Das Widerrufsrecht ist eine zentrale Komponente des Verbraucherschutzes im E-Commerce, das es Privatpersonen ermöglicht, einen Online-Kauf innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenn jedoch ein (gemeinnütziger) Verein im Rahmen seiner unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, kann die Situation anders aussehen.
Verbraucherrechte für natürliche Personen
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher:innen. Die Definition dazu finden wir im BGB. Dort heißt es in § 13: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“
Ein Verein ist allerdings eine juristische Person. Damit kann ein Verein nicht gleichzeitig auch Verbraucher sein und sich auf das Widerrufsrecht berufen. Das gilt auch unabhängig davon, ob ein Verein klein oder gemeinnützig ist.
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