Das gesetzliche Widerrufsrecht im Online-Handel ist für Verbraucher:innen ein starkes Instrument – es ermöglicht ihnen, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kauf zu widerrufen. Doch nicht jeder Widerruf ist auch tatsächlich wirksam. Häufig kommt es vor, dass Kund:innen Produkte zurücksenden, obwohl entweder die gesetzliche Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Widerrufsrecht in dem konkreten Fall gar nicht besteht. Händler:innen stehen dann vor der Frage: Muss ich die Rücksendung akzeptieren? Bin ich verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten? Oder darf ich die Ware zurücksenden? Wir räumen mit den Unsicherheiten auf.
Wann das Widerrufsrecht nicht (mehr) greift
Ein Widerruf ist nur dann gültig, wenn er innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14-Tage-Frist nach Erhalt der Ware erklärt wird. Wird diese Frist überschritten, müssen Händler:innen den Widerruf nicht mehr akzeptieren – es sei denn, es wurde der Kundschaft freiwillig ein längeres Rückgaberecht eingeräumt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz bestimmte Ausnahmen vor, in denen das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Das betrifft zum Beispiel Verträge über maßgefertigte Waren, versiegelte Hygieneartikel, bei denen das Siegel entfernt wurde, oder auch Presseerzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften. In all diesen Fällen darf ein Widerruf von Gesetzes wegen gar nicht erst erfolgen. Darüber muss die Kundschaft allerdings auch in der Widerrufsbelehrung informiert werden.
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