Die GPSR zielt darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Wenn man also schon die von vielen Betroffenen als lästig empfundenen neuen Vorschriften umsetzen muss, kann man doch wenigstens das Beste daraus machen? Darf ein Händler jedoch damit werben, dass sein Shop und seine Produkte GPSR-konform sind?
Was regelt die GPSR?
Die GPSR stellt neue Anforderungen an die Produktsicherheit, einschließlich Kennzeichnungspflichten, um Sicherheitsrisiken zu erkennen und schnell zu beheben. Hersteller und Händler sind verpflichtet, die Konformität ihrer Produkte mit den Vorgaben der GPSR sicherzustellen, um den Verkauf in der EU zu ermöglichen. Dazu gehört unter anderem die aufwändige Herstellerkennzeichnung im Shop direkt. Die Einhaltung dieser Standards ist keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben – also faktisch eine Selbstverständlichkeit. Andernfalls wären die Produkte nicht verkehrsfähig.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Eine problematische Praxis
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann Werbung genau damit, mit einer Selbstverständlichkeit, als irreführend und unlauter eingestuft werden. Da die Einhaltung der GPSR eine rechtliche Verpflichtung ist, würde Werbung mit Aussagen wie „Wir sind GPSR-konform!“ oder ähnlichen Formulierungen keinen echten Mehrwert des Produktes, Shops oder Händlers kommunizieren, sondern nur eine Selbstverständlichkeit widerspiegeln.
Im Gegenteil: Eine Werbung könnte fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass dies ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Händlers sei, was die Konkurrenz nicht hat. Die GPSR-Konformität eines Händlers oder seiner Produkte ist somit selbstverständlich und darf nicht als Marketinginstrument genutzt werden.
Rechtliche Risiken solcher Werbeaussagen
Eine solche Werbemaßnahme könnte also als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet werden, da sie eine gesetzliche Mindestanforderung als besonderen Vorteil darstellt. Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen könnten dagegen vorgehen, indem sie Abmahnungen aussprechen. Stattdessen können Händler den Fokus auf echte Alleinstellungsmerkmale legen, wie zusätzliche Sicherheitsprüfungen oder innovative Sicherheitsfunktionen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben