1. Vorab: Was sind eigentlich Kleinunternehmen?
2. Gewerbeanmeldung nicht unnötig verzögern
3. Anmeldung in der IHK/HWK nicht vergessen
4. Vermieter und Bauamt fragen
6. Impressum: Soll da wirklich die Privatadresse stehen?
7. Produkte checken. Welche Gesetze sind relevant?
8. Sich auch rechtliches Wissen aneignen
Ein Start als Kleinunternehmen ist oft der erste Schritt für diejenigen, die ein eigenes Business aufbauen möchten. Dieser Prozess ist reich an Chancen, konfrontiert Gründer jedoch auch mit spezifischen rechtlichen Anforderungen. Um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, sind hier neun Rechtstipps zusammengestellt.
Vorab: Was sind eigentlich Kleinunternehmen?
Zunächst wollen wir die Frage klären, was eigentlich mit Kleinunternehmen gemeint ist. Eigentlich handelt es sich dabei um einen steuerrechtlichen Begriff: Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen, sind begünstigt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Kleinunternehmen“ aber oft einfach nur für Einzelunternehmer:innen genutzt, die vor allem nebenberuflich mit ihrem Business starten und noch ganz am Anfang stehen.
Gewerbeanmeldung nicht unnötig verzögern
Der erste wesentliche Schritt in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung des Gewerbes. Diesen Schritt sollte man keinesfalls verzögern. Gesetzlich ist man bereits dazu verpflichtet, sich zu registrieren, sobald man beginnt, Investitionen für das Gewerbe zu tätigen – sei es der Einkauf von Materialien für handgefertigte Artikel oder der Erwerb einer Buchhaltungssoftware. Spätestens jedoch sollte die Anmeldung erfolgen, bevor man die ersten Angebote im Internet veröffentlicht.
Anmeldung in der IHK/HWK nicht vergessen
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) ist gesetzlich vorgeschrieben. Händler:innen müssen sich bei der IHK anmelden, während Handwerker:innen sowie Personen, die ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben, der HWK beitreten müssen. Ausnahmen sind sehr selten, und bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, bei der zuständigen lokalen Kammer nachzufragen.
Diese Kammern übernehmen administrative Aufgaben, die ansonsten vom Staat wahrgenommen werden würden. Dafür entrichten die Betriebe Beiträge. Für Existenzgründer:innen gibt es häufig Ermäßigungen auf diese Beiträge.
Vermieter und Bauamt fragen
Die meisten Kleinunternehmen starten von den eigenen vier Wänden aus. Dies wirft allerdings Probleme auf:
- Für Mieter:innen: Im Mietvertrag wird die Wohnung meist ausschließlich zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt. Eine gewerbliche Nutzung ist in der Regel nicht vorgesehen.
- Für Eigenheimbesitzer:innen: Eigenheime stehen oft in reinen Wohngebieten. Diese sind nicht für die gewerbliche Nutzung gedacht.
Hintergrund dieser Regelungen ist, dass eine gewerbliche Nutzung oft mit einer anderen Belastung einhergeht: So könnte die Ruhe im Wohngebiet durch einen regen Kundenverkehr gestört werden. Wer selbst Waren herstellt, könnte durch die Geräuschkulisse zum Störfaktor werden. Daher ist es wichtig, die gewerbliche Nutzung vorher mit der Vermietung oder dem Bauamt abzusprechen. Gewerbe ohne Kundenverkehr und starke Geräuschkulisse sind in der Regel aber kein Problem.
Gewerbemüll anmelden
Die von den Gemeinden bereitgestellten Mülltonnen sind ausschließlich für die private Abfallentsorgung vorgesehen und entsprechend ausgelegt. Gewerbetreibende müssen daher in der Regel spezielle Gewerbemülltonnen beantragen. Je nach Art des Gewerbes kann es jedoch möglich sein, die privaten Mülltonnen weiterhin zu nutzen. Diese Information erhält man allerdings erst nach einer entsprechenden Anfrage bei der zuständigen Behörde.
Impressum: Soll da wirklich die Privatadresse stehen?
Wer E-Commerce sagt, muss auch Impressumspflicht sagen. Ins Impressum gehört eine ladungsfähige Anschrift. Betreibt man sein Gewerbe von zu Hause aus, muss man also zwangsläufig seine Privatanschrift angeben. Dass das nicht jeder möchte, ist nachvollziehbar. Für diese Zwecke gibt es Impressumsdienste. Allerdings muss man hier genau schauen, ob diese tatsächlich ausreichen. Wichtig ist, dass die Post nicht einfach nur weitergeleitet wird, sondern dort tatsächlich Personen anzutreffen sind, die für den Gewerbetreibenden Post entgegennehmen und bearbeiten.
Produkte checken. Welche Gesetze sind relevant?
Für einige Produkte gibt es spezielle Gesetze, beispielsweise wird Spielzeug durch die Spielzeug-Richtlinie der EU reguliert und unterliegt strengen Anforderungen. Wer Kleidung verkauft, muss die Textilkennzeichnung beachten und sobald es um Elektronik geht, muss man auch das Elektrogesetz berücksichtigen.
Bevor man ein Produkt also (herstellt und) verkauft, sollte man sich genau über die gesetzlichen Vorschriften informieren.
Sich auch rechtliches Wissen aneignen
Damit man nicht bei jedem kleinen Konflikt über das Widerrufsrecht eine Kanzlei bemühen muss, sollte man sich zumindest ein Basiswissen rund um Verbraucherrechte und Co. aneignen. Man muss deswegen kein Jura studieren, aber gewisse Grundkenntnisse gehören zum Tagesgeschäft.
Kleinunternehmen sind Unternehmen
Es ist eigentlich kein Tipp, sondern eher eine Erinnerung: Egal, ob man ein Kleinunternehmen betreibt oder einen milliardenschweren Konzern führt: Im B2C-Handel gelten für alle „Bs“ die gleichen Regeln. In Sachen Widerrufsrecht oder der Sachmängelhaftung gibt es keine Erleichterungen, wenn man ein kleines Unternehmen betreibt.
AGB und Co. nicht einfach aus dem Internet kopieren
Rechtstexte, also AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, sollte man nicht einfach aus dem Netz kopieren. Das hat gleich zwei wichtige Gründe:
- Urheberrecht: Auch Rechtstexte sind urheberrechtlich geschützt. Verwendet man ohne Erlaubnis fremde Texte, kann dies zu einer urheberrechtlichen Abmahnung führen.
- Texte passen nicht: Außerdem kann es schlicht sein, dass die Texte gar nicht zum eigenen Angebot passen und es zu Widersprüchen kommt.
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