Mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)“ will die EU den Umgang mit Verpackungen wieder einmal umbauen und einheitliche, unmittelbar geltende Regeln in allen Mitgliedstaaten einführen. Das lässt hoffen, dass damit einher auch die Registrierung in anderen Ländern entfällt.
Registrierungspflicht heute: Ein Flickenteppich
Bisher gilt: Wer Verpackungen in verschiedenen EU-Ländern in Verkehr bringt, muss sich in jedem einzelnen Land registrieren und an ein nationales Rücknahmesystem anschließen. Für viele Unternehmen bedeutet das: hoher Verwaltungsaufwand, Sprachbarrieren, juristische Komplexität – oder der kostenintensive Einsatz von Dienstleistern. Die Hoffnung auf eine einheitliche Registrierung in der EU ist daher groß. Aber ist dem auch so?
PPWR bringt erste Schritte zur Harmonisierung – aber keine zentrale Lösung
Die kurze Antwort: eher nicht. Die PPWR enthält zwar deutliche Signale zur Harmonisierung, eine vollständige zentrale EU-Registrierungspflicht ist aber noch nicht umgesetzt. Die Erwägungsgründe zur Verordnung lassen erkennen, dass die zuständige Behörde in jedem Mitgliedstaat ein Herstellerregister erstellt und verwaltet, in dem sich die Hersteller verpflichtend registrieren müssen. Die Anforderungen für die Registrierung der Hersteller sollten nach dem Willen der EU allerdings in der gesamten Union so weit wie möglich harmonisiert werden, um die Registrierung zu erleichtern. Davon lässt die Verordnung selbst jedoch wenig erkennen.
Registrierungspflicht bleibt bestehen – auch beim Auslandsversand
Artikel 44 der PPWR verpflichtet Hersteller zunächst weiter, sich in jedem EU-Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie neue oder gebrauchte Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen oder auspacken. Die zuständige Stelle hierfür ist in Deutschland weiterhin die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung kann nach dem jetzigen Prinzip auch durch eine Organisation für Herstellerverantwortung oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen, sofern dies im jeweiligen Land zulässig ist. Ohne eine solche Registrierung dürfen Hersteller ihre Produkte im jeweiligen Mitgliedstaat weder bereitstellen noch auspacken.
Diese Registrierung selbst erfolgt nach wie vor in nationalen Herstellerregistern, die künftig untereinander verlinkt sein müssen, um die Anmeldung in mehreren Ländern zu erleichtern. Es gibt jedoch (noch) kein zentrales EU-weites Register oder eine einheitliche Registrierung mit Wirkung für alle Staaten. Dies ist in der Verordnung nicht vorgesehen.
Zukünftige Vereinfachung möglich, aber ungewiss
Die Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der z. B. den genauen Aufbau und die Anforderungen an die Register vorgibt. Sie kann hier technische Vereinheitlichungen anstoßen, z. B. ein einheitliches Registrierungsformular, gemeinsame Schnittstellen oder automatische Datenübermittlung zwischen Mitgliedstaaten. Hierzu ist jedoch noch nichts Näheres bekannt.
Die Kommission kann und wird jedoch – wie es sich Betroffene wünschen dürften – kein zentrales EU-Register einführen, da die Verordnung ausdrücklich das nationale Register vorschreibt, wie es in Artikel 44 gefordert wird.
Bürokratieabbau bleibt Herausforderung
Dass die neue PPWR die Hürden in der Praxis senkt, ist höchst ungewiss. Die IHK Koblenz fordert daher folgerichtig: „Hilfreich wäre eine europaweit einheitliche Registrierung nach dem One-Stop-Shop-Verfahren. Dadurch würde der Warenverkehr innerhalb der EU erheblich erleichtert und der Binnenmarkt gestärkt.“
Trotz der europäischen Harmonisierung bleibt der bürokratische Aufwand für Unternehmen daher weiterhin hoch: Zusätzlich zur Bestellung von Bevollmächtigten, die die verpackungsrechtlichen Pflichten in den jeweiligen Exportländern übernehmen, sind weiterhin separate Registrierungen in den nationalen Verpackungsregistern erforderlich. „Mit solchen Vorgaben wächst der bürokratische Aufwand, und es entstehen weitere Kosten für Unternehmen“, kommentiert die IHK.
Fazit: Noch kein Ende der Mehrfachregistrierung
Auch mit der PPWR bleibt die Pflicht zur Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land bestehen. Die Verordnung schafft jedoch die rechtliche Grundlage für spätere Vereinfachungen – insbesondere durch einen zentralen Vertretermechanismus und zukünftige digitale Register. Bis es zu Erleichterungen kommt, sollten Unternehmen sich weiterhin proaktiv um die Einhaltung nationaler EPR-Pflichten kümmern – idealerweise mit strukturierter Unterstützung durch Experten, um den Aufwand gering zu halten und Bußgelder zu vermeiden.
Entlastung oder Belastung? Was die neue Verpackungsverordnung wirklich bedeutet
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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