Der Countdown läuft. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht – zumindest für viele digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Online-Shops. Das BFSG sorgt trotz langer Vorlaufzeit aktuell für Nervosität in der E-Commerce-Welt: Muss ich meine Seite jetzt komplett umbauen? Drohen Strafen? Was bedeutet Barrierefreiheit überhaupt in der Praxis?
Fest steht: Wer sich bisher noch nicht oder nur oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden. Die gute Nachricht: Viele Shops setzen bereits unbewusst wichtige Maßnahmen um – denn überall, wo Barrierefreiheit draufsteht, steckt oft schon bewährte SEO- und Usability-Praxis drin.
In diesem Beitrag zeigen wir noch einmal, was Barrierefreiheit im Online-Handel konkret bedeutet – und welche Tools dabei helfen, die gemachten Schritte zu überprüfen.
Was jetzt noch geprüft werden sollte
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass Webseiten und Online-Shops so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Ein letzter technischer und redaktioneller Check vor dem Starttermin kann helfen, Schwachstellen zu erkennen. Zwar gibt es unzählige Stellschrauben, an die gedacht werden muss. Die wichtigsten Punkte betreffen aber vor allem folgende Bereiche:
- Struktur und Bedienbarkeit
Inhalte sind klar gegliedert (Überschriftenhierarchie, konsistente Navigation)
Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar (z. B. über die Tab-Taste) - Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte
Bilder, Icons und Bedienelemente verfügen über aussagekräftige Alt-Texte
Dekorative Elemente sind entsprechend als solche gekennzeichnet - Farbkontraste und Skalierbarkeit
Texte sind gut lesbar, Kontraste entsprechen mindestens den WCAG-Anforderungen
Inhalte bleiben auch bei starkem Zoom nutzbar und leserlich - Formulare und Fehlermeldungen
Eingabefelder sind korrekt beschriftet
Fehlermeldungen sind klar verständlich und programmatisch verknüpft
Pflichtbestandteil: Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein zentrales Element des BFSG ist die Barrierefreiheitserklärung. Diese muss gut sichtbar auf der Website verfügbar sein und sollte folgende Punkte enthalten:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (also des Shops) in einem barrierefreien Format;
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung des Shops erforderlich sind;
- eine Beschreibung, wie der Shop die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und auf welchen geltenden Anforderungen (z. B. WCAG) dies beruht;
- ggf. wie zusätzliche Dienstleistungsangebote (z. B. Assistenzsoftware) gestaltet sind und wie sie bedient werden können;
- die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (bislang noch im Aufbau).
Fehlt diese Erklärung, gilt die Seite formal als nicht gesetzeskonform – selbst wenn alle anderen technischen Anforderungen erfüllt sind.
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