gebühren.
- Laut § 270a BGB darf keine Gebühr auf SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung oder Kreditkarten (bei Verbrauchergeschäften innerhalb der EU) erhoben werden.
- Zudem muss immer mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsart kostenlos angeboten werden. Das bedeutet: Ein Shop kann beispielsweise Gebühren für die Zahlung per Klarna erheben, solange eine gängige und zumutbare kostenlose Alternative zur Verfügung steht (z. B. PayPal).
Fazit: Rabatte als legale Steuerungsmöglichkeit
Unternehmen können die Kundschaft mit Rabatten gezielt zu bestimmten Zahlungsarten lenken und so ihre eigenen Kosten reduzieren. Solange die Vergünstigungen fair und transparent gestaltet sind, bestehen aus rechtlicher Sicht keine Bedenken. Gebühren hingegen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und dürfen nicht wahllos erhoben werden.
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