In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Diese Woche geht es um ein entferntes Textiletikett: Der Kunde bestellt ein Hemd und schickt dieses innerhalb der Widerrufsfrist zurück. Bei der Kontrolle der Retoure fällt auf, dass das Textiletikett entfernt wurde. Der Händler weist den Kunden auf den Umstand hin und erstattet lediglich einen Teilbetrag zurück. Der Kunde sieht das nicht ein. Immerhin muss der Händler trotz fehlendem Textiletikett den Widerruf akzeptieren. Hat er Recht?

Grundsatz: Beim Widerruf muss viel akzeptiert werden

Das Widerrufsrecht darf nur in ganz bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Daher müssen Händler:innen Waren sehr oft zurücknehmen. Das gilt beispielsweise auch für benutzte und beschädigte Produkte.

Allerdings müssen sie sich nicht alles gefallen lassen: Wenn die Kundschaft die Ware über die Beschaffenheitsprüfung hinaus nutzt und diese dadurch beschädigt wird, haben Händler:innen einen Anspruch auf Wertersatz.

Fazit: Wertersatz regelt

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Der Kunde hat recht: Der Widerruf an sich muss akzeptiert werden. Das macht der Händler auch ganz offensichtlich. Allerdings muss er nicht akzeptieren, dass der Kunde das Textiletikett entfernt hat. Die Entfernung eines gängigen Textiletiketts ist nämlich für gewöhnlich für das Anprobieren der Kleidung nicht notwendig.

Ohne dieses Etikett kann der Händler das Produkt nämlich nicht weiterverkaufen, da mit diesem  gesetzliche Informationspflichten erfüllt werden. Entsprechend muss der Händler nachbessern, wodurch es zu einem Wertverlust kommt. Die Forderung des Kunden ist also dreist.

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