Die GPSR (General Product Safety Regulation) legt umfassende Anforderungen zur Sicherheit von Produkten fest, die innerhalb der EU verkauft werden.
Kurz und knapp
- Die GPSR gilt für den Verkauf sogenannter Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind und unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt werden.
- Die Vorschriften machen keinen Unterschied zwischen dem Absatzkanal und verlangen nicht, dass der Vertragspartner Verbraucher ist. Sie kann also auch bei B2B-Geschäften gelten.
- Beispiel: Ein Unternehmen, welches Stoffe an eine Bekleidungsfabrik verkauft, ist zwar nur im B2B-Bereich tätig. Jedoch gelangen die Stoffe letztendlich in Form von Kleidung zu Endverbrauchern. Deshalb greifen die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung hier ebenfalls.
Ist die GPSR im B2B-Bereich anwendbar?
Obwohl die General Product Safety Regulation in erster Linie den Schutz von Endverbrauchern im Fokus hat, sind die Regelungen auch für den B2B-Bereich relevant. Die Verordnung gilt für sämtliche Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind oder zumindest vernünftigerweise von ihnen verwendet werden und macht dabei keinen Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften. Im B2B-Bereich kommt es daher darauf an, ob ein Produkt an ein anderes Unternehmen verkauft wird, das dieses Produkt wiederum an Endverbraucher weitergibt. In diesem Fall greifen die Anforderungen der GPSR trotzdem.
Hier sind einige Beispiele für reine B2B-Produkte, die typischerweise nicht an Endverbraucher gelangen:
- Industriemaschinen wie große Maschinen und Produktionsanlagen wie CNC-Fräsen oder Verpackungsanlagen, die nur in Produktionsstätten eingesetzt werden,
- gewerbliche Küchenausstattung wie industrielle Geschirrspüler,
- Sicherheitsausrüstung für Unternehmen.
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ja, leider sieht es die GPSR so vor.
Gruß, die Redaktion
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da bei Ebay keine Möglichkeit vorgesehen ist, Privatpersonen von Verkäufen auszuklammern, muss beim Verkauf über diesen Marktplatz grundsätzlich damit gerechnet werden, dass Verbraucher diese Angebote wahrnehmen.
Gruß, die Redaktion
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ja, auch wenn es kurios klingt: sobald die GPSR anwendbar ist, müssen die Informationen im Shop genannt werden, also auch dann, wenn Verbraucherprodukte über einen B2B-Shop verkauft werden.
Gruß, die Redaktion