In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer: Dieser erwirbt in einem B2B-Shop neues Büromaterial im Wert von mehreren hundert Euro. Leider kommt das Paket nie an. Der Unternehmer wendet sich daraufhin an die Shopbetreiberin. Diese übernimmt die Anfrage bei dem Logistikunternehmen für ihren Kunden und findet heraus, dass aus einem offenen Lieferwagen gleich mehrere Pakete gestohlen wurden. Damit der langjährige Kunde nicht mit komplett leeren Händen dasteht, bietet ihm die Händlerin aus Kulanz einen Gutschein von 100 Euro für die nächste Bestellung an. Der Unternehmer will aber stattdessen den kompletten Kaufpreis zurückgezahlt haben. Zu Recht?
Grundsatz: Wer trägt wann das Transportrisiko?
Unter dem Transportrisiko versteht man den zufälligen Verlust oder die zufällige Beschädigung der Ware. Zufällig meint, dass weder die Kundschaft noch die Verkäuferseite etwas für den Schaden kann.
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