Wer online verkauft, weiß: Eine gute Produktbeschreibung ist mehr als nur Marketing. Sie entscheidet nicht nur über den Kauf, sondern auch über die rechtliche Sicherheit deines Angebots. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können schnell zu teuren Abmahnungen führen.

In diesem FAQ erfährst du, wie du Produkttexte so formulierst, dass sie vollständig und rechtssicher sind und was es bei Artikelbildern zu beachten gibt.

Was versteht man unter einer rechtssicheren Produktbeschreibung?

Eine rechtssichere Produktbeschreibung vermittelt alle wesentlichen Informationen, die ein Kunde benötigt, um eine informierte Kaufentscheidung zu treffen – und erfüllt zugleich die gesetzlichen Informationspflichten. Jegliche Aussagen sind wahr, transparent und belegbar.

Welche Angaben sollten in einer Produktbeschreibung enthalten sein?

Eine vollständige und transparente Beschreibung sollte je nach Produkt enthalten:

  • Eindeutige Bezeichnung
  • Hersteller des Produkts
  • Abbildungen, die das Produkt eindeutig zeigen
  • Typ, Ausführung, Maße, Mengenangaben
  • Farbe, Material, Zustand (neu, gebraucht, B-Ware etc.)
  • Funktionsweise und technische Merkmale
  • Wichtige Qualitätsmerkmale oder Besonderheiten
  • Warn- und Sicherheitshinweise, falls relevant (z. B. bei Spielzeug)
  • Pflichtkennzeichnungen (z. B. Textil- oder Energiekennzeichnung, Lebensmittelhinweise)
  • Pflege- oder Nutzungshinweise (z. B. Waschbarkeit, Montageanleitung)

Welche Anforderungen gelten für Produktbilder?

Produktbilder müssen das Produkt realistisch und eindeutig darstellen – das Hauptbild sollte möglichst freigestellt und ohne Dekoration sein. Retuschen, Symbolbilder oder zu stark bearbeitete Fotos können als irreführend gelten. Wenn Lichtverhältnisse oder Monitore die Darstellung beeinflussen, darf ein Hinweis wie „Farben können leicht abweichen“ ergänzt werden – aber er ersetzt keine korrekte Abbildung.

Bei Naturprodukten (z. B. Holz, Stein, Leder, Pflanzen) sind leichte Abweichungen normal. Dennoch muss das Bild typisch und repräsentativ sein – der Hinweis allein schützt nicht automatisch vor Ärger.

Außerdem gilt: Verwende nur Bilder, an denen du die Nutzungsrechte hast oder die dir der Hersteller ausdrücklich freigegeben hat.

Was gilt bei variantenreichen Produkten (z. B. Farben oder Größen)?

Jede Variante muss eindeutig beschrieben werden. Kunden müssen erkennen, welche Ausführung sie genau kaufen. Fehlende oder unklare Variantenbeschreibungen können als Irreführung gewertet werden.

Darf ich Herstellertexte übernehmen oder muss ich eigene schreiben?

Herstellertexte darfst du grundsätzlich nutzen, sofern du zur Verwendung berechtigt bist – etwa durch Vertriebspartnerstatus oder ausdrückliche Freigabe. Aber: Du bist trotzdem verantwortlich für deren Richtigkeit und musst prüfen, ob sie aktuell, korrekt und rechtssicher sind.

Wer ist verantwortlich für die Angaben?

Nach außen immer der Unternehmer im Impressum, auch wenn Informationen übernommen wurden. Wer ein Produkt anbietet, muss sicherstellen, dass alle Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Fehlerhafte oder irreführende Inhalte können zu einer Abmahnung führen.

Was tun, wenn Marktplätze Hinweise nicht richtig anzeigen?

Auf Plattformen wie Amazon oder Ebay kann es vorkommen, dass Pflichtangaben oder Warnhinweise nicht korrekt dargestellt werden. Trotzdem bleibst du als Verkäufer verantwortlich. Prüfe regelmäßig die Anzeige deiner Produkte, dokumentiere hinterlegte Angaben und melde fehlerhafte Darstellungen an den Marktplatz. So kannst du im Streitfall nachweisen, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.

Gibt es Vorgaben, wie eine Produktbeschreibung dargestellt sein muss?

Grundsätzlich nicht im Detail – wichtig ist vor allem, dass die Beschreibung klar, verständlich und transparent ist. Für Hinweise auf der Textilkennzeichnung gibt es beispielsweise keine konkreten Vorgaben, solange sie im Artikeltext transparent vorhanden sind.

Für bestimmte Produkte gelten jedoch konkrete gesetzliche Vorgaben, etwa zur Darstellung von Energieetiketten in einem bestimmten Design, bei Lebensmittelhinweisen (z. B. Allergene in Fettdruck) oder Sicherheits- und Warnhinweisen (z. B. nach GPSR). Letztere müssen gut sichtbar und leicht zugänglich sein, damit Verbraucher sie vor dem Kauf eindeutig erkennen können.

Welche Fehler führen häufig zu Abmahnungen?

Typische Abmahngründe sind:

  • Urheberrechtsverletzungen (Texte oder Bilder wurden ohne Erlaubnis verwendet)
  • Markenrechtsverletzungen
  • Irreführende oder unwahre Aussagen (z. B. über Eigenschaften, Wirkung oder Herkunft)
  • Fehlende Pflichtinformationen (z. B. Materialien, Energieangaben)
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. „mit CE-Zeichen“)
  • Unbelegte Spitzenstellungsbehauptungen („beste Qualität“, „einzigartig“)

Was ist mit „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ gemeint?

Das bedeutet, dass gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als Besonderheit dargestellt werden – etwa: „enthält keine Schadstoffe“ oder „CE-geprüft“. Solche Aussagen in einer Produktbeschreibung gelten als irreführend und können abgemahnt werden.

Wie kann ich rechtliche Risiken vermeiden?

Empfohlene Maßnahmen:

  • Klare, präzise und vollständige Beschreibungen verfassen, die Kunden informieren und nicht verwirren
  • Alle Angaben regelmäßig inhaltlich sowie rechtlich prüfen und aktualisieren
  • Urheberrechte an Bildern und Texten sicherstellen
  • Mitarbeiter schulen, die Produkttexte erstellen
  • Tools oder rechtliche Checks nutzen, um Verstöße früh zu erkennen

Artikelbild: http://www.depositphotos.com