Tupperware: Was passiert mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen?

Veröffentlicht: 17.01.2025
imgAktualisierung: 17.01.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
17.01.2025
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Diverse Deckel der Marke Tupperware
novephotocom.gmail.com / Depositphotos.com
Die Insolvenz des Traditionsunternehmens Tupperware und die Schließung des Online-Shops werfen viele Fragen auf.


Große Unternehmen wie FTI, Depot und Esprit kämpfen seit dem vergangenen Jahr mit Insolvenzen – betroffen sind Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher. Jüngst reihte sich auch Tupperware in die Reihe der Firmenpleiten ein. Insbesondere Gewährleistungs- und Garantieansprüche sorgen bei der Kundschaft für Unsicherheit. Hier gibt es die wichtigsten Informationen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber insolventen Unternehmen

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat oder sich schon im Insolvenzverfahren befindet. Sie gilt ungeachtet dessen regulär für zwei Jahre ab Kaufdatum und umfasst Mängel, die bereits beim Kauf bestanden haben. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, eine Reparatur oder Ersatzlieferung zu verlangen. Sollte dies nicht möglich sein, weil beispielsweise die Produktion eingestellt wurde, können sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Jedoch besteht die Herausforderung im Fall einer Insolvenz, dass Ansprüche oft schwer durchzusetzen sind, da das Unternehmen keine Mittel mehr hat und je nach Konstellation die Ansprüche nicht mehr in vollem Umfang bedient werden können. Entscheidend ist zudem, ob Kauf oder Entdeckung des Mangels vor oder nach der Insolvenzeröffnung liegt. Käufer, die Produkte von der deutschen Tochtergesellschaft direkt erworben haben, sollten ihre Forderungen jedoch nach wie vor bei Tupperware (Kontakt) oder beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Insolvenzverwalter ist Thomas Rittmeister von der Kanzlei Riemer.

Kunden, die Produkte über gewerbliche Drittanbieter, z. B. auf Online-Plattformen, erworben haben, haben einen Vorteil. Sie dürfen sich direkt an diese wenden, da sie als direkter Vertragspartner bei der Gewährleistung vorrangiger Ansprechpartner sind.

Garantieansprüche gegenüber Tupperware

Tupperware bot bislang eine freiwillige Garantie von bis zu 30 Jahren auf viele Produkte an. Diese Garantie war jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Ob die Garantie mit der Insolvenz erlischt, ist unklar und in den Garantiebedingungen nicht näher definiert.

Da das Unternehmen nicht mehr in der Lage sein wird, Verpflichtungen aus freiwilligen Garantiezusagen zu erfüllen, sollte man nicht darauf hoffen, aus der Garantie Ansprüche herleiten zu können. Zum jetzigen Stand (17.01.2025) ist das Garantieanfrageformular schon nicht mehr nutzbar. Zufall?

Kundinnen und Kunden können Garantieansprüche jedoch geltend machen, wenn diese explizit über einen Partner oder Versicherer separat angeboten wurden. Hier sollten Betroffene die Bedingungen prüfen.

Was können Betroffene tun?

  • Rechnungen oder Kaufnachweise sind essenziell, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
  • Kundinnen und Kunden können ihre Ansprüche schriftlich beim Unternehmen anmelden. Vermutlich wird das Unternehmen dann direkt auf den Insolvenzverwalter verweisen.
  • Bei Einkäufen über Drittanbieter haben Kunden weiterhin das Recht, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche direkt bei diesen geltend zu machen, sofern es sich um einen gewerblichen Anbieter handelte.
  • Es ist ratsam, Ansprüche schnell geltend zu machen und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um keine Fristen zu versäumen.

Wie geht es weiter?

Die Zukunft von Tupperware ist ungewiss. Der europäische Markt wird verlassen und der deutsche Online-Shop wurde bereits eingestellt. Kundinnen und Kunden können keine neuen Bestellungen tätigen. Bestehende Gewährleistungsansprüche sind voraussichtlich nur noch schwer und Garantieansprüche noch weniger durchsetzbar.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.01.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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