Die vielen erfreut zur Kenntnis genommenen Bestellungen erzeugen nach Weihnachten nicht selten ein böses Erwachen für den Handel. Nach den Feiertagen häufen sich nämlich Retouren. Für Online-Händler bedeutet das zusätzliche Arbeit und Kosten.

Mit den richtigen rechtlichen Maßnahmen kann man sich vor unnötigen Streitereien schützen. Diese fünf Rechtstipps helfen, Retouren korrekt abzuwickeln und Streitigkeiten zu vermeiden.

Nicht jede Retoure muss akzeptiert werden

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher, nicht für Geschäftskunden (B2B). Händler müssen daher nicht jede Rücksendung annehmen. Stellen Sie sicher, ob der Käufer tatsächlich ein Verbraucher ist. Bei Geschäftskunden besteht kein Widerrufsrecht, es sei denn, Sie haben freiwillig eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt.

Tipp: Prüfen Sie bei Rücksendungen nach Weihnachten, ob es sich um einen B2B-Kunden handelt. Falls ja, können Sie die Annahme der Retoure verweigern.

Die Widerrufsfrist korrekt berechnen

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware erhalten hat. Gerade im Weihnachtsgeschäft ist es wichtig, die Fristen korrekt zu berechnen, insbesondere können Feiertage die Fristenberechnung beeinflussen. Wenn eine Bestellung vor Weihnachten aufgegeben wurde, zählt der Tag nach der tatsächlichen Zustellung als Start der Frist. Fällt das Fristende auf einen Feiertag, beispielsweise den 1. Januar, würde erst der folgende Werktag das Ende der Frist markieren.

Beispiel:
Lieferung am Freitag, dem 20. Dezember 2024.
Die Widerrufsfrist endet am Freitag, dem 3. Januar 2025 (14 Tage nach Erhalt der Ware).

Ausschlüsse gezielt nutzen

Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Produkte. Es gibt bestimmte Warengruppen, die vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Dazu zählen:

  • Individualisierte Waren, z. B. Schmuckstücke mit Gravuren oder speziellen Anpassungen
  • Versiegelte Produkte, die aus Hygienegründen nicht mehr weiterverkauft werden können, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Verderbliche Waren, z. B. Dubai Schokolade

Tipp: Weisen Sie ggf. in der Artikelbeschreibung klar auf die geltende Widerrufsbelehrung hin. Dies kann Diskussionen nach der Rücksendung vermeiden.

Keine Erstattung für Expressversandkosten

Bei einem Widerruf müssen Händler zwar den Kaufpreis und die Standardversandkosten erstatten, nicht aber die zusätzlichen Kosten für Express- oder Premiumversand. Kunden, die aus Zeitgründen eine schnellere Lieferung gewählt haben, tragen diese Kosten selbst.

Beispiel:
Standardversand: 5 Euro
Expressversand: 15 Euro

Der Händler muss lediglich die 5 Euro für den Standardversand erstatten, nicht die zusätzlichen 10 Euro für den Expressversand.

Kunden haften für Wertverlust durch unsachgemäße Nutzung

Kunden dürfen Produkte nach Erhalt prüfen, allerdings nur in einem Rahmen, wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre. Nutzen Kunden das Produkt über das Maß hinaus und verursachen dadurch einen Wertverlust, dürfen Sie den Erstattungsbetrag entsprechend kürzen.

Beispiel: Ein Kunde kauft einen Schwibbogen, nutzt ihn in der Weihnachtszeit und schickt ihn dann zurück. In diesem Fall dürfen Sie den Kaufpreis um den entstandenen Wertverlust mindern.

Wichtig: Damit Sie den Wertverlust geltend machen können, müssen Sie den Kunden vorher darüber informiert haben. Ergänzen Sie deshalb Ihre Widerrufsbelehrung entsprechend.

Fazit: Rücksendungen rechtssicher abwickeln

Online-Händler müssen nicht jede Retoure ohne Weiteres akzeptieren. Je nach Nervenkostüm und Naturell kann man die rechtlichen Spielräume nutzen, um Retourenkosten zu senken und sich vor unberechtigten Rücksendungen zu schützen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Widerrufsbelehrung, um auf der sicheren Seite zu sein.