Ware nicht bestellt, Rechnung trotzdem erhalten: So reagieren Händler:innen richtig

Veröffentlicht: 02.04.2025
imgAktualisierung: 02.04.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
02.04.2025
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ca. 3 Min.
Großes Lager mit hohen Regalen voller Kartons, mehreren Gabelstaplern und Mitarbeitenden in Warnwesten.
Erstellt mit Dall-E
Ein Online-Händler erhält unbestelltes Zubehör samt Rechnung. Muss er zahlen? Und was kann bei Untätigkeit des Lieferanten getan werden?


Im Sellerforum hat ein Händler einen interessanten Fall geschildert: Im Oktober 2024 erhielt er unverlangt Verbrauchszubehör von einem Unternehmen, von dem er vor langer Zeit einmal ein Gerät gekauft hatte. Das zugeschickte Zubehör war jedoch für ein ganz anderes Gerät – sowohl Marke als auch Modell stimmten nicht überein.

Der Händler informierte sofort das Unternehmen über den Fehler, woraufhin eine Abholung zugesagt wurde. Als nach einem Monat nichts geschehen war, erinnerte er das Unternehmen per E-Mail daran, dass die Ware immer noch bei ihm lagere. Danach geschah monatelang nichts.

Überraschenderweise erhielt er kurz darauf eine Rechnung über fast 800 Euro für die unbestellte Ware. Natürlich wird er dieser Rechnung widersprechen. Er überlegt jetzt, ob es möglich wäre, Lagerkosten für die Zeit zu verlangen, in der die ungewollte Sendung bei ihm gelagert wurde, und falls ja, in welcher Höhe diese angemessen wären.

Ist die Rechnung berechtigt?

Nein, die Rechnung des Lieferanten ist natürlich nicht berechtigt, schließlich ist kein Vertrag zu Stande gekommen. Entsprechend muss der Händler diese auch nicht zahlen. Sollten Mahnungen mit entsprechenden Mehrkosten kommen, müssen diese ebenfalls nicht beglichen werden.

Darf die Ware einfach weggeworfen werden?

Nein, auch wenn der Lieferant die Abholung bisher noch nicht veranlasst hat, darf die Ware nicht einfach entsorgt werden. Der Grund ist ganz einfach: Die Ware ist Eigentum des Lieferanten. Daran ändert auch die unbestellte Lieferung nichts, denn: Durch die Rechnung wird klar, dass es sich nicht um ein Geschenk handelt.

Anders sieht es übrigens aus, wenn unbestellte Ware an Verbraucher:innen geschickt wird: Diese dürfen die Ware unter Umständen tatsächlich entsorgen.

Ist der Lieferant zur Abholung der Ware verpflichtet?

Ja, auf jeden Fall! Alles andere wäre auch fatal: Schließlich darf der betroffene Händler die Ware nicht entsorgen. Entsprechend muss der Lieferant die Ware auf eigene Kosten abholen.

Können Lagerkosten verlangt werden?

Ja und nein: Um Lagerkosten im Wege eines Schadensersatzes geltend zu machen, muss der Lieferant im Annahmeverzug sein. Um ihn in Annahmeverzug zu setzen, muss eine Frist gesetzt werden. Aus der Schilderung des Händlers geht nicht hervor, dass eine solche Frist gesetzt wurde. Hier kann es also hilfreich sein, noch einmal eine klar nach dem Kalender bestimmte Frist zu setzen.

Wie hoch sind die Lagerkosten, die verlangt werden dürfen?

Lagerkosten können regelmäßig verlangt werden, müssen jedoch angemessen und ortsüblich sein. Zur Ermittlung angemessener Kosten können Anfragen bei Speditions- oder Logistik-Lagerunternehmen hilfreich sein.

Was ist, wenn man die fremde Ware unbedingt loswerden will?

Wenn die Frist keine Wirkung zeigt und der Verkäufer die Ware loswerden möchte, besteht die Möglichkeit eines sogenannten Selbsthilfeverkaufs. Falls die Ware weiterverkauft werden kann, kann der Verkäufer eine öffentliche Versteigerung initiieren. Dabei sind bestimmte Pflichten zu beachten. Der Lieferant muss vorab informiert und letztmalig aufgefordert werden, unter Androhung eines Selbsthilfeverkaufs. Die Benachrichtigung sollte folgende Informationen enthalten:

  • den Ort der Aufbewahrung der Ware,
  • eine Frist zur Abholung durch den Lieferanten,
  • die Androhung des Selbsthilfeverkaufs,
  • Ort und Zeit der öffentlichen Versteigerung, sollte die Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeholt werden.
Veröffentlicht: 02.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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