In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diese Woche beschäftigen wir uns mit dem digitalen Hausrecht. Ein Kunde, der regelmäßig im selben Online-Shop einkauft und häufig Artikel retourniert, erhält nach seiner Bestellbestätigung unerwartet eine Stornierung von der Verkäuferin. Sie dankt ihm für sein Interesse, lehnt jedoch die Annahme seiner Bestellung ab und erteilt ihm aufgrund seiner hohen Retourenquote ein virtuelles Hausverbot. Sie fordert ihn auf, keine weiteren Bestellungen mehr zu tätigen.
In der Vergangenheit hatte der Kunde mehrfach Küchenutensilien bestellt und nahezu alle Bestellungen kurz vor Ende der Widerrufsfrist storniert. Die Verkäuferin ist über dieses Verhalten frustriert. Der Kunde jedoch besteht auf sein Recht und verlangt die Abwicklung der aktuellen Bestellung. Trotz des Hausverbots löst er eine weitere Bestellung aus. Ist sein Handeln gerechtfertigt?
Grundsatz: Online-Shops dürfen Hausverbote verhängen
Wer sich in einem physischen Geschäft unangemessen verhält, kann des Ladens verwiesen werden. Ähnlich verhält es sich im digitalen Handel, wo Händler:innen ein virtuelles Hausrecht besitzen. Grundsätzlich haben sie das Recht, zu entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen möchten. Allerdings ist es erforderlich, dass die betroffenen Personen klar informiert werden, dass sie künftig von Geschäftsabschlüssen ausgeschlossen sind, und sie aufgefordert werden, keine weiteren Bestellungen mehr zu tätigen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben