Große Unternehmen wie FTI, Depot und Esprit kämpfen seit dem vergangenen Jahr mit Insolvenzen – betroffen sind Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher. Jüngst reihte sich auch Tupperware in die Reihe der Firmenpleiten ein. Insbesondere Gewährleistungs- und Garantieansprüche sorgen bei der Kundschaft für Unsicherheit. Hier gibt es die wichtigsten Informationen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber insolventen Unternehmen
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat oder sich schon im Insolvenzverfahren befindet. Sie gilt ungeachtet dessen regulär für zwei Jahre ab Kaufdatum und umfasst Mängel, die bereits beim Kauf bestanden haben. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, eine Reparatur oder Ersatzlieferung zu verlangen. Sollte dies nicht möglich sein, weil beispielsweise die Produktion eingestellt wurde, können sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Jedoch besteht die Herausforderung im Fall einer Insolvenz, dass Ansprüche oft schwer durchzusetzen sind, da das Unternehmen keine Mittel mehr hat und je nach Konstellation die Ansprüche nicht mehr in vollem Umfang bedient werden können. Entscheidend ist zudem, ob Kauf oder Entdeckung des Mangels vor oder nach der Insolvenzeröffnung liegt. Käufer, die Produkte von der deutschen Tochtergesellschaft direkt erworben haben, sollten ihre Forderungen jedoch nach wie vor bei Tupperware (Kontakt) oder beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Insolvenzverwalter ist Thomas Rittmeister von der Kanzlei Riemer.
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