Auch nach Erlass einer Vielzahl von Entscheidungen zu Lasten der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH versendete diese weiterhin die umstrittenen Formulare (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, I-20 U 100/1; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.02.2013, I ZR 70/12). Dies hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zum Anlass genommen, und beantragte die Verhängung eines Ordnungsgeldes.

Hammer vor Gesetzbüchern

Mit Beschluss vom 23.04.2013 (Az.: 38 O 148/10) hat das Landgericht Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH entschieden und ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt.

Die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH berief sich zwar darauf, dass das beanstandete Formular inzwischen geändert worden sei, und inhaltlich sowie äußerlich nicht mehr dem der bisherigen Verfahren entspräche. Das Landgericht ließ diesen Einwand aber nicht zu.

Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass das Verbot in seinem Kernbereich betroffen sei. Das Formular sei in seinen wesentlichen Elementen - der Vortäuschung eins werblichen Angebotes - erhalten geblieben.

Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt. Unterlassungstitel und Unterlassungserklärungen beziehen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.

Rechtsanwalt Peter Solf, Geschäftsführer des DSW, führte dazu aus: "Wir können nicht ausschließen, dass die GWE auch wieder gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Ebenso lässt sich nicht ausschließen, dass die GWE weiterhin - nach nunmehr vier gerichtlichen Verbotsentscheidungen - ihre Angebotsformulare versendet. Wenn das der Fall ist, werden wir beim LG Düsseldorf erneut ein Ordnungsgeld beantragen und hoffen, dass dies dann höher ausfallen wird. Die notorische und massenhafte Überziehung von Gewerbetreibenden mit solchen Formularen, die ein erhebliches Täuschungspotential bieten und in etlichen Fällen auch zu einer Täuschung geführt haben, muss endlich ein Ende finden!".

Fazit:

Wir haben in unserem Artikel „Vorsicht vor Branchenbuch-Falle der Gewerbeauskunft-Zentrale“ bereits vor dem Vorgehen der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH gewarnt. Dennoch scheint es sehr wahrscheinlich, dass die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH weiterhin die irreführenden Formulare versendet.

Der Händlerbund rät den Empfängern, die Formulare keinesfalls zu unterschreiben. Betroffene, die bereits in die Falle der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH getappt sind, sollten sich - insbesondere im Hinblick auf diese neueste Entscheidung - gegen die unberechtigte Forderung zur Wehr zu setzen und keinesfalls zu bezahlen. Kontaktieren Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen fachkundigen Rechtsanwalt.