In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen Mangel: Eine Kundin meldet sich bei einer Händlerin und erklärt, dass die Kopfhörer, die sie vor 15 Monaten gekauft hat, nun einen Wackelkontakt haben. Sie verlangt, dass die Händlerin ihr neue zuschickt. Zu Recht?
Grundsatz: Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht
Laut den allgemeinen Regeln für die Beweislast muss derjenige die Tatsache beweisen, auf die er sich beruft. Will jemand beispielsweise eine Neulieferung, weil das Produkt einen Mangel hat, so muss er beweisen, dass es einen Mangel gibt. Dieser muss bereits bei dem Kauf vorgelegen haben.
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