Transportschäden bei Retouren: Wer haftet bei mangelhafter Verpackung?

Veröffentlicht: 23.04.2025
imgAktualisierung: 23.04.2025
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.04.2025
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ca. 2 Min.
Zerbrochener Teller liegt im Paket
Annebel146 / Depositphotos.com
Nicht jede beschädigte Rücksendung geht zulasten des Shops, denn auch Verbraucher:innen können bei Verpackungsfehlern haften.


Es ist immer wieder ein Streitthema im Online-Handel: Wer trägt die Verantwortung, wenn zurückgeschickte Ware beschädigt beim Händler oder der Händlerin ankommt? Der Grundsatz scheint klar: Im Widerrufsfall haften in der Regel die Händler:innen. Doch das gilt nicht uneingeschränkt. Vor allem dann nicht, wenn der Schaden auf eine unsachgemäße Verpackung durch die Kundschaft zurückzuführen ist. Wann genau Verbraucher:innen haften müssen – und wann nicht – zeigt dieser Überblick.

Händler:innen tragen grundsätzlich das Transportrisiko bei Rücksendungen

Wird ein Fernabsatzvertrag widerrufen, muss die Kundschaft die Ware zurücksenden. Dabei geht das Risiko für Transportschäden nach dem Gesetz auf Händler:innen über, sobald die Kundschaft die Ware an das Versandunternehmen übergibt. Ziel ist es, Verbraucher:innen zu schützen – auch dann, wenn beim Transport etwas schiefgeht.

Aber: Diese Regel gilt nicht uneingeschränkt, sondern nur für zufällige Schäden, auf die weder Händler:innen noch Verbraucher:innen Einfluss haben. Kommt es hingegen zu Schäden, weil die Kundschaft fahrlässig oder unsorgfältig verpackt hat, kann sie sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden.

Verpackungspflicht der Kundschaft: Sorgfalt ist gefragt

Auch wenn Verbraucher:innen nicht verpflichtet sind, die Originalverpackung für die Rücksendung zu verwenden, trifft sie eine Pflicht zur sicheren Verpackung. Die Ware muss so verpackt werden, dass sie den Transport unbeschadet überstehen kann, insbesondere bei zerbrechlicher oder empfindlicher Ware. Die Verwendung der Originalverpackung ist daher empfehlenswert, aber keine rechtliche Pflicht.

Wird die Ware beschädigt, weil die Kundschaft sie unzureichend oder falsch verpackt hat – zum Beispiel ohne Polstermaterial, lose im Karton oder mit ungeschütztem Glas – und lässt sich dieser Zusammenhang nachweisen, haftet die Kundschaft für den Schaden. Dabei müssen Händler:innen jedoch nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch die mangelhafte Verpackung verursacht wurde, und nicht etwa durch unsachgemäße Handhabung durch das Versandunternehmen.

Fazit: Nicht jeder Schaden geht zulasten der Händler:innen

Händler:innen tragen grundsätzlich das Transportrisiko bei Rücksendungen, aber nur, wenn die Kundschaft die Ware korrekt verpackt hat. Verpacken Verbraucher:innen diese jedoch unsachgemäß, können Händler:innen Schadensersatz geltend machen – vorausgesetzt, sie können den Zusammenhang zwischen Verpackungsfehler und Schaden belegen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 23.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 23.04.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Koko
27.04.2025

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Naja, die Händler machen ja mehr als genug Geld. Sonst wären sie keine Händler.
Eduardo
24.04.2025

Antworten

Weise mal nach, dass der Schaden durch unsachgemäße Verpackung des Kunden entstanden ist! Da muss ein Gutachter ran. Bei Waren für unter 2000 EUR lohnt sich das sicher nicht! Deutschland ist Retourenweltmeister! Wenigstens in einer Sache sind wir noch vorne! Die "deutschen" Kunden wissen genau, dass sie sie Gesetzgebung alles machen lässt! Bis zum Ruin von Händlern und Herstellern. Hauptsache der Kunde ist "geschützt"! Ich gehe nicht davon aus, dass man sich im Einzelhandeklt derart dreist verhalten hätte! Dem Verkäufer "Auge in Auge" die Ware auf den Tresen zu legen, die man selbst herunterfallen lassen hat, traute sich früher keiner! Da heute alles anonym läuft ist es den Kunden vollkommen egal, was mit der Ware passiert! Wir haben massiv die Preise erhöht! Leider verkaufen wir auch weniger, aber ich suche mir dann halt noch einen anderen Job! Nur für den Luxus der Retourengeilen für Amazon und Finanzamt arbeite ich keine 60 Stunden in der Woche! Der Kunde zahlt den Preis! Der kann gar nicht hoch genug sein!
Sandra
24.04.2025

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Das klingt alles ganz einleuchtend, aber es gibt ja (Gott sei Dank für den Verbraucher) auch noch Paypal. Dann macht man einfach einen Fall auf und da die Ware ja zurückgeschickt wurde, wird such voll erstattet. Das ist das Gleiche, wie Kunden ein kostenloses Retourenlabel anfordern und wenn sie das nicht bekommen (außer bei den Großen natürlich) dann wird halt „reklamiert“, zur Not auch durch Zerstörung der Ware. Dann heißt es, ist so angekommen. Als Händler bist du immer der Lackmeier. Friss oder stirb. Der Gesetzgeber hat halt Gesetze fast ausschließlich im „Sinne“ des Kunden gemacht.
Bonny
24.04.2025
Wenn der Kunde quasi als Retourkutsche einen Artikel vorsätzlich beschädigt und hinterher behauptet, er hätte ihn so bekommen, dann lässt sich das widerlegen, in dem man den Grund heranzieht, den er bei seinem Rücksendeantrag angegeben hat. In den anderen Punkten muss ich dir Recht geben. Die Gesetze und Richtlinien benachteiligen die Händler sehr krass, was viele Verbraucher leider gnadenlos ausnutzen.