In der heutigen Arbeitswelt spielt ein Thema eine immer größere Rolle: die Flexibilität. Das zeigt sich schon bei den zunehmend freien Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsortes. Viele Arbeitgebende überlassen es ihren Angestellten, darüber zu entscheiden, ob sie weiterhin ins Büro kommen wollen, aus dem Homeoffice arbeiten oder sogar der Laptop am Strand des Urlaubsortes aufgeklappt wird. Und Urlaub ist das richtige Stichwort: Auch dieser will heutzutage frei und individuell angepasst werden. Wir erklären, ob Urlaubstage flexibel gestaltet werden dürfen und was der rechtliche Rahmen vorgibt.
Individuelle Vereinbarungen sind möglich
Wer noch Urlaubstage übrig hat oder sich nach mehr Erholung sehnt, der mag sich fragen, ob einzelne Urlaubstage nicht einfach verkauft oder dazugekauft werden können. Und tatsächlich ist dieser Gedanke gar nicht so abwegig und auch nicht unüblich.
Um den Mitarbeitenden maximale Flexibilität zu gewähren, gehen Arbeitgebende inzwischen öfter dazu über, diese Möglichkeit anzubieten. Das ist im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien machbar. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer:innen allerdings nicht.
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