Vor kurzem hat TikTok seine Shopfunktion gelaunched. Erste Shops, wie etwa About You und Nivea, bieten bereits ihre Produkte über die Funktion an. Dabei stellt sich aber natürlich die Frage, inwiefern es für Händler:innen überhaupt sicher ist, dort Produkte anzubieten.
Unklare Preisdarstellung bei Grundpreis und Versandkosten
Schauen wir uns zunächst die Preisdarstellung an. In der Katalogübersicht (links) handelt es sich eigentlich um grundpreispflichtige Produkte. Die Grundpreise müssen dabei laut Preisangabenverordnung stets dann mit angegeben werden, wenn der Gesamtpreis beworben wird. Auch der Hinweis, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer angegeben ist, sowie mögliche Versandkosten fehlen in der Übersicht. Beim Klick auf das Produkt werden dann immerhin der Mehrwertsteuerhinweis und der Gratisversand richtig angezeigt.
Wichtig ist aber, dass auch beim Gratisversand bereits in der Übersicht hätte dastehen müssen „inkl. Versandkosten“. Ein Grundpreis ist auch hinterlegt, aber leider falsch. Richtig wäre die Angabe pro Liter, statt wie hier pro 100 Milliliter. Auch die Bestellübersicht ist unklar. Während beim Produkt der Gratisversand noch hervorgehoben war, steht nun dort, dass der Versand zu berechnen sei. Das ist natürlich ein Widerspruch.
Pflichtangaben, Bewertungen und die GPSR
Weiter geht es mit der Eingabe der Daten für die Bestellung: Hier fällt direkt auf, dass die Telefonnummer eine Pflichtangabe ist. Das ist so nicht datenschutzkonform. Laut der Datenschutzgrundverordnung gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Es dürfen also nur die Daten abgefragt werden, die zwingend notwendig sind. Die Abfrage der Telefonnummer bei einer Ware, die im Paket versendet werden kann, ist nicht notwendig.
Immerhin gibt es auch zwei positive Aspekte: Bei den Bewertungen findet sich der Hinweis, dass diese verifiziert sind. Ein Klick auf das kleine „i“ verrät, dass die Bewertung von jemandem stammt, der beim Shop eingekauft hat und dazu eingeladen wurde, eine Rezension zu schreiben. Es wird auch darüber aufgeklärt, dass Händler:innen Rezensionen von anderen Plattformen importieren können. Positiv ist außerdem, dass Händler:innen offenbar die Möglichkeit haben, Informationen zur Produktsicherheit zu erfüllen. Diese Möglichkeit wurde zwar scheinbar vom Händler im Screenshot rechts nicht genutzt, aber offenbar kann man Herstellerdaten sowie Warn- und Sicherheitshinweise hinterlegen.
Die Widerrufsbelehrung – Das geht besser!
Diese zwei positiven Aspekte werden allerdings durch die „Widerrufsbelehrung“ von TikTok wieder etwas zunichte gemacht. Bei TikTok gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten, Ware zurückzugeben: Zum einen gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht; zum anderen für bestimmte Produkte noch ein 30-tägiges Rückgaberecht.
Beim Widerrufsrecht erklärt TikTok in den FAQ, dass Produkte nur dann zurückgenommen werden, wenn sie im selben Zustand wie beim Hinversand zurückgesendet werden, sprich: in Originalverpackung, unbenutzt und vollständig. Natürlich ist dies der Idealzustand, den man jedem Händler und jeder Händlerin wünscht. Allerdings sieht das Gesetz das anders: Auch komplett zerstörte Ware darf im Wege des Widerrufs zurückgesendet werden. Die Händler:innen haben dann zwar einen Anspruch auf Wertersatz, müssen den Widerruf aber dennoch akzeptieren. Hier wäre es besser, wenn TikTok diese Bedingungen einfach als Bitte oder Wunsch, statt als Voraussetzung formuliert.
Fazit: Lieber Finger weg von TikTok?
Ja und nein. Natürlich hat TikTok beim Produktangebot einige Schwachstellen. Nichtsdestotrotz kann die Shopfunktion für viele Händler:innen eine sinnvolle Ergänzung zum vielleicht ohnehin gut besuchten TikTok-Account sein. Wichtig ist, dass man die Schwachstellen kennt und so gut es geht gegensteuern kann. Zu Abmahnungen kann es natürlich dennoch kommen, und zwar auch dann, wenn man aufgrund der TikTok-Darstellung nichts für den Rechtsverstoß kann. Hier ist einfach jedes Unternehmen für sich gefragt, das Risiko mit dem Nutzen abzuwägen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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