Wie erkenne ich, ob mein Online-Shop ausreichend barrierefrei ist?

Veröffentlicht: 26.06.2025
imgAktualisierung: 26.06.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
26.06.2025
img 26.06.2025
ca. 3 Min.
Eine Frau sitzt am Laptop und arbeitet eine Checkliste ab
Melpomene / Depositphotos.com
Jetzt ist es so weit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Und viele Händler fragen sich: Bin ich bereit?


Der Countdown läuft. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht – zumindest für viele digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Online-Shops. Das BFSG sorgt trotz langer Vorlaufzeit aktuell für Nervosität in der E-Commerce-Welt: Muss ich meine Seite jetzt komplett umbauen? Drohen Strafen? Was bedeutet Barrierefreiheit überhaupt in der Praxis?

Fest steht: Wer sich bisher noch nicht oder nur oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden. Die gute Nachricht: Viele Shops setzen bereits unbewusst wichtige Maßnahmen um – denn überall, wo Barrierefreiheit draufsteht, steckt oft schon bewährte SEO- und Usability-Praxis drin.

In diesem Beitrag zeigen wir noch einmal, was Barrierefreiheit im Online-Handel konkret bedeutet – und welche Tools dabei helfen, die gemachten Schritte zu überprüfen.

Was jetzt noch geprüft werden sollte

Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass Webseiten und Online-Shops so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Ein letzter technischer und redaktioneller Check vor dem Starttermin kann helfen, Schwachstellen zu erkennen. Zwar gibt es unzählige Stellschrauben, an die gedacht werden muss. Die wichtigsten Punkte betreffen aber vor allem folgende Bereiche:

  • Struktur und Bedienbarkeit
    Inhalte sind klar gegliedert (Überschriftenhierarchie, konsistente Navigation)
    Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar (z. B. über die Tab-Taste)
  • Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte
    Bilder, Icons und Bedienelemente verfügen über aussagekräftige Alt-Texte
    Dekorative Elemente sind entsprechend als solche gekennzeichnet
  • Farbkontraste und Skalierbarkeit
    Texte sind gut lesbar, Kontraste entsprechen mindestens den WCAG-Anforderungen
    Inhalte bleiben auch bei starkem Zoom nutzbar und leserlich
  • Formulare und Fehlermeldungen
    Eingabefelder sind korrekt beschriftet
    Fehlermeldungen sind klar verständlich und programmatisch verknüpft

Pflichtbestandteil: Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Ein zentrales Element des BFSG ist die Barrierefreiheitserklärung. Diese muss gut sichtbar auf der Website verfügbar sein und sollte folgende Punkte enthalten:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (also des Shops) in einem barrierefreien Format;
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung des Shops erforderlich sind;
  • eine Beschreibung, wie der Shop die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und auf welchen geltenden Anforderungen (z. B. WCAG) dies beruht;
  • ggf. wie zusätzliche Dienstleistungsangebote (z. B. Assistenzsoftware) gestaltet sind und wie sie bedient werden können;
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (bislang noch im Aufbau).

Fehlt diese Erklärung, gilt die Seite formal als nicht gesetzeskonform – selbst wenn alle anderen technischen Anforderungen erfüllt sind.

Tools für die kurzfristige Prüfung

Kurz vor Inkrafttreten lassen sich zentrale Schwächen zudem mit kostenlosen Tools identifizieren. Eine kleine Auswahl sind diese:

Besonders sinnvoll ist ein Check der Startseite, einer typischen Produktseite sowie des Bestellprozesses mit allen Tools hintereinander, denn jedes legt den Fokus auf andere Merkmale. Somit ist die bestmögliche Absicherung gewährleistet.

Problem ist, dass eine automatisierte Prüfung eine manuelle nicht ersetzt und umgekehrt. Der Grund liegt darin, dass Prüf-Tools vor allem technische Aspekte erfassen können – etwa fehlende Alternativtexte oder unzureichende Farbkontraste –, während viele wichtige Kriterien wie verständliche Inhalte, sinnvolle Bedienbarkeit oder die tatsächliche Nutzererfahrung (derzeit) nur manuell überprüft werden können. Wirklich verlässlich wird die Bewertung von Barrierefreiheit daher erst durch eine Kombination aus automatisierten Tests, manuellen Prüfungen und idealerweise Rückmeldungen von Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen rund um die Barrierefreiheit findest du auf unserer Themenseite Barrierefreiheit.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 26.06.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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DIeter
02.07.2025

Antworten

Das zum Thema Bürokratieabbau... Ich habe Test mit den angegebenen Tools durchgeführt und das Ergebnis war für mich - Bahnhof Sorry, aber das was hier gefordert wird killt kleine Shops...
Andreas
27.06.2025

Antworten

Zitat: "Fehlt diese Erklärung, gilt die Seite formal als nicht gesetzeskonform – selbst wenn alle anderen technischen Anforderungen erfüllt sind." - aber heißt es nicht in einem anderen Beitrag, das diese Erklärung ggbfs. nur auf Nachfrage an die Behörden abgegeben werden muss, z.B. vor allem, wenn man unter die Umsatz- und Mitarbeiter-Grenze fällt? Dann werden sicher etliche Shops nicht Gesetzeskonform sein?
Redaktion
27.06.2025
Hallo Andreas, Auf Seiten, die vom BFSG betroffen sind, muss die Erklärung vorhanden sein. Wir haben das Thema hier noch einmal ausführlich behandelt: Erweiterte Rechtstexte und neue Informationspflichten: Welche Pflichten bringt die Barrierefreiheit?
Liebe Grüße die Redaktion