Wackelkontakt nach 15 Monaten: Hat die Kundin Anspruch auf neue Kopfhörer?

Veröffentlicht: 06.12.2024
imgAktualisierung: 06.12.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.12.2024
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Große Kopfhörer in Comic-Stil vor einer gelben Sprechblase auf blauem gepunktetem Hintergrund.
studiostoks / Depositphotos.com
Eine Kundin fordert nach 15 Monaten wegen eines Wackelkontakts bei Kopfhörern Ersatz. Hat sie einen Anspruch darauf?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um einen Mangel: Eine Kundin meldet sich bei einer Händlerin und erklärt, dass die Kopfhörer, die sie vor 15 Monaten gekauft hat, nun einen Wackelkontakt haben. Sie verlangt, dass die Händlerin ihr neue zuschickt. Zu Recht?

Grundsatz: Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht

Laut den allgemeinen Regeln für die Beweislast muss derjenige die Tatsache beweisen, auf die er sich beruft. Will jemand beispielsweise eine Neulieferung, weil das Produkt einen Mangel hat, so muss er beweisen, dass es einen Mangel gibt. Dieser muss bereits bei dem Kauf vorgelegen haben.

Allerdings gibt es um B2C-Recht eine verbraucherfreundliche Ausnahme: die sogenannte Beweislastumkehr. Diese besagt, dass beim Auftreten eines Mangels innerhalb des ersten Jahres vermutet wird, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang – beim Online-Handel also für gewöhnlich beider Lieferung – vorgelegen hat. Wollen Händler:innen für den Mangel nicht einstehen, müssen sie beweisen, dass das Produkt mangelfrei übergeben wurde. Nach Ablauf des Jahres gelten für den Rest der Gewährleistungsfrist die gängigen Beweislastvorschriften.

Fazit: Kundin muss Mangel beweisen

Was also bedeutet das für unseren Fall? Die gängige Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Kundin hätte also noch Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht. Der Kauf ist aber schon über ein Jahr her. Entsprechend muss sie jetzt beweisen, dass der Kabelbruch auf einem Mangel beruht, der bereits beim Kauf vorlag, z. B. einen Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler. Generell stehen die Chancen hierfür eher schlecht. Daher gehen wir einfach mal davon aus, dass die Kundin den Beweis nicht erbringt und die Forderung damit im Sinne dieses Formates dreist ist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 06.12.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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