Mit den sinkenden Temperaturen häufen sich auch zunehmend die Krankmeldungen am Arbeitsplatz. Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, soll schließlich auch wieder gesund werden. Doch was ist, wenn die Krankmeldungen von Arbeitnehmer:innen nicht nur vereinzelt, sondern regelmäßig auftreten? Müssen Arbeitgebende das einfach so hinnehmen oder dürfen auch Kündigungen ausgesprochen werden?
Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung sind hoch
Vor allem in den kalten Jahreszeiten können Erkältungen, Grippe und ähnliche Erkrankungen gehäuft auftreten. Für Arbeitgebende kann das schon mal zur Herausforderung werden, wenn Schichtpläne geändert oder Arbeitsprozesse umstrukturiert werden müssen. Melden sich einzelne Arbeitnehmer:innen öfter oder über einen sehr langen Zeitraum krank, stellt sich Arbeitgebenden die Frage, ob eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig wäre.
Es ist ein Irrglaube, dass krankgeschriebenen Angestellten grundsätzlich nicht gekündigt werden darf. Dennoch sind die Hürden einer krankheitsbedingten (auch personenbedingten) Kündigung hoch und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, denn Arbeitnehmende sind grundsätzlich erst einmal durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt.
Interessenabwägung ist unerlässlich
Um eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen zu können, darf es zunächst keine realistische Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmenden geben. Das ist dann der Fall, wenn in den vergangenen drei Jahren mindestens sechs Wochen pro Jahr eine Arbeitsunfähigkeit vorlag und sich das in Zukunft voraussichtlich nicht ändern wird. Diese sogenannte Negativprognose wird durch einen Arzt oder eine Ärztin ausgestellt.
Darüber hinaus müssen die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebenden stark beeinträchtigt sein, das Unternehmen also erheblich (finanziell) unter dem Ausfall leiden. Zwischen den Interessen des Unternehmens und denen des Arbeitnehmenden muss zudem sorgfältig abgewogen worden sein. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, zu begründen, weshalb die Kündigung notwendig ist und weshalb keine anderen milderen Mittel möglich sind.
Letztlich entscheidet im Einzelfall das Gericht, ob eine krankheitsbedingte Kündigung rechtens ist oder nicht.
Kommentar schreiben