Streitfall Widerrufsrecht: Kunde nutzt Schwibbogen und fordert vollen Kaufpreis zurück

Veröffentlicht: 02.01.2025
imgAktualisierung: 02.01.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
02.01.2025
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ca. 3 Min.
Mann mit Lupe betrachtet Miniatur-Weihnachtsdorf aus Holzhäusern, Bäumen und Figuren auf einem Tisch.
Erstellt mit Dall-E
Ein Kunde nutzt das Widerrufsrecht, um einen Schwibbogen nach der Adventszeit zurückzugeben – inklusive Gebrauchsspuren.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um das Widerrufsrecht: Ein Kunde bestellt zu Beginn der Adventszeit einen Schwibbogen in einem Online-Shop mit Holzkunst aus dem Erzgebirge für mehrere hundert Euro. Exakt 14 Tage nach der Lieferung erklärt der Kunde den Widerruf. Drei Wochen später und damit nach Jahreswechsel schickt er den Bogen schließlich zurück. An sich ist das zu spät, der Händler weiß aber, dass es lediglich auf die rechtzeitige Widerrufserklärung ankommt.

Beim Ausbacken des Bogens muss der Händler feststellen, dass auf dem Holz ein paar Wachsflecken sind. Außerdem findet er Kekskrümel. Es wirkt so, als hätte der Schwibbogen die Adventszeit auf einem Esstisch verbracht. Dank seiner kriminalistischen Fähigkeiten muss er obendrein feststellen, dass auf dem Lichtschalter des Bogens eine Mischung aus Staub- und Fettflecken sind. Alles deutet darauf hin, dass dieser Lichtschalter mehr als nur einmal zum Probieren betätigt wurde.

Der Händler wendet sich an den Kunden und weist ihn darauf hin, dass der Shop kein Leihhaus ist und er deswegen den Widerruf nicht akzeptieren könne. Er stellt den Kunden vor die Wahl: Entweder nimmt dieser die Ware zurück oder leistet einen Wertersatz. Der Kunde besteht natürlich auf der Rückzahlung des kompletten Kaufpreises. Schließlich sei das alles sein gutes Recht.

Grundsatz: Das Widerrufsrecht als Minenfeld

Das Widerrufsrecht ist ein sehr starkes Verbraucherrecht. Händler:innen dürfen Widerrufe nur in engen Fällen ablehnen.

Ein Ablehnungsgrund ist das rechtswidrige Ausnutzen des Widerrufsrechts. So ein Ausnutzen liegt dann vor, wenn die Kundschaft ohne eigentliche Kaufabsicht ein Produkt bestellt. Sei es, um den Online-Shop als Leihhaus zu missbrauchen oder um das Unternehmen zu schädigen

Allerdings ist es schwer, so einen Missbrauch nachzuweisen. Immerhin muss der Widerruf nicht begründet werden.

Neben der risikoreichen Ablehnung gibt es noch den Anspruch auf Wertersatz: Nutzt die Kundschaft die Ware über die erlaubte Beschaffenheitsprüfung hinaus und kommt es dadurch zu einem Wertverlust, dürfen Händler:innen einen Wertersatz verlangen. Dieser kann – wenn die Ware unverkäuflich geworden ist – sogar einhundert Prozent betragen. Die Ware muss in diesem Fall nicht zurückgesendet werden.

Fazit: Kunde bekommt mehr Auswahl als nötig

Was bedeutet das nun für unseren Fall? Es ist klar, dass der Kunde den Artikel benutzt hat. Dennoch ist es für den Händler schwierig, einen Missbrauch nachzuweisen, selbst wenn es scheint, als ob der Kunde das Produkt lediglich für die Adventszeit „ausgeliehen“ hätte, ohne eine echte Kaufabsicht. Händler sind verpflichtet, auch offensichtlich gebrauchte Ware zurückzunehmen, können jedoch einen Anspruch auf Wertersatz geltend machen.

In diesem Fall steht dem Händler eindeutig ein Anspruch auf Wertersatz zu. Indem er dem Kunden die Option zwischen Wertersatz oder Rücknahme bietet, zeigt er sogar mehr Servicebereitschaft, als möglicherweise erforderlich ist. Der Händler befindet sich rechtlich auf der sicheren Seite, sollte sich jedoch im Streitfall auf den Wertersatz beschränken, da der Missbrauch des Widerrufsrechts oft schwer nachweisbar ist. Die Forderung des Kunden ist in jedem Fall unangemessen.

Veröffentlicht: 02.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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1 Kommentare
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KI
06.01.2025

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Meinung: So sind die Gesetzgeber. Keine Ahnung was Sie mit diesen schlechten Gesetzen für Schaden anrichten! Ein Widerrufsrecht das Tür und Tor für Betrüger geöffnet hat. Und Amazon verweist natürlich auf das Widerrufsrecht beim Händler und unterstützt die kostenlose Widerrufs Retoure , egal wie die Produkte ans Lager zurück gesendet werden. Ohne Karton und Verpackung, keine Begleitpapiere, Dokument oder Gebrauchsanweisungen sondern alles in Papier oder Plastikbeutel gestopft. Den schwarzen Peter hat immer der Händler! Das ist alles nur noch krank! So schaden Gesetzgeber massiv der Wirtschaft. Auch dort gibt es kein Fachpersonal mehr gibt.